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Überschrift: Photovoltaikanlage > 30 kW

Damit wir die Netzverträglichkeit, die Netzanbindungsmöglichkeiten sowie die Förderfähigkeit und die voraussichtliche Vergütungshöhe Ihrer geplanten Eigenerzeugungsanlage beurteilen und prüfen können, ist die Einreichung vollständiger und aussagefähiger Unterlagen erforderlich.
 

Bei der Anfrage zum Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage sind folgende Unterlagen bzw. Informationen notwendig:
 

Teil 1

  • Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung
     
  • Maßstabsgerechter Lageplan mit Grundstücksgrenzen und Aufstellungsort der Anlage(n); für Vorhaben außerhalb geschlossener Bebauung zusätzlich Flurkarte
     
  • Vollständig ausgefülltes Datenerfassungsblatt
     
  • Vorläufige Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und maßgeblichen Vergütungshöhe für Strom aus Anlagen nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
     

Teil 2
 

Die folgenden Unterlagen sind spätestens vor Erarbeitung eines Vertragsangebotes einzureichen.
 

  • Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)
     
  • Gültige Baugenehmigung oder eine Anlagengenehmigung nach dem BImschG bzw. einen entsprechenden Vorbescheid, aus dem sich die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Anlagenvorhabens ergibt - soweit dies gesetzlich erforderlich ist
     
  • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Nenndaten der eingesetzten Betriebsmittel ausgehend vom Verknüpfungspunkt mit dem Netz der Allgemeinen Versorgung bis zur Eigenerzeugungsanlage(n) mit den Angaben zu Kabelverbindung (Kabeltyp, -länge, -querschnitt) sowie Schalt- und Netzschutzanlagen
     
  • Maßstabsgerechter Plan vom Aufstellungsort der Übergabestation inklusive Projektunterlagen
     
  • Datenblatt des/der für die Netzeinbindung verwendeten Transformators/en
     
  • Genaue Beschreibung der Schutzeinrichtungen bei Einsatz von konventionellem Schutz (Datenblätter mit Angaben zu Einstellwerten, Einstellbereichen und Auslösezeiten)
     
  • Beschreibung der Art und Betriebsweise von Antriebsmaschine, Generator und ggf. Wechselrichter bzw. Frequenzumrichter und der Art der Zuschaltung zum Netz
     
  • Angaben zu den geplanten Eigenerzeugungsanlagen (Hersteller und Typ)
     
  • Handelsregisterauszug bei Kaufmann bzw. Kapitalgesellschaften, bei GbR Name und Anschrift der Gesellschafter (Nachweis zu Gesellschaftern)
     
  • Anlagenbetreiber(in) von Photovoltaikanlagen sind gemäß § 16 Abs. 2 des Gesetzes über den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetzes - EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Für die Meldung ist das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" zu verwenden. Eine Kopie der Meldung ist dem Netzbetreiber spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme vorzulegen.

 

Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung (30 kW < P ≤ 150 kW / PDF, 116 KB)

Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung (150 kW < P ≤ 500 kW / PDF, 109 KB)

Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung (P > 500 kW / PDF, 111 KB)

Datenerfassungsblatt (PDF, 139 KB)

Anmeldung zum Netzanschluss Strom (PDF, 86 KB)

Vorläufige Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen nach dem EEG (PDF, 142 KB)

 

Sie haben Fragen?

Wir sind für Sie montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 15:30 Uhr unter der Servicenummer T 03 61-6 52-35 25 erreichbar.

 

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass wir zu Auslegungsfragen des EEG bzw. KWKG gemäß Rechtsberatungsgesetz keine Rechtsberatung vornehmen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei inhaltlichen Fragen an die für das EEG bzw. KWKG verantwortlich zeichnenden Institutionen, insbesondere das Bundesumweltministerium und ggf. dazu befugte Stellen zu wenden.

 

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