Schmuckgrafik: Rundbogen
Überschrift: Netzentgelte
Bild: Hand mit Stift

Die Kalkulation der Netzentgelte richtet sich nach der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitäts-Versorgungs-Netzen (StromNEV) vom 25. Juli 2005.

 

Die für TEN Thüringer Energienetze GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2010 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Elektrizitäts-
verteilernetz der TEN Thüringer Energienetze GmbH umgesetzt worden.

Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 01.01.2010 angewandt.

 

Unser Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt jeder Nutzer des Netzes der TEN Thüringer Energienetze GmbH zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen.

 

Anhand unserer Preisblätter haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante Netzentgelt zu ermitteln. TEN Thüringer Energienetze GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.

 

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