Schmuckgrafik: Rundbogen
Überschrift: Netzübernahmen
Während der Regulierungsperioden kann es zu Veränderungen der Netzstruktur des Netzbetreibers kommen. Laut dem Leitfaden der Regulierungsbehörden zu Inhalt und Struktur von Anträgen auf Neufestlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen nach § 26 Abs. 2 ARegV ist der aufnehmende Netzbetreiber verpflichtet, bei einem teilweisen Übergang eines Energieversorgungsnetzes bzw. des Netzbetriebes von einem anderen Netzbetreiber diese Netzaufnahme anzuzeigen und zu veröffentlichen.
TEN Thüringer Energienetze GmbH kommt dieser Pflicht nach und zeigt die Aufnahme des Betriebes der Strom- und Gasnetze in den unten aufgeführten Landkreisen an.


Landkreis Gotha – Netzübernahme von Energieversorgung Inselsberg GmbH (PDF, 40 KB)

 

Saale-Holzland-Kreis - Netzübernahme von Primagas GmbH (PDF, 36 KB)

 

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