Schmuckgrafik: Rundbogen

Überschrift: Windenergie-, Wasserkraftanlagen und BHKW ≤ 30 kW

Damit wir die Netzverträglichkeit, die Netzanbindungsmöglichkeiten sowie die Förderfähigkeit und die voraussichtliche Vergütungshöhe Ihrer geplanten Eigenerzeugungsanlage beurteilen und prüfen können, ist die Einreichung vollständiger und aussagefähiger Unterlagen erforderlich.

 

Bei der Anfrage zum Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage sind folgende Unterlagen bzw. Informationen notwendig:
 

  • Maßstabsgerechter Lageplan mit Grundstücksgrenzen und Aufstellungsort der Anlage(n); für Vorhaben außerhalb geschlossener Bebauung zusätzlich Flurkarte
     
  • Vollständig ausgefülltes Datenerfassungsblatt
     
  • Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)
     
  • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Nenndaten der eingesetzten Betriebsmittel (Darstellung: ≤ 4,6 kW einpolig bzw. > 4,6 kW allpolig)
     
  • Angaben zur selbsttätigen Freischaltstelle mit gültiger Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zertifizierungsstelle der Berufsgenossenschaft oder einer anderen unabhängigen, akkreditierten Prüfstelle gemäß DIN V VDE 0126-1-1 aus 02/2006. Als Verfahren sind zugelassen:
    • Impedanzmessung oder
    • dreiphasige Spannungsüberwachung oder
    • Frequenzshifting-Verfahren (IEEE 929)
       
  • Genaue Beschreibung der Schutzeinrichtungen bei Einsatz von konventionellem Schutz (Datenblätter mit Angaben zu Einstellwerten, Einstellbereichen und Auslösezeiten)
     
  • Beschreibung der Art und Betriebsweise von Antriebsmaschine, Generator und ggf. Wechselrichter bzw. Frequenzumrichter und der Art der Zuschaltung zum Netz
     
  • Angaben zu den geplanten Eigenerzeugungsanlagen (Hersteller und Typ)
     
  • Vorläufige Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und maßgeblichen Vergütungshöhe für Strom aus Anlagen nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG)
     

Datenerfassungsblatt (PDF, 172 KB)

Anmeldung zum Netzanschluss Strom (PDF, 86 KB)

Vorläufige Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung für Strom aus Deponiegas-Anlagen nach dem EEG (PDF, 127 KB)

Vorläufige Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung für Strom aus Wasserkraftanlagen (PDF, 102 KB)

Vorläufige Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung für Strom aus Windkraftanlagen (PDF, 109 KB)

Vorläufige Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung für Strom aus Biomasseanlagen (PDF, 126 KB)

 

Sie haben Fragen?

Wir sind für Sie montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 15:30 Uhr unter der Servicenummer T 03 61-6 52-35 25 erreichbar.

 

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass wir zu Auslegungsfragen des EEG bzw. KWKG gemäß Rechtsberatungsgesetz keine Rechtsberatung vornehmen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei inhaltlichen Fragen an die für das EEG bzw. KWKG verantwortlich zeichnenden Institutionen, insbesondere das Bundesumweltministerium und ggf. dazu befugte Stellen zu wenden.

 

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