Bild: Zwei Mitarbeiter der TEN beladen ein Einsatzfahrzeug
Carlo Bansini/TEN

Technische Vorgaben

Je nach Netzebene und Anlagengröße unterscheidet sich die technische Umsetzung des notwendigen Netzsicherheitsmanagements.

Anschluss von EEG- u. KWKG-Anlagen

Installierte Leistung

Technische Einrichtung

in Niederspannung
(Netzbereich 6 und 7)

alle Anlagen > 25 kW / kWp

Funkrundsteuerempfänger*

in Mittelspannung
(Netzbereich 4 und 5)

oder 

in Hochspannung
(Netzbereich 3)

alle Anlagen > 25 kW / kWp
und < 100 kW / 100 kWp

Funkrundsteuerempfänger*

alle Anlagen => 100 kW

Fernwirkankopplung

* Bis zur Ausstattung mit intelligentem Messsystem mit Steuerbox (§ 9 Abs. 1 und 1a EEG)

 

Ab dem 01.01.2023 sind Solaranlagen, die bis zum 14.09.2022 in Betrieb gegangen sind und eine installierten Leistung von höchstens 7 kWp nicht überschreiten, nicht mehr ver-pflichtet, ihre Wirkleistungseinspeisung auf 70 % der installierten Leistung zu begrenzen. Die Änderung ist dem Netzbetreiber vorab mitzuteilen.

Sofern Sie die Aufhebung dieser Regelung an Ihrer Anlage umsetzen möchten, nutzen Sie bitte die vorbereitete Änderungsmeldung.

Technische Einrichtung: Funkrundsteuerempfänger (FRSTE)

Für die technische Umsetzung beachten Sie bitte die ergänzenden Netzbetreiber-Anforderungen der TEN Thüringer Energienetze.

  • Lieferung und Parametrierung eines FRSTE durch den Netzbetreiber

    Der Netzbetreiber kann die Beschaffung und Parametrierung eines FRSTE übernehmen. Die einmaligen Kosten hierfür betragen derzeitig 249,45 € (netto). Die notwendigen Umbau- und/oder Anpassungsmaßnahmen sowie die Einbindung in Ihre Anschlussanlage sind nicht Gegenstand des Angebots.

  • Parametrierung eines FRSTE durch den Netzbetreiber

    Der Anlagenbetreiber kann sich den FRSTE auch am Drittmarkt beschaffen.

    Bei der Bereitstellung eines FRSTE durch den Anlagenbetreiber entstehen einmalige Kosten in Höhe von derzeit 100,05 € (netto) für die Parametrierung sowie den Versand eines FRSTE durch den Netzbetreiber oder dessen beauftragten Dritten. Hierfür erhält der/die Auftraggeber/-in eine Rechnung. Bitte verwenden Sie für den Auftrag ausschließlich dieses Formular:


    Wenn Sie sich für die Variante 2 entscheiden, beachten Sie bitte folgendes:

    Anforderungen an FRSTE
    Empfangsfrequenz 129,1 kHz
    Übertragungsprotokoll SEMAGYR-TOP
    Versorgungsspannung 230V/50Hz
    Relais (Anzahl und Art) 6 Stück mit 25 A Schaltleistung
    Antennenart externe Antenne


    Die jeweilige Geräteadresse wird vom Netzbetreiber vorgegeben und lässt sich nachträglich nicht mehr verändern.

    Senden Sie den FRSTE zur Parametrierung bitte zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Formular "Auftrag Parametrierung von Funkrundsteuerempfängern" an:

    Postanschrift:
    EFR GmbH
    Betriebsstätte Wutha-Farnroda
    Eisenacher Straße 42 B
    99848 Wutha-Farnroda
    Lieferanschrift:
    EFR GmbH
    Röberstraße 2i
    99848 Wutha-Farnroda


    Nach Eingang wird der FRSTE parametriert und Ihnen entsprechend den Angaben auf dem Formular "Auftrag Parametrierung von Funkrundsteuerempfängern" wieder zugesendet.

  • Inbetriebnahme des FRSTE

    Um den FRSTE erfolgreich in Betrieb zu nehmen, wird die Einhaltung der Bedingungen für den Einsatz von Funkrundsteuerempfängern vorausgesetzt. Der Anlagenbetreiber oder dessen beauftragter Dritter informiert den Netzbetreiber schriftlich über die geplante Inbetriebnahme des FRSTE. Die Inbetriebnahmeprüfung ist durch einen im Installateurverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragenen Elektroinstallationsbetrieb durchzuführen. Die Ergebnisse und der Nachweis über die Funktion des FRSTE sind durch diesen zu protokollieren und dem Netzbetreiber unaufgefordert zu übergeben.
    Hierzu ist nachfolgender Vordruck des Netzbetreibers zu verwenden:

  • Betrieb des FRSTE

    Änderungen, die nach der Inbetriebnahme des FRSTE in Verbindung mit der Erzeugungsanlage eintreten und Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Umsetzung der Reduzierung der Leistungsabgabe haben könnten, sind dem Netzbetreiber schriftlich anzuzeigen. Diese dürfen nur im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber erfolgen.

