Der Anschluss von Erzeugungsanlagen zur direkten Einspeisung oder Entnahme von Biogas in das Versorgungsnetz erfolgt im Regelfall über einen nach den technischen Kennwerten der Erzeugungsanlage und den netztechnischen Gegebenheiten des Netzes ermittelten Netzverknüpfungspunkt. Dabei werden die Festlegungen des EEG sowie ein eventuell vorhandener geeigneter Anschluss besonders berücksichtigt. Möglicherweise ist die Herstellung eines separaten Anschlusses in einer vorgelagerten Druckstufe erforderlich.
Die Anmeldung kann ebenfalls unter Verwendung des Formblatts (PDF, 120 KB) zum Anschluss an das Versorgungsnetz erfolgen oder formlos durch ein entsprechendes Schreiben des Kunden unter Angabe der benötigten Vorhalteleistung und des vorgesehenen Anschlusspunktes auf dem Kundengrundstück.
Der Kunde erhält einen Anschlussvertrag, in dem die Leistung, Übergabestelle, Eigentumsgrenzen, Zeitraum der Anschlusserrichtung sowie Kostenbeiträge enthalten sind. Mit Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages wird der Prozess zur Herstellung des Anschlusses angestoßen.
Je nach Energieträger der regenerativen Erzeugungsanlage werden vom Netzbetreiber weitere spezielle Datenblätter abgefordert.
Unsere Ansprechpartner für die einzelnen Anlagenarten:
Für die Einspeisung und Entnahme von Biogas gelten gesonderte chemische und technische Regelungen.
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