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§ 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GasNZV - Veröffentlichung netzbezogener Daten
Die Netzbetreiber sind verpflichtet, auf ihren Internetseiten regelmäßig folgende aktualisierte Angaben zu veröffentlichen:
- ausführliche
Beschreibung (PDF, 37 KB) des eigenen
Gasnetzes ggf. einschließlich von Teilnetzen mit Angabe aller relevanten Netzkopplungspunkte, die das unter Einbeziehung europäischer Fernleitungsnetze ausweist, einschließlich LNG-Anlagen und Infrastruktur, die für die Bereitstellung von Hilfsdiensten erforderlich ist.
- unter Betreibern angrenzender Netze abgestimmte einheitliche Bezeichnungen für
Netzkopplungspunkte, unter denen dort Kapazität gebucht werden kann.
- bei Einteilung des Netzes in Teilnetze alle jedem Teilnetz zugeordneter Ein- und Ausspeisepunkte und der zwischen den Teilnetzen verfügbaren Transportkapazitäten.
Im Netz der TEN Thüringer Energienetze GmbH
existieren keine Teilnetze.
- die
Gasbeschaffenheit (PDF, 38 KB) bezüglich des Brennwertes Hs,n an wesentlichen Ein- und Ausspeisepunkten oder in den entsprechenden Teilnetzen.
- die Leitungsdurchmesser für Leitungen mit einem Nenndruck ab 16 bar.
| Durchmesser in mm |
50 |
80 |
100 |
125 |
150 |
200 |
250 |
300 |
400 |
500 |
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- Fernleitungsnetz den technischen sowie den vertraglichen Minimal- und Maximaldruck an allen Ein- und Ausspeisepunkten sowie die Gasflusseinrichtung.
Da die TEN Thüringer Energienetze GmbH
kein Fernleitungsnetzbetreiber ist, entfällt dieser Punkt.
- bis zum 1. Mai jeden Jahres einen Zeitplan über vorgesehene kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten sowie so zeitnah wie möglich Informationen über Änderungen einschließlich nicht mehr geplanter Arbeiten.
Bei Instandhaltungsarbeiten am Gasnetz wird
grundsätzlich sichergestellt,dass Kapazitäten nicht
beeinträchtigt werden.
Derzeit sind im Netzgebiet der TEN keine
kapazitätsrelevanten Instandhaltungs-arbeiten geplant.
- Angaben für alle Ein- und Ausspeisepunkte jeweils im Voraus täglich neu für die folgenden 36 Monate über
a) die maximale technische Kapazität für Lastflüsse in beide Richtungen; b) die gesamte vertraglich vereinbarte feste und unterbrechbare Kapazität und c) die freie Kapazität einschließlich Netzkapazität; diese Angaben sind bei nicht mehr verfügbaren Kapazitäten oder bei Änderungen von mehr als 5 % bezogen auf die Einspeisekapazität unverzüglich anzupassen, mindestens monatlich oder, falls es die Verfügbarkeit kurzfristiger Dienstleistungen erfordert, täglich; für die Netzkopplungspunkte hat der Netzbetreiber diese Angaben mit den nach- oder vorgelagerten Netzbetreibern abzustimmen.
Dieser Punkt entfällt für TEN Thüringer Energienetze GmbH.
- historische monatliche Höchst- und Mindestkapazitätsauslastungsraten und die durchschnittlichen jährlichen Lastflüsse für die wichtigen Ein- und Ausspeisepunkte täglich neu für die letzten drei Jahre.
Dieser Punkt entfällt für TEN Thüringer Energienetze GmbH.
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