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Die Wartung und Instandhaltung von Gasinstallationsanlagen ist mit Aktualisierung der Technischen Regeln der Gasinstallation (TRGI) im Mai 2008 eine Pflichtaufgabe des Betreibers einer Gasinstallationsanlage. Als Betreiber wird letztendlich immer der Netzanschlussnehmer nach NDAV in der Verantwortung bleiben, auch wenn die Anlage Teil eines Mietobjektes ist.
Wir möchten Ihnen die Hinweise mit auf den Weg geben, die Sie brauchen, um Ihre Gasinstallationsanlage immer fachgerecht betreiben zu können. Mit der Einhaltung der nachstehenden Informationen tragen auch Sie zu einer weiteren Erhöhung der Qualität und Sicherheit in der Erdgasversorgung bei:
- Jährliche Sichtkontrolle (Hausschau) der gesamten Gasinstallationsanlage nach Vorgabe der TRGI 2008 (Anhang 5c). Wir empfehlen Ihnen, diese Arbeiten durch ein dafür qualifiziertes Unternehmen durchführen zu lassen.
- Regelmäßige Wartung des bzw. der Gasgeräte nach Herstellerangabe durch ein eingetragenes Vertragsinstallateurunternehmen (VIU) oder ein eingetragenes Wartungsunternehmen mit Zertifizierung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 676.
- Wartung der Gasinstallationsanlage unter Berücksichtigung der TRGI 2008
(Anhang 5c).
- Der Wartungsturnus der Gasinstallationsanlage richtet sich nach dem Betriebsdruck und der Art der Verlegung der Leitungen. Hier werden Sie speziell Ihre Anlage betreffend von den Vertragsinstallateurunternehmen (VIU) beraten.
- Bitte beachten Sie, dass Wartungen und Arbeiten an Gasinstallationsanlagen nur von eingetragenen Installationsunternehmen (VIU) durchgeführt werden dürfen. Diese Unternehmen weisen uns regelmäßig ihre notwendige Qualifikation nach.
Sie haben noch Fragen und möchten mit uns Kontakt aufnehmen? Unser Experte berät Sie gern.
Netztechnik Gas
Lars Wiegleb
T 03 61-6 52-29 01
F 03 61-6 52-34 91
lars.wiegleb@thueringer-energienetze.com
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