Schmuckgrafik: Rundbogen
Übeschrift: Erzeugungsanlagen größer als 100 MW
Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV)
 
Als Betreiber eines 110-kV-Verteilnetzes veröffentlicht die TEN Thüringer Energienetze GmbH folgende Angaben:
 
1. Prüfungsablauf eines Netzanschlussbegehrens
 
Der Prüfungsablauf erfolgt gemäß § 3 Absatz 2, 3 und 4 der KraftNAV.
 
Mit der qualifizierten Anfrage zur Prüfung eines Netzanschlussbegehrens hat der Netzbetreiber spätestens nach 2 Wochen dem anfragenden Anschlussnehmer ein Angebot zu unterbreiten, aus dem der Umfang der Unterlagen zur Prüfung und die Kosten hervorgehen. Liefert der Anfragende die für eine qualifizierte Prüfung erforderlichen vollständigen Anlagendaten gemäß Unterlagen- und Datenliste (PDF, 1.000 KB) und hat er die Vorschusszahlung in Höhe von 25 Prozent der Prüfungsgebühr geleistet, führt der Netzbetreiber die erforderliche Prüfung für eine Anschlusszusage durch. Diese umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
 
  • Netztechnische Bewertung der Anschlussmöglichkeiten
  • Beurteilung sonstiger Auswirkungen des Anschlussbegehrens
  • Bestimmung eines geeigneten Verknüpfungspunktes mit dem Netz
  • Grobe Ermittlung der mit dem Anschluss verbundenen Maßnahmen und Kosten

 
Spätestens drei Monate danach erhält der Anfragende ein Ergebnis der Netzanschlussprüfung.
 
Anschlusszusage
 
Mit einem positiven Prüfungsergebnis erhält der Anschlussnehmer eine Anschlusszusage. Diese beinhaltet eine Reservierung der angefragten Netzanschlussleistung an dem technisch geeigneten Anschlusspunkt. Diese Anschlusszusage wird mit Zahlung der in der KraftNAV festgelegten Reservierungsgebühr in Höhe von
 
1.000 €/MW
 
für 12 Monate wirksam. Für das Wirksamwerden muss die Zahlung innerhalb von einem Monat nach der Anschlusszusage erfolgt sein. Bei Ausführung des Anschlusses wird die Reservierungsgebühr mit den Anschlusskosten verrechnet.
 
2. Ablauf des Anschlussverfahrens
 
Mit dem Wirksamwerden der Netzanschlusszusage erfolgt der weitere Ablauf des Anschlussverfahrens gemäß KraftNAV.
 
Innerhalb von drei Monaten nach Anschlusszusage ist ein Verhandlungsfahrplan über die Fristen für die Verhandlung zum Abschluss des Netzanschlussvertrages aufzustellen. Der Vertragsabschluss soll in der Regel innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
 
Der Netzanschlussvertrag enthält die wesentlichen Bedingungen aus der KraftNAV. Spezifika des Anschlusses werden in den Anlagen zum Netzanschlussvertrag geregelt.
 
Zusammen mit dem Netzanschlussvertrag wird ein Realisierungsfahrplan über Inhalt, zeitliche Abfolge und Verantwortlichkeiten zur Errichtung der Erzeugungsanlage und zur Realisierung des Netzanschlusses vereinbart. Darauf erfolgt die Ausführungsumsetzung des Anschlusses und des etwaig erforderlichen Netzausbaues.
 
3. Veröffentlichungspflichten des Netzbetreibers
 
Gemäß § 3 der KraftNAV hat der Netzbetreiber auf seiner Internetseite Informationen bereitzuhalten, die einen Anschlussinteressenten bei seiner Standortwahl unterstützen. Dieses ist neben der bereits aufgeführten Unterlagen- und Datenliste (PDF, 1.000 KB) und dem Netzanschlussvertrag ein vereinfachter Netzschemaplan (PDF, 871 KB) und eine Netzauslastung bezüglich des elektrischen Netzes.
 
In Thüringen erfolgt ein EEG-getriebener Netzausbau mit Schwerpunkt der Aufnahme von elektrischer Energie aus Windkraftanlagen und zunehmend aus Biomassekraftwerken. An das 110-kV-Netz der TEN Thüringer Energienetze GmbH ist derzeit eine Erzeugerleistung aus Windenergieanlagen von ca. 263 MW direkt angeschlossen.
 
Weitere Anfragen für zusätzlich ca. 415 MW liegen TEN Thüringer Energienetze GmbH derzeit vor. Das Lastverhalten ist stark abhängig von der jeweiligen Jahres- bzw. auch Tageszeit. Im Jahr 2008 bewegte sich die Netzlast in einem Band von ca. 1.609 MW bei Jahreshöchstlast und ca. 592 MW bei Jahrestiefstlast.
 
In einigen Abschnitten ist das 110-kV-Netz bereits jetzt bei Einspeisung der Erzeugerkapazitäten mit Nennleistung ausgelastet. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, Einspeiseleistungen unabhängig von diesen Netzengpässen auf Grund der Anforderungen des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit zu reduzieren. Durch Leitungsverstärkungen und durch den Ausbau von Netzstichen zu Kuppelleitungen (Erhöhung der Vermaschung) wird die Aufnahmekapazität des Netzes verbessert oder den Schwerpunktlastverlagerungen Rechnung getragen.
 
Das nach § 9 KraftNAV vorgesehene gemeinsame Register aller Erzeugungsanlagen, die bereits bestehen oder für die ein Netzanschlussbegehren vorliegt, wird beim BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (früher VDN, VDEW) in Berlin (http://www.bdew.de) geführt und kann dort angefordert werden.
 
Im Kraftwerksanschlussregister (http://vdn-archiv.bdew.de/kraftnav.asp) befinden sich derzeit keine Einträge gemäß § 9 KraftNAV für das Netz von TEN Thüringer Energienetze GmbH.
 
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