Vor oder spätestens mit Beginn einer Baumaßnahme ist im Regelfall ein Stromanschluss für den Betrieb der Baumaschinen erforderlich.
Die Errichtung des Baustromanschlusses ist vom Anschlussnehmer mit
dem Vordruck "Anmeldung
zum Netzanschluss" (PDF, 86 KB) über einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb oder bei Großbaustellen (Industrievorhaben, Autobahn usw.) formlos mit Kopfbogen des Anschlussnehmers zu beantragen.
Im letzteren Fall hat die Anmeldung mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- vorgesehener Anschlusspunkt
- vorgesehene Leistungsinanspruchnahme
- Zeitraum der Baumaßnahme
- Wird später ein dauerhafter Netzanschluss an gleicher Stelle benötigt?
Der Baustromanschluss sollte in Abhängigkeit von der Größe des Bauvorhabens und der damit verbundenen möglicherweise aufwendigen Anschlusslösung so frühzeitig wie möglich mit dem zuständigen Netzbetreiber abgestimmt werden.
Die Entscheidung über Art und Umfang des Anschlusses trifft der Netzbetreiber unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Anschlusskunden.
Für die Messung des Energieverbrauches ist entsprechend der Netzanschlussebene eine Wandlermessung vorzusehen.
|