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Überschrift: Häufige Fragen an den Netzbetreiber

Was sind Netzentgelte?

 

Die Netzentgelte, welche auch oft als Durchleitungsgebühren bezeichnet werden, zahlt man für die Inanspruchnahme des Netzes zur Strom-/Erdgasversorgung. Mit den Entgelten werden die Kosten für Wartung, Instandhaltung, Bau und Betrieb gedeckt. Für die Privatkunden sind die Netzentgelte bereits anteilig im Strom-/Erdgaspreis berücksichtigt und müssen nicht separat gezahlt werden. Die Netzentgelte beinhalten auch den technischen Service.

 

Welche Rolle spielt die Bundesnetzagentur?

 

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine obere deutsche Bundesbehörde (Regulierungsbehörde). Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf dem Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und seit dem 01. Januar 2006 auch auf dem Eisenbahninfrastrukturmarkt zu sorgen.
Die wesentliche Aufgabe der Bundesnetzagentur ist die Kontrolle und Genehmigung der Netzentgelte.

 

Die Bundesnetzagentur teilt sich die Aufgaben mit den Bundesländern: Unternehmen mit weniger als 100.000 Kunden und Versorgungsnetzen innerhalb der Landesgrenzen werden von den Landesbehörden reguliert, alle übrigen von der Bundesbehörde.
Das Bundesland Thüringen hat die Regulierung im Wege der Organleihe an die Bundesnetzagentur übertragen.

 

Warum müssen Netz und Vertrieb ab 01.07.2007 getrennt werden und wie ist die
TEN Thüringer Energienetze GmbH dieser Verpflichtung nachgekommen?

 

Zur Öffnung der Energiemärkte ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Bereiche Netz und Vertrieb wie zwei eigenständige, voneinander unabhängige Unternehmen behandelt werden (Unbundling).

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