Bild: Mann liest am Zähler
Guido Werner/TEN

Stromzähler

Zähler setzen, entfernen, ändern, stilllegen

Einen Zähler zu setzen, zu entfernen, zu ändern oder stillzulegen erfordert einige Arbeitsschritte – sowohl seitens des Bauherren, als auch der TEN Thüringer Energienetze. Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie, sich und ggf. Ihren Installateur mit dem Prozess vertraut zu machen. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gern an unsere Ansprechpartner für den Hausanschluss Strom.

Eine Zähleränderung (ohne Anschlussänderung) kann notwendig werden, z. B. bei Umstellungen von einem herkömmlichen Zähler auf eine modernde Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem (mehr dazu hier) oder von einer Direktmessung auf eine Wandlermessung (ausführliche Informationen dazu hier).

 

 

Hinweis

Es ist einem Installateur nicht gestattet, Messtechnik im Netzgebiet der TEN Thüringer Energienetze auszubauen, d. h., dass ein Zählerausbau und spannungsloser Verbleib beim Kunden vor Ort untersagt ist. Zählerausbauten werden ausschließlich von Monteuren der TEN Thüringer Energienetze vorgenommen.

In 4 Schritten zum neuen Zähler

  • Schritt 1 - Antrag senden

    Zunächst benötigen wir von Ihrem Installateur einen Antrag für das Setzen, Entfernen, Ändern oder Stilllegen eines Zählers (Formblatt Anmeldung Netzanschluss Strom). Sollten Sie sich direkt an uns wenden, dann auch gern als formloses Anschreiben.

    Fügen Sie in jedem Fall bitte folgende Anlagen bei:

    • Flurkartenauszug
    • Foto des Zählerplatzes mit Markierung
    • Angabe der Zählernummer bei Entfernung und Änderung

    Für die schriftliche Beantragung nutzen Sie bitte den folgenden Vordruck:

  • Schritt 2 - Angebot erhalten

    Beim Zählersetzen (Neuanlage) bzw. bei einer Änderung der Anlage wird der Anschluss durch unsere Mitarbeiter vor Ort geprüft. Für die Terminabstimmung melden wir uns bei Ihnen.

    Sollte der Anschluss nicht in Ordnung sein, wird ein technischer Umbau erforderlich. Dafür ist dann der Antrag einer Anschlussänderung zu stellen.

    Der Ausbau des letzten Zählers bedeutet auch, dass der Hausanschluss stillgelegt und zurückgebaut wird. Dazu erhält der Anschlussnehmer vorab ein Vertragsangebot. Der Rückbau des eigentlichen Hausanschlusses ist für den Anschlussnehmer kostenfrei.

  • Schritt 3 - Beauftragung, Ein- oder Ausbau

    Mit Rücksendung des unterzeichneten Vertrages beauftragen Sie uns mit dem Setzen, der Entfernung, Änderung oder Stilllegung des Zählers.

    Dazu sind folgende Arbeitsschritte nötig:

    • Für die Terminabstimmung melden wir uns bei Ihnen.
    • Das Setzen, Entfernen, Ändern oder Stilllegen des Zählers erfolgt durch die TEN Thüringer Energienetze.
    • Rechnungslegung nach Durchführung so weit im Netzanschlussvertrag vereinbart
    • Errichtung der Kundenanlage durch Ihren Installateur
    • Zusendung der Fertigmeldung (Formblatt Anmeldung Netzanschluss Strom) an uns durch Sie oder Ihren Installateur
  • Schritt 4 - Inbetrieb- oder Außerbetriebnahme

    Mit der Fertigmeldung kann nun die Inbetrieb- oder Außerbetriebnahme des Zählers bzw. des Hausanschlusses erfolgen.

    Auch hierfür sind ein paar Arbeitsschritte nötig:

    • Für die Terminabstimmung melden wir uns bei Ihnen.
    • Inbetrieb- oder Außerbetriebnahme durch die TEN Thüringer Energienetze bis zu der in den technischen Anschlussbedingungen (TAB) definierten Trennvorrichtung, mit Setzen des Zählers
    • Inbetrieb- oder Außerbetriebsetzung der Kundenanlage durch den Installateur ab der in den technischen Anschlussbedingungen (TAB) definierten Trennvorrichtung durch Ein- oder Ausschalten der Trennvorrichtung