Schmuckgrafik: Rundbogen

Überschrift: Windenergie-, Wasserkraftanlagen und BHKW > 30 kW

Damit wir die Netzverträglichkeit, die Netzanbindungsmöglichkeiten sowie die Förderfähigkeit und die voraussichtliche Vergütungshöhe Ihrer geplanten Eigenerzeugungsanlage beurteilen und prüfen können, ist die Einreichung vollständiger und aussagefähiger Unterlagen erforderlich.

 

Bei der Anfrage zum Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage sind folgende Unterlagen bzw. Informationen notwendig:

 

Teil 1

 

  • Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung
     
  • Maßstabsgerechter Lageplan mit Grundstücksgrenzen und Aufstellungsort der Anlage(n); für Vorhaben außerhalb geschlossener Bebauung zusätzlich Flurkarte
     
  • Vollständig ausgefülltes Datenerfassungsblatt
     
  • Vorläufige Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und maßgeblichen Vergütungshöhe für Strom aus Anlagen nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuer-barer Energien (EEG)
     
  • Zusätzlich bei Windkraftanlagen:
    Auszug aus dem Prüfbericht für die Netzverträglichkeit der Windkraftanlage eines akkreditierten Prüfinstitutes mit Herstellerbescheinigung für den jeweiligen WEA-Typ (gemäß FGW)
     

 

Teil 2

 

Die folgenden Unterlagen sind spätestens vor Erarbeitung eines Vertragsangebotes einzureichen.

 

  • Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)
     
  • Gültige Baugenehmigung oder eine Anlagengenehmigung nach dem BImschG bzw. einen entsprechenden Vorbescheid, aus dem sich die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Anlagenvorhabens ergibt - soweit dies gesetzlich erforderlich ist
     
  • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Nenndaten der eingesetzten Betriebsmittel ausgehend vom Verknüpfungspunkt mit dem Netz der Allgemeinen Versorgung bis zur Eigenerzeugungsanlage(n) mit den Angaben zu Kabelverbindungen (Kabeltyp, -länge, -querschnitt) sowie Schalt- und Netzschutzanlagen
     
  • Maßstabsgerechter Plan vom Aufstellungsort der Übergabestation inklusive Projektunterlagen
     
  • Datenblatt des/der für die Netzeinbindung verwendeten Transformators/en
     
  • Genaue Beschreibung der Schutzeinrichtungen bei Einsatz von konventionellem Schutz (Datenblätter mit Angaben zu Einstellwerten, Einstellbereichen und Auslösezeiten)
     
  • Beschreibung der Art und Betriebsweise von Antriebsmaschine, Generator und ggf. Wechselrichter bzw. Frequenzumrichter und der Art der Zuschaltung zum Netz
     
  • Angaben zu den geplanten Eigenerzeugungsanlagen (Hersteller und Typ)
     
  • Handelsregisterauszug bei Kaufmann bzw. Kapitalgesellschaften, bei GbR Name und Anschrift der Gesellschafter (Nachweis zu Gesellschaftern)
     
  • Zusätzlich bei Windkraftanlagen:
    Gutachten eines Sachverständigen entsprechend § 29 Abs. 4 EEG
     

Datenerfassungsblatt (PDF, 172 KB)

Anmeldung zum Netzanschluss Strom (PDF, 86 KB)

Vorläufige Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung für Strom aus Deponiegas-Anlagen nach dem EEG (PDF, 88 KB)

Vorläufige Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und maßgeblichen
Vergütungshöhe für Strom aus Wasserkraftanlagen (PDF, 102 KB)

Vorläufige Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und maßgeblichen
Vergütungshöhe für Strom aus Windkraftanlagen (PDF, 109 KB)

Vorläufige Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und maßgeblichen
Vergütungshöhe für Strom aus Biomasseanlagen (PDF, 127 KB)

Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung (30 kW < P ≤ 150 kW / PDF, 116 KB)

Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung (150 kW < P ≤ 500 kW / PDF, 109 KB)

Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung (P > 500 kW / PDF, 111 KB)

 

Anlagenbetreiber(in) von Windenergieanlagen > 50 kW sind gemäß § 16 Abs. 3 EEG verpflichtet, vor Inbetriebnahme der Windenergieanlagen nachzuweisen, dass an dem geplan-ten Standort mindestens 60 % des Referenzertrages erzielt werden können. Hierzu ist ein Gutachten eines Sachverständigen entsprechend 29 Abs. 4 EEG zu erstellen. Sollte ein solches Gutachten nicht vorliegen, so ist der Netzbetreiber zur Vergütung des eingespeisten Stroms nicht verpflichtet.

 

Hier gelangen Sie zur Liste der akkreditierten Windgutachter.

 

Sie haben Fragen?

Wir sind für Sie montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 15:30 Uhr unter der Servicenummer T 03 61-6 52-35 25 erreichbar.

 

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass wir zu Auslegungsfragen des EEG bzw. KWKG gemäß Rechtsberatungsgesetz keine Rechtsberatung vornehmen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei inhaltlichen Fragen an die für das EEG bzw. KWKG verantwortlich zeichnenden Institutionen, insbesondere das Bundesumweltministerium und ggf. dazu befugte Stellen zu wenden.

 

DruckenDruckversion TopTop
© Thüringer Energienetze GmbH 2010 DisclaimerDatenschutzImpressum