Bild: Mann lehnt an einer Wand und stellt sich Fragen
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FAQ - Fragen und Antworten

Häufige Fragen an den Netzbetreiber

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu den verschiedensten Netzbetreiber-Themen zusammengetragen.
In dem Pull-Down-Menü finden Sie jeweils Informationen aus den unterschiedlichen Bereichen. Wählen Sie einfach das für Sie interessante Themengebiet aus und erfahren Sie mehr.

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann schicken Sie uns Ihre Frage an info@thueringer-energienetze.com.

  • Wie kann ich meinen Zählerstand melden?

    Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können den Zählerstand bequem online eingeben oder Sie rufen unter 03641 63-1888 bei unserem Netzservice an. Den aktuellen Zählerstand benötigen wir nach Aufforderung, um für Ihren Energielieferanten eine möglichst korrekte Verbrauchsabrechnung erstellen zu können.

    Bei Fragen hilft Ihnen unser Netzservice unter der Telefonnummer 03641 63-1888 oder per E-Mail netzservice@thueringer-energienetze.com gern weiter.

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  • Woran erkenne ich, ob mein Zähler eine Doppeltarifmessung oder Eintarifmessung hat?

    Es gibt mehrere Möglichkeiten um festzustellen, ob man einen Doppeltarifzähler hat:

    1. Sie prüfen auf der aktuellen Rechnung, ob der Verbrauch für Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) dargestellt ist.
    2. Ihr Zähler hat zwei Zählwerke, an denen die Zählerstände abgelesen werden.
    3. Sie fragen Ihren Versorger.
    4. Sie fragen Ihren Netzbetreiber/grundzuständigen Messstellenbetreiber.

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  • Kann jeder einfach einen Ladepunkt installieren?

    Die Installation von Ladetechnik bis 12 kVA (11 kW) im oder am eigenen Gebäude bedarf keiner besonderen Genehmigung. Bei Ladetechnik ab einer Ladeleistung von größer 12 kVA (11 kW) bedarf es allerdings einer Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber, um eventuelle Auswirkungen auf den vorhandenen Stromnetzanschluss oder das vorgelagerte Niederspannungsnetz abschätzen zu können. Generell ist aber die Installation von Ladetechnik von einer im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachkraft durchzuführen.

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  • Was muss eingereicht werden?

    Die benötigten Unterlagen sind in den folgenden Checklisten aufgeführt:

    Sie erhalten für Ihr Projekt eine spezifische Checkliste der für Sie relevanten Punkte von uns.

    Unsere Vordrucke und weiterführende Informationen finden Sie unter Informationen und Formblätter

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  • Ist der Einbau eines intelligenten Messsystems bzw. einer modernen Messeinrichtung verpflichtend bzw. bindend oder habe ich die Möglichkeit zu widersprechen?

    Wenn es sich bei der Messstelle um einen sogenannten Pflichteinbaufall handelt, d. h. der Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 29 i. V. m. § 31 MsbG gesetzlich vorgeschrieben ist, muss der Anschlussnutzer/-nehmer den Einbau dulden. Gleiches gilt im Übrigen für den Einbau einer modernen Messeinrichtung. Ein Widerspruch hiergegen ist im Messstellenbetriebsgesetz nicht vorgesehen.

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  • Warum muss man die Wallbox vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anmelden?

    Das Stromleitungsnetz in einer Straße oder einem Wohngebiet wurde für eine bestimmte Leistung dimensioniert. Damit der Netzbetreiber das Niederspannungsnetz, den jeweiligen Hausanschluss sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig die erforderlichen Angaben der geplanten Ladetechnik mitteilen und zur Verfügung stellen. Nur so können unvorhersehbare Stromnetzstörungen vermieden werden.

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  • Wo finde ich meine Zählernummer?

    Bei analogen Zählern finden Sie die Zählernummer (Eigentumsnummer des Netzbetreibers) im Regelfall unter dem Strichcode Ihres Stromzählers. Bitte lesen Sie die Zählerstände immer mit allen Vornullen und ohne Kommastelle ab.

    Bild eines analogen Zählers, bei dem dessen Strichcode und Nummer rot umrandet ist
    TEN
    Bild eines analogen Zählers, bei dem dessen Strichcode und Nummer rot umrandet ist
    TEN

     
    Bei einem digitalen Zähler können Sie die Zählernummer am Gehäuse als Aufdruck finden. Die Zählernummer wird hierbei zumeist auch als Eigentumsnummer (Hinweis "Eigentum von Netzbetreiber") bezeichnet und ist mit einem Barcode versehen.

    Bild eines digitalen Zählers, bei dem dessen Strichcode und Nummer rot umrandet ist
    TEN
    Bild eines digitalen Zählers, bei dem dessen Strichcode und Nummer rot umrandet ist
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  • Wo finde ich den Zählerstand?

    Der Zählerstand ist generell direkt am Stromzähler ablesbar.

    Der analoge „Ferraris“-Zähler besitzt hinter dem Glassichtfenster ein Rollenzählwerk, von dem aus Sie den Zählerstand ablesen können. Bitte lesen Sie die Zählerstände immer mit allen Vornullen und ohne Kommastelle ab.

    Bei einem analogen Zähler mit Tarifumstellung gibt es mehrere Rollenzählwerke, welche notwendigerweise alle abgelesen müssen. Bei diesen Zählertypen werden mehrere Tarife (bspw. für HT Hochtarif und NT Niedrigtarif) erfasst.

    Bild eines analogen Zählers mit Tarifumstellung, bei dem dessen Zählerstand rot umrandet ist
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    Bei einem digitalen Zähler können Sie den Zählerstand in der ersten Zeile des Displays ablesen. Der Zählerstand wird immer zusammen mit der zugehörigen OBIS-Kennzahl angezeigt. Hinter dem Zählerstand ist im Display die Einheit „kWh“ (Kilowatt je Stunde) zu sehen.

    Wenn der digitale Zähler mit einer Tarifumschaltung versehen ist oder zusätzlich die Energieeinspeisung erfasst (bspw. bei installierter Photovoltaikanlage), dann werden die relevanten Zählerstände immer im Wechsel im Display angezeigt.

    Bild eines digitalen Zählers mit Tarifumstellung, bei dem dessen Zählerstand rot umrandet ist
    TEN
    Bild eines digitalen Zählers mit Tarifumstellung, bei dem dessen Zählerstand rot umrandet ist
    TEN
      

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  • Wann und wie erfolgt die Ablesung meines Zählers?

    In der Regel erhalten Sie zwei Mal pro Jahr eine Aufforderung zur Zählerstandablesung – einmal von Ihrem örtlichen Netzbetreiber und einmal von Ihrem Energielieferanten. Im Bedarfsfall (z. B. bei einem Umzug oder bei Kündigung Ihres Liefervertrages) sollten Sie Ihrem Netzbetreiber Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen, ansonsten erfolgt eine Schätzung.

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  • Warum braucht der Netzbetreiber meinen Zählerstand?

    Wir sind als örtlicher Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr Ihren Strom- oder Erdgaszähler zu ermitteln bzw. abzulesen, sofern hierfür nicht ein anderer Messstellenbetreiber beauftragt wurde.

    Weiterhin verwenden wir die von uns einmal jährlich ermittelten Werte zur energiewirtschaftlichen Bilanzierung der verbrauchten Mengen sowie der jährlichen Abrechnung der von Ihrem