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Die für TEN Thüringer Energienetze GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2010 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der TEN Thüringer Energienetze GmbH umgesetzt worden.
Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 01.01.2010 angewandt.
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