Schmuckgrafik: Rundbogen
Überschrift: Netzentgelte im Erdgasverteilnetz
Bild: Hand mit Stift

Die für TEN Thüringer Energienetze GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2012 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der TEN Thüringer Energienetze GmbH umgesetzt worden.

 

Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 01.01.2012 angewandt.



Preisblätter inkl. der vorgelagerten Netze ab dem 01.01.2012

 

Preisblatt 1 (PDF, 64 KB) - Netzentgelt für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung

 

Preisblatt 2 (PDF, 61 KB) - Messung und Abrechnung für Entnahmestellen - ohne Leistungsmessung

 

Preisblatt 3 (PDF, 84 KB) - Netzentgelt für Entnahmestellen mit Leistungsmessung

 

Preisblatt 4 (PDF, 62 KB) - Messung und Abrechnung für Entnahmestellen mit Leistungsmessung

 

 

Zusätzliche Entgelte

 

Preisblatt Z (PDF, 61 KB) - Messtechnische Zusatzleistungen

 

Konzessionsabgabe
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem zwischen der Gemeinde, in der sich die Entnahmestelle befindet, und dem mit E.ON Thüringer Energie AG geschlossenen Konzessionsvertrag in Verbindung mit der Konzessionsabgabenverordnung (KAV).

Hier finden Sie die Konzessionsabgabesätze der im Netz von TEN Thüringer Energienetze GmbH versorgten Kommunen:

Konzessionsabgabesätze (23 KB, PDF)

 

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Weitere Informationen
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