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§ 17 Abs. 2 StromNZV:
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, folgende netzrelevanten Daten unverzüglich in geeigneter Weise, zumindest im Internet, zu veröffentlichen:
Nr. 1 – die Jahreshöchstlast und den Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung
Nr. 3 – die Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden
Nr. 4 – die Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden (Stand: März 2011)
und die Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens
Nr. 5 – die Höchstentnahmelast und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene
Nr. 6 – die Summe aller Einspeisungen
pro Spannungsebene (PDF, 49 KB)
und im zeitlichen Verlauf:
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