Schmuckgrafik: Rundbogen

Baustrom unter 30 kW

 

Bild: BauarbeiterVor oder spätestens mit Beginn einer Baumaßnahme ist im Regelfall ein Stromanschluss für den Betrieb der Baumaschinen erforderlich. Dieser zeitlich begrenzte Anschluss (Regelfall max. 1 Jahr) wird über eine Installateuranmeldung vom Anschlussnehmer oder dem ausführenden Betrieb beantragt. Die Anmeldung sollte ca. 2 Wochen vor der gewünschten Inbetriebsetzung beim Netzbetreiber erfolgen.

 

 

 

Dazu wird von dem Elektrofachbetrieb in der Nähe des Netzverknüpfungspunktes ein Anschlussschrank und auf der Baustelle ein Verteilerschrank aufgestellt. Die Details sind den im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieben bekannt und in den TAB "Vorübergehend angeschlossene Anlagen" (Abschnitt 11, Seite 23) dokumentiert.

 

Die Inbetriebnahme des Anschlussschrankes und das Setzen des Zählers erfolgt durch den Netzbetreiber bzw. dessen Beauftragten.

 

Für die Zählung der entnommenen elektrischen Arbeit werden Eintarif-Drehstromzähler mit einer max. Strombelastbarkeit von 60 A (entspricht 30 kW) eingesetzt.

 

Nachdem das Bauprojekt beendet wurde, wird der bis dahin vorübergehende Anschluss vom Netz getrennt und durch den Elektrofachbetrieb demontiert.

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