Schmuckgrafik: Rundbogen
Überschrift: Hausanschluss Erdgas nach

Für Anschlüsse von Wohn- und Gewerbeobjekten mit einer Leistungsinanspruchnahme bis ca. 100 kW gilt folgender Ablauf:

 

Die Errichtung des Hausanschlusses setzt die Anmeldung durch einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Fachbetrieb des Installateur und Heizungsbauer-Handwerks voraus.

 

Zur Anmeldung zum Anschluss an das Versorgungsnetz ist das Formblatt (PDF, 120 KB) zu verwenden. Darüber hinaus wird ein Lageplan mit dem gekennzeichneten Grundstück sowie ein Grundrissplan des Gebäudes mit Angabe des vorgesehenen Anbringungsortes des Hausanschlusses benötigt.
Der Anschlussnehmer erhält einen Netzanschlussvertrag, in dem die Leistungsvorhaltung entsprechend des Antrages bestätigt wird und die Kosten für die Errichtung des Anschlusses, die Inbetriebsetzung sowie ggf. den Baukostenzuschuss ausgewiesen sind. Nach Vertragsbestätigung wird in Abhängigkeit von den erforderlichen Aufwendungen der Anschluss zeitnah durch den Netzbetreiber errichtet.

 

Für die Ausführung der Kundenanlage gelten die "Technischen Hinweise Erdgas".

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