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Überschrift: Einspeisemanagement

§ 11 EEG 2012 „Einspeisemanagement“
Im Hinblick auf §§ 14 Abs. 1 i. V. m 13 Abs. 2 EnWG und gemäß §§ 6 i. V. m. 11 EEG sind Anlagenbetreiber(innen) von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen verpflichtet, ihre Anlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.

Des Weiteren schreibt der Gesetzgeber im EEG für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaikanlagen) eine detaillierte Leistungseinteilung vor:
  1. Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung 30 kW < P ≤ 100 kW müssen diese mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.

  2. Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung ≤ 30 kW haben ein Wahlrecht.
    • Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen müssen diese mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann

    - oder -
    • am Verknüpfungspunkt/Eigentumsgrenze der Photovoltaikanlage mit dem Netz die Wirkleistungseinspeisung dauerhaft auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen.

Anschluss von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen in Mittelspannung (Netzbereich 5)
Hierzu sind die Bedingungen für den Einsatz von Funkrundsteuerempfängern in Anschlussnehmeranlagen zur Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen am Netz des Netzbetreibers und Abrufung der Ist-Einspeisung verbindlich anzuwenden.

Der Netzbetreiber kann die Beschaffung, Parametrierung und Erstinbetriebnahme einer Fernwirkanlage übernehmen. Die Kosten betragen derzeitig 4.416,37 € (netto).

Für die Bereitstellung der SIM-Karte mit Flatrate zur Datenübertragung wird derzeitig ein monatliches Entgelt i. H. v. 15,99 € (netto) erhoben.

Hierzu wird dem Anlagenbetreiber(in) ein entsprechendes Angebot unterbreitet.


Anschluss von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen in Niederspannung (Netzbereiche 6 und 7)
Hier sind die Bedingungen für den Einsatz von Funkrundsteuerempfängern in Anschlussnehmeranlagen zur Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen am Netz des Netzbetreibers verbindlich anzuwenden.

Die einmaligen Kosten für die Bereitstellung, Parametrierung und Erstinbetriebnahme eines Funk-rundsteuerempfängers betragen derzeitig 789,50 € (netto).

Für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung eines Funkrundsteuerempfängers wird ein monatliches Entgelt i. H. v. 7,60 € (netto) erhoben.

Hierzu wird dem Anlagenbetreiber(in) ein entsprechendes Angebot unterbreitet.


§ 6 EEG 2012 „Technische Vorgaben“ (Bestandsanlagen)

Bestandsanlagen (Photovoltaik)
Bedingungen   installierte Leistung am VKP
P > 100 kW 30 kW < P <= 100 kW P <= 30 kW
IB-nahme bis 31.12.2011 bis 31.12.2008 ab 01.01.2009 bis 31.12.2011 bis 31.12.2011
betriebliche Vorgaben ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen keine ferngesteuert reduzieren keine
Pflicht ab 01.07.2012 keine 01.01.2014 keine



§ 6 EEG 2012 „Technische Vorgaben“
(Neuanlagen mit einer Inbetriebnahme ab 01.01.2012)


Neuanlagen (IB-nahme ab 01.01.2012)
Energieträger   installierte Leistung am VKP
P > 100 kW 30 kW < P <= 100 kW P <= 30 kW
Windkraft ja nein nein
Photovoltaik ja ja ja
Wasserkraft ja nein nein
EEG-BHKW ja nein nein
KWKG-BHKW ja nein nein
betriebliche Vorgaben ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen ferngesteuert reduzieren Wahlrecht des Anlagenbetreibers:
ferngesteuert reduzieren
oder
Wirkleistungseinspeisung dauerhaft auf 70% der installierten Leistung am VKP begrenzen




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