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Die für TEN Thüringer Energienetze GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2012 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der TEN Thüringer Energienetze GmbH umgesetzt worden.
Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 01.01.2012 angewandt.
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Preisblätter inkl. der vorgelagerten Netze ab dem 01.01.2012
Preisblatt 1 (PDF, 64 KB) - Netzentgelt für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung
Preisblatt 2 (PDF, 61 KB) - Messung und Abrechnung für Entnahmestellen - ohne Leistungsmessung
Preisblatt 3 (PDF, 84 KB) - Netzentgelt für Entnahmestellen mit Leistungsmessung
Preisblatt 4 (PDF, 62 KB) - Messung und Abrechnung für Entnahmestellen mit Leistungsmessung
Zusätzliche Entgelte
Preisblatt Z (PDF, 61 KB) - Messtechnische Zusatzleistungen
Konzessionsabgabe
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem zwischen der
Gemeinde, in der sich die Entnahmestelle befindet, und dem mit E.ON
Thüringer Energie AG geschlossenen Konzessionsvertrag in Verbindung mit
der Konzessionsabgabenverordnung (KAV).
Hier finden Sie die Konzessionsabgabesätze der im Netz von TEN Thüringer Energienetze GmbH versorgten Kommunen:
Konzessionsabgabesätze (23 KB, PDF)
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