Häufig gestellte Fragen zur Biogaseinspeisung in Erdgasnetze
1. Wer ist mein erster Ansprechpartner, wenn ich Biogas ins Erdgasnetz einspeisen will?
2. Gibt es Infomaterial zu dem Thema?
3. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die Biogaseinspeisung?
4. Welche Unterlagen muss ich als Anlagenbetreiber einreichen?
5. Gibt es eine minimale bzw. maximale Begrenzung für die Biogaseinspeisung?
6. Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Biogas verkaufen will?
7. Welcher Preis wird für das von mir eingespeiste Biogas gezahlt?
8. Welche Verträge muss ich als Einspeiser mit dem Netzbetreiber abschließen?
9. Beteiligt sich TEN Thüringer Energienetze GmbH an meiner Biogasanlage?
10. Wer trägt die Kosten für den Netzanschluss?
11. Welche Gasqualität muss das eingespeiste Biogas haben?
1. Wer ist mein erster Ansprechpartner, wenn ich Biogas ins Erdgasnetz einspeisen will?
Der Bereich "Netzdienstleistungen" von E.ON Thüringer Energie AG übernimmt die Bearbeitung der Netzanschlussbegehren für TEN Thüringer Energienetze GmbH.
E.ON Thüringer Energie AG
Netzdienstleistungen
Schwerborner Straße 30
99087 Erfurt
2. Gibt es Infomaterial zu dem Thema?
Im Internet kann man sich auf der Seite des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (www.bdew.de) und der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (www.dvgw.de) informieren.
3. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die Biogaseinspeisung?
| Energiewirtschaftsgesetz | | (EnWG) |
| Erneuerbare-Energien-Gesetz | | (EEG) |
| Gasnetzentgeltverordnung | | (GasNEV) |
| Gasnetzzugangsverordnung | | (GasNZV) |
| DVGW Regelwerk Gas | | |
Diese gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, allgemein anerkannten Regeln der Technik etc. stellen nur einen Auszug der geltenden Regelungen dar und werden von TEN Thüringer Energienetze GmbH nicht zur Verfügung gestellt.
4. Welche Unterlagen muss ich als Anlagenbetreiber einreichen?
- Netzanschlussbegehren
- Datenerfassungsblatt zur Einspeisung von Biogas
- Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung für die Einspeisung von Biogas
- Lageplan / Flurkarte
5. Gibt es eine minimale bzw. maximale Begrenzung für die Biogaseinspeisung?
Grundsätzlich gibt es eine solche Begrenzung nicht. Allerdings gibt es für jede angefragte Kapazität einen möglichen Anschlusspunkt.
6. Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Biogas verkaufen will?
TEN Thüringer Energienetze GmbH ist Netzbetreiber und verpflichtet Gas aufzunehmen. Jedoch der Handel mit Gas entspricht nicht den gesetzlichen Verpflichtungen. Für den Aufkauf von Gas sind Vertriebsgesellschaften zuständig.
7. Welcher Preis wird für das von mir eingespeiste Biogas gezahlt?
TEN Thüringer Energienetze GmbH ist gesetzlich verpflichtet, Biogas zu transportieren und zahlt entsprechend vermiedene Netzentgelte gemäß §20a GasNEV. Der Preis für das gehandelte Biogas wird zwischen Ihnen und einer Vertriebsgesellschaft oder einem Direktkunden vereinbart.
8. Welche Verträge muss ich als Einspeiser mit dem Netzbetreiber abschließen?
Zwischen Anschlussnehmer/in und TEN Thüringer Energienetze GmbH wird ein Netzanschlussvertrag geschlossen.
Sofern Sie gleichzeitig als Händler am Markt tätig sind, ist grundsätzlich ein Einspeisevertrag mit TEN Thüringer Energienetze GmbH notwendig. Dieser Vertrag regelt den Transport des Gases.
9. Beteiligt sich TEN Thüringer Energienetze GmbH an meiner Biogasanlage?
TEN Thüringer Energienetze GmbH ist Netzbetreiber. Das Netz und der Vertrieb sowie Erzeugung sind nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) rechtlich getrennt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen ist eine Beteiligung des Netzbetreibers an Erzeugungsanlagen nicht möglich.
10. Wer trägt die Kosten für den Netzanschluss?
Die Kostenteilung ist gemäß § 41c GasNZV geregelt. Ergänzend werden die Vorgaben der Bundesnetzagentur berücksichtigt.
11. Welche Gasqualität muss das eingespeiste Biogas haben?
Die Gasqualität ist in den Technischen Mindestanforderungen zur Einspeisung von Biogas von TEN Thüringer Energienetze GmbH dargestellt.
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