Für Anschlüsse von Wohn- und Gewerbeobjekten mit einer Leistungsinanspruchnahme bis ca. 100 kW gilt folgender Ablauf:
Die Errichtung eines Hausanschlusses setzt die Anmeldung durch einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Fachbetrieb des Elektrohandwerks voraus.
Für die Anmeldung zum Netzanschluss ist durch den Fachbetrieb das Formblatt (PDF,
86 KB) zu verwenden. Darüber hinaus sind ein Lageplan mit dem gekennzeichneten Grundstück sowie ein Grundrissplan des Gebäudes mit Angabe des Anbringungsortes der Hausanschlusssicherung beizufügen.
Der Anschlussnehmer erhält einen Netzanschlussvertrag, in dem die Leistungsvorhaltung entsprechend des Antrages bestätigt wird und die Kosten für die Errichtung des Anschlusses, die Inbetriebsetzung sowie ggf. den Baukostenzuschuss ausgewiesen sind.
Nach erfolgter Vertragsbestätigung wird in Abhängigkeit von den erforderlichen Aufwendungen der Anschluss zeitnah errichtet.
Für die Ausführung der Kundenanlage gelten die Festlegungen der TAB 2007.
Für Anlagen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie hier das Informationsblatt zum Netzanschluss von Verbrauchseinrichtungen mit unterbrechbarem Bedarf (PDF, 67 KB).
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