Schmuckgrafik: Rundbogen
Überschrift: Anzeige gemäß Beschluss BK7-06-067 Ziffer 4

Durch den Beschluss BK7-06-067 der 7. Beschlusskammer vom 20.08.2007 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen hinsichtlich einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformaten beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas getroffen.

 

Die TEN Thüringer Energienetze GmbH wird die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umsetzen und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 4 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch mit dem Vertrieb der E.ON Thüringer Energie AG (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität.

 

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