Der Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen erfordert sowohl vom Antragsteller als auch für den Netzbetreiber umfangreiche Vorbereitungen.
Der Netzbetreiber verwendet zur Bearbeitung von Einspeiseanfragen ein strikt diskriminierungsfreies Verfahren.
Die Beurteilung der Netzanschlussmöglichkeiten von Eigenerzeugungsanlagen erfolgt im Rahmen einer Netzverträglichkeitsprüfung. Erst nach Eingang eines schriftlichen Antrages kann die Beurteilung der Netzanschlussmöglichkeiten von Eigenerzeugungsanlagen durchgeführt werden. Hierbei prüft der Netzbetreiber die netztechnischen Bedingungen des betreffenden Netzgebietes.
Die Ermittlung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes erfolgt unter Berücksichtigung der gültigen VDE-Vorschriften, den anerkannten Regeln der Technik, den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 (PDF, 616 KB), den gültigen "VDEW-Richtlinien für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz" und den vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen (EnWG, EEG und KWKG).
Die TEN Thüringer Energienetze GmbH hat die E.ON Thüringer Energie AG als Dienstleistenden beauftragt, das vorgenannte Verfahren, einschließlich der notwendigen Prüfungen, durchzuführen.
Zur Anmeldung verwenden Sie daher bitte nachfolgende Informationen und Formblätter.
Photovoltaikanlage ≤ 30 kW (Wechselrichternennleistung)
BHKW, Wasser und Wind ≤ 30 kW
BHKW, Wasser, Wind und Photovoltaik (> 30 kW)
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit der "Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung - KraftNAV)" besondere Bestimmungen für den Anschluss von Kraftwerken mit einer Nennleistung ab 100 Megawatt an Elektrizitätsversorgungsnetze mit einer Spannung von mindestens 110 kV erlassen.
Erzeugungsanlagen > 100 MW
Netzanschluss- / Einspeisevertrag
Abnahmeprüfung und Inbetriebsetzung
Abwicklung der Stromlieferung nach Inbetriebsetzung
Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der zur Anwendung kommenden Richtlinien und Merkblätter:
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