§ 17 Abs. 2 Nr. 2, 3 und 7 StromNZV
Verlauf, Menge und Preis für Netzverluste sowie die Summenlast der Netzverluste
§ 10 Abs. 2 StromNEV
Die Höhe der Durchschnittsverluste und die durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie im Vorjahr je Netz- und Umspannebene
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