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Überschrift: Einspeisung von Biogas

Netzanschlussbegehren


Im Folgenden sind Informationen zu Netzanschlussanträgen und zum Bearbeitungsablauf für Biogaseinspeisung zu finden. Ebenso können eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Informationen zu technischen Mindestanforderungen eingesehen werden. Weitere gesetzliche Rahmenbedingungen sind in EnWG, EEG, GasNZV und GasNEV aufgeführt.


Sollten Sie eine Netzeinspeisung anstreben, so senden Sie uns bitte schriftlich Ihr Netzanschlussbegehren inklusive der im Anschluss aufgeführten Dokumente vollständig und unterschrieben an folgende Adresse:


E.ON Thüringer Energie AG
Netzdienstleistungen
Schwerborner Straße 30
99087 Erfurt


TEN Thüringer Energienetze GmbH hat E.ON Thüringer Energie AG als Dienstleistenden beauftragt, die Bearbeitung einschließlich der notwendigen Prüfungen durchzuführen.

  • 1. Netzanschlussantrag
    Für die Prüfung Ihres Netzanschlussbegehrens sind die notwendigen technischen Informationen im "Datenerfassungsblatt zur Einspeisung von Biogas (PDF, 144 KB)" anzugeben.
     
  • 2. Auftrag zur Prüfung der Netzverträglichkeit
    Bevor wir eine Entscheidung bezüglich Ihres Netzanschlussbegehrens treffen können, hat vorbereitend eine Prüfung der Netzverträglichkeit Ihrer geplanten Biogasanlage zu erfolgen. Hierfür senden Sie uns den "Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung für die Einspeisung von Biogas (PDF, 84 KB)" zu.
     
  • 3. Lageplan
    Des Weiteren benötigen wir einen maßstabsgerechten Lageplan mit den Grundstücksgrenzen und dem Aufstellungsort der Anlage(n). Für Anlagen außerhalb von geschlossener Bebauung schicken Sie uns bitte zusätzlich eine Flurkarte.

 

Bearbeitung nach Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
Sind Ihre Unterlagen bei uns eingetroffen, überprüfen wir diese zuerst auf Vollständigkeit. Sollten uns noch Informationen/Dokumente fehlen, die wir zwingend zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt, setzen wir Sie darüber in Kenntnis.


Nach Eingang der vollständigen Unterlagen für Ihr Netzanschlussbegehren erhalten Sie von uns ein Angebot, welches Sie über die erforderlichen Prüfungen und Kosten informiert. Mit der Durchführung der Prüfung beginnen wir, sobald die Vorauszahlung gemäß §41c GasNZV bei uns eingegangen ist. Das Prüfergebnis werden wir Ihnen unverzüglich übermitteln, spätestens jedoch drei Monate nach Eingang der Vorschusszahlung.


Mit Übermittlung eines positiven Prüfergebnisses reservieren wir Ihnen die Kapazität zur Einspeisung von Biogas für die Dauer von drei Monaten. Innerhalb dieser Frist unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Vertragsangebot zum Netzanschluss. Nach Annahme des Vertragsangebotes muss durch Sie gemäß GasNZV innerhalb von 18 Monaten mit dem Bau der Biogasanlage begonnen werden.

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