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Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß § 22 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 10 Abs. 1 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) verpflichtet, Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie (BK6/08/006 vom 21.10.2008) schreibt nach Ziffer 3 des Tenors vor, dass bei Verwendung der Kurzfristkomponente diese über einen Dienstleister zu beschaffen ist, der im Rahmen eines Ausschreibungsverfahren zu ermitteln ist. Die TEN Thüringer Energienetze GmbH hat sich vor diesem Hintergrund entschlossen, den Dienstleister für die Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie für das Jahr 2012 durch ein Ausschreibungsverfahren zu ermitteln.

 

Der Abgabetermin der Kurzfristkomponente bei TEN Thüringer Energienetze GmbH wurde am 3. November 2011 beendet. Das Dienstleistungsentgelt für die Kurzfristkomponente beträgt 525,00 Euro.


Nähere Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen, sowie das Angebotsformular stehen Ihnen hier zum Download bereit.

 

Allgemeine Bedingungen/Stromliefervertrag Kurzfristkomponente (PDF, 81 KB)

 

Verbindliches Angebot zur Bereitstellung der Kurzfristkomponente Verlustenergie (PDF, 49 KB)

 

 

Verlustlastgänge der drei letzten Kalenderjahre:

 

Verlustlastgang 2008 (XLS, 3,2 MB)

 

Verlustlastgang 2009 (XLS, 3,2 MB)

 

Verlustlastgang 2010 (XLS, 3,2 MB)

 

 

Wenn Sie Fragen zum Ausschreibungsverfahren haben, kontaktieren Sie uns bitte per Fax unter F 03 61-6 52-34 80.

 

Hinweis:
Die TEN Thüringer Energienetze GmbH behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.

 

 

 
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