Schmuckgrafik: Rundbogen
Überschrift: Netzdaten
§ 40 GasNZV – Veröffentlichungspflichten

Absatz 1:
Netzbetreiber sind verpflichtet, auf ihren Internetseiten regelmäßig folgende aktualisierte Angaben in einem gängigen Datenformat und in deutscher Sprache zu veröffentlichen.

> Da TEN Thüringer Energienetze GmbH kein Fernleitungsnetzbetreiber ist, entfallen die Punkte 1 – 6 gemäß § 40 Absatz 1 GasNZV. <  
  1. im Verteilnetz die Gasbeschaffenheit (PDF, 37 KB) bezüglich des Brennwertes „Hs,n“ sowie am zehnten Werktag des Monats den Abrechnungsbrennwert des Vormonats an allen Ein- und Ausspeisepunkten

  2. im Verteilnetz Regeln für den Anschluss anderer Anlagen und Netze an das vom Netzbetreiber betriebene Netz sowie den Zugang solcher Anlagen und Netze zu dem vom Netzbetreiber betriebenen Netz

  3. im örtlichen Verteilnetz die zur Anwendung kommenden Standardlastprofile

  4. die Zuordenbarkeit jeder Entnahmestelle zu einem oder mehreren Marktgebieten

  5. die „ Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ nach § 4 sowie die Vereinbarung nach § 8 Absatz 6

  6. Ansprechpartner im Unternehmen für Netzzugangsfragen.


§ 40 Absatz 1 Satz 7 GasNZV:
Örtliche Verteilnetzbetreiber stellen darüber hinaus auf ihrer Internetseite eine Karte (PDF, 7 MB) bereit, auf der schematisch erkennbar ist, welche Bereiche in einem Gemeindegebiet an das örtliche Gasverteilernetz angeschlossen sind.

> Da TEN Thüringer Energienetze GmbH örtlicher Verteilnetzbetreiber ist, entfällt § 40 Absatz 2 GasNZV. <

zurückzurück

DruckenDruckversion TopTop
© Thüringer Energienetze GmbH 2012 DisclaimerDatenschutzImpressum