§
17 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 5 und 6 StromNZV Jahreshöchstlast und
Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung, Summenlast der nicht
leistungsgemessenen Kunden, Summenlast der Fahrplanprognosen für
Lastprofilkunden, Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des
analytischen Verfahrens, Höchstentnahmelast und der Bezug aus der
vorgelagerten Netzebene sowie die Summe aller Einspeisungen pro
Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf
§
27 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 StromNEV Stromkreislängen, Installierte
Leistungen der Umspannebenen, entnommene Jahresarbeit des Vorjahres,
Anzahl der Entnahmestellen, Einwohnerzahl, versorgte sowie geografische
Fläche
§
27 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 GasNEV Längen des Gasleitungsnetzes nach
Druckstufen und nach Leitungsdurchmesserklassen, ausgespeiste
Jahresarbeit, Anzahl der Ausspeisepunkte der Druckstufen, zeitgleiche
Jahreshöchstlast aller Entnahmen
§
20 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GasNZV Beschreibung des Gasnetzes,
Gasbeschaffenheit, Leitungsdurchmesser für Leitungen mit einem Nenndruck
ab 16 bar, Zeitplan über vorgesehene kapazitätsrelevante
Instandhaltungsarbeiten
§
21 Abs. 2 Nr. 1 bis 12 GasNZV Veröffentlichung netznutzungsrelevanter
Informationen, z. B.: Verträge über Hilfsdienstleistungen, die Regeln für
den Basisbilanzausgleich und für die Ausgleichsenergie einschließlich der
Regelungen für Gasdifferenzmengen, Regeln für den Anschluss anderer Netze
an das vom Netzbetreiber betriebene Netz
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