Die Informationen zum Netzanschluss betreffen Neuanschlüsse und Anschlussänderungen in allen Netzebenen.
Die gesamten Ausführungen zum Netzanschluss orientieren sich an den aktuellen Rechtsvorschriften zu Anschlüssen im Niederspannungs- oder Niederdrucknetz sowie zu Anschlüssen in den vorgelagerten Netzbereichen.
Netzbereiche:
Stromnetze:
- Netzbereich 1 (NB1) Höchstspannung (HöS) 380 KV)
- Netzbereich 2 (NB 2) Umspannung Hö/HS (380/110 kV)
Hinweis: Netzbereich 1 und 2 liegen nicht bei der TEN!
- Netzbereich 3 (NB3) Hochspannung (HS) 110kV
- Netzbereich 4 (NB4) Umspannung HS/MS
- Netzbereich 5 (NB5) Mittelspannung (MS) 30/20/15/10 kV
- Netzbereich 6 (NB6) Umspannung MS/NS
- Netzbereich 7 (NB7) Niederspannung (NS) 230/400 V
Gasnetze:
- Hochdrucknetze
- Mitteldrucknetze
- Niederdrucknetze
Anmeldung Netzanschluss:
Die Anmeldung eines Netzanschlusses erfolgt im Regelfall durch den vom Anschlussnehmer beauftragten Installateur im Niederspannungs-/ Niederdrucknetz mittels Formblatt zum Anschluss an das Versorgungsnetz.
Anschlusskunden die nicht mehr aus dem Niederspannungs-/ Niederdrucknetz versorgt werden, können die Anmeldung auch auf Firmenkopfbogen unter Angabe der benötigten Leistung, des vorgesehenen Anschlussobjektes (Grundstück) und des gewünschten Inbetriebnahmezeitpunktes machen.
Herstellung des Netzanschlusses
Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt.
Das Interesse des Anschlussnehmers an einer kostengünstigen Errichtung der Netzanschlüsse ist dabei besonders zu berücksichtigen.
Für Anschlussnehmer die im Niederspannungsnetz/Niederdrucknetz angeschlossen sind, gelten die Festlegungen der Niederspannungs- (NAV)
bzw. Niederdruckanschlussverordnung NDAV. Für die höheren Anschlussebenen gelten die Verordnungen sinngemäß, soweit die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV), Verträge oder allgemeine Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes festlegen.
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