    Für die durchgängige Funktionsfähigkeit ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.

Technische Einrichtung: Fernwirkankopplung in der Mittelspannung

Für Anschlüsse von Erzeugungsanlagen im Mittelspannungsnetz ist eine Fernwirkankopplung nach IEC 60870-5-104 (FWA) vorgesehen. Für die technische Umsetzung beachten Sie bitte die ergänzenden Netzbetreiber-Anforderungen der TEN Thüringer Energienetze.

  • Beschaffung der Fernwirkanlage (FWA)

    Für die Beschaffung der FWA am Drittmarkt ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.

  • Bereitstellung eines VPN-Routers und Abnahme der Fernwirkankopplung

    Um den VPN-Router durch den Netzbetreiber bereitzustellen, ist ausschließlich das Formular "Auftrag zur Bereitstellung eines VPN-Routers und die Abnahme der Fernwirkankopplung" spätestens 8 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme der Fernwirkkopplung an den Netzbetreiber zu senden.


    Das vollständig ausgefüllte Formular "Auftrag zur Bereitstellung eines VPN-Routers und Abnahme der Fernwirkankopplung" senden Sie bitte an:

    Postalisch:
    TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG
    Netzanschlüsse
    Schwerborner Straße 30
    99087 Erfurt

    Oder
    E-Mail: eisman@thueringer-energienetze.com

     

    Nach Eingang wird Ihnen der VPN-Router inkl. Außenantenne entsprechend der Angaben auf dem Formular "Auftrag zur Bereitstellung eines VPN-Routers und Abnahme der Fernwirkankopplung" zugesendet. Die zur Übertragung an die netzführende Stelle des Netzbetreibers benötigten IP-Verbindungen werden durch den Netzbetreiber bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass sich bei fehlenden Informationen die Bereitstellung verzögert oder nicht möglich ist.

     

  • Inbetriebnahme der FWA

    Vor Inbetriebnahme der FWA sind alle auszutauschenden Informationen durch den Anlagenbetreiber bzw. dessen beauftragten Dritten zu testen (Vorprüfung durch Kunden). Für den Test sind die Fernwirkanlage sowie der durch den Netzbetreiber bereitgestellten VPN-Router installiert und in Betrieb. Das heißt, dass sowohl der durch den Netzbetreiber bereitgestellte VPN-Router als auch die Fernwirkanlage für den Netzbetreiber bereits zu erreichen sind und Daten übermitteln. Das Testergebnis ist zu dokumentieren und dem Netzbetreiber unaufgefordert zu übergeben. Hierzu ist das nachfolgende Formular "Betriebsbereitschaftserklärung Fernwirkankopplung nach VDE-AR-N 4110" des Netzbetreibers zu verwenden.

    Für Erzeugungsanlagen, die nach der VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) errichtet werden, nutzen Sie bitte informativ die Anhänge C.4A bis C.4C der Netzrichtlinie TEN zur VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung). Der projektspezifische Prozessdatenumfang der Fernwirkankopplung wird mit dem Netzbetreiber-Abfragebogen an den Anlagenbetreiber übergeben.

    Bei Änderungen der FWA oder der Übertragungsart nach Inbetriebnahme ist der Netzbetreiber auch mit diesem Formular zu informieren. Das Formular senden Sie bitte an:

    Postalisch:
    TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG
    Netzanschlüsse
    Schwerborner Straße 30
    99087 Erfurt

    Oder
    E-Mail: eisman@thueringer-energienetze.com

    Die Integration der FWA in das Leitsystem des Netzbetreibers erfolgt in Zusammenarbeit mit der Netzleitstelle (NLS). Nach Eingang der "Betriebsbereitschaftserklärung Fernwirkankopplung" wird sich ein Mitarbeiter des Netzbetreibers unaufgefordert mit dem hierauf vermerkten Ansprechpartner für die FWA in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen der gemeinsamen Ab- und Inbetriebnahme der Fernwirkankopplung abstimmen. Kann die Abnahme aufgrund von Versäumnissen, welche nicht durch den Netzbetreiber zu vertreten sind, nicht realisiert werden, so sind die dem Netzbetreiber dadurch entstehenden Mehrkosten vom Auftraggeber bzw. Rechnungsempfänger nach Aufwand zu tragen. Dies gilt entsprechend, sofern die Abnahme der Fernwirkankopplung nicht an einem Tag realisiert werden kann. Die entstehenden Mehrkosten werden nach Aufwand zum Nachabnahmetermin vor Ort mit einem Leistungsauftrag abgerechnet. Der Auftraggeber bzw. Rechnungsempfänger erhält eine Rechnung.

