Durch den Beschluss BK6-06-009 der 6. Beschlusskammer vom 11.07. 2006 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität festgelegt.
Die TEN Thüringer Energienetze GmbH wird die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umsetzen und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 6 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch mit dem Vertrieb der E.ON Thüringer Energie AG (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität.
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