  • Betrieb der Fernwirkankopplung

    Änderungen nach der gemeinsamen Ab- und Inbetriebnahme der FWA in Verbindung mit der Erzeugungsanlage, welche Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Umsetzung der Reduzierung der Leistungsabgabe haben könnten, sind dem Netzbetreiber schriftlich anzuzeigen und dürfen nur im Einvernehmen mit diesem erfolgen.

    Für die durchgängige Funktionsfähigkeit ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.

  • Ansprechpartner

    Sie haben technische Detailfragen zur Umsetzung der Fernwirkankopplung im Netzgebiet der TEN Thüringer Energienetze? Nutzen Sie dazu bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:

    Telefon: 0361 652-3526
    fwt@thueringer-energienetze.com

    Bitte halten Sie Ihre Registriernummer der Erzeugungsanlage, Stations-ID oder Netzanschlussvertragsnummer bereit bzw. geben diese bei sämtlichem Schriftverkehr zur eindeutigen Zuordnung Ihrer Erzeugungsanlage an.

Anschluss von EEG- u. KWKG-Anlagen in Hochspannung (Netzbereich 3)

Für Anschlüsse von Erzeugungsanlagen im Hochspannungsnetz ist eine Fernwirkankopplung nach IEC 60870-5-104 (FWA) vorgesehen. Für die technische Umsetzung beachten Sie bitte die ergänzenden Netzbetreiber-Anforderungen der TEN Thüringer Energienetze.

  • Beschaffung der Fernwirkanlage (FWA)

    Für die Beschaffung der FWA am Drittmarkt ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.

  • Herstellen der Kommunikationsverbindung

    Der kommunikationstechnische Anschluss erfolgt aus Sicherheitsgründen direkt an das Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers. Bitte wenden Sie sich hierfür an den zuständigen Ansprechpartner:

    Thüringer Netkom GmbH
    Herrn Schulz
    Schwanseestraße 13, 99423 Weimar
    Tel.: 03643 21-3055, Fax: 03643 21-3009
    vertrieb@netkom.de

  • Vorgabe Kommunikationsparameter und Datenpunktliste

    Die Kommunikationsparameter inklusive der Datenpunktliste werden projektspezifisch mit dem Kunden abgestimmt. Bei Neuanschlüssen erfolgt die Vorgabe in der Regel über den Datenabfragebogen E.7 gem. VDE-AR-N 4120.

  • Ab- und Inbetriebnahme der Fernwirkankopplung

    Protokoll/Errichterbestätigung für Prüfungen der Fernwirkankopplung des kundeneigenen Umspannwerks

    Die Ab- und Inbetriebnahme der Fernwirkankopplung erfolgt gemeinsam mit dem Netzbetreiber. Hierfür ist das Formular


    vorausgefüllt am Tag der Ab- und Inbetriebnahme vorzulegen.

    Nach erfolgter Ab- und Inbetriebnahme senden Sie dieses Dokument inklusive der Anlagen per E-Mail an eisman@thueringer-energienetze.com.

    Bitte gestalten Sie die Betreffzeile wie folgt:
    Registriernummer(n) + "Protokoll/Errichterbestätigung Fernwirkankopplung DZE NE3"

  • Betrieb der Fernwirkankopplung

    Änderungen nach der gemeinsamen Ab- und Inbetriebnahme der Fernwirkankopplung in Verbindung mit der Erzeugungsanlage, welche Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Umsetzung der Reduzierung der Leistungsabgabe haben könnten, sind dem Netzbetreiber schriftlich anzuzeigen und dürfen nur im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber erfolgen.

    Für die durchgängige Funktionsfähigkeit ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.

  • Ansprechpartner

    Sie haben technische Detailfragen zur Umsetzung der Fernwirkankopplung im Netzgebiet der TEN Thüringer Energienetze? Nutzen Sie dazu bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:

    Telefon: 0361 652–3526
    fwt@thueringer-energienetze.com

    Bitte halten Sie Ihre Registriernummer der Erzeugungsanlage, Umspannwerks-ID oder Netzanschlussvertragsnummer bereit bzw. geben diese bei sämtlichem Schriftverkehr zur eindeutigen Zuordnung Ihrer Erzeugungsanlage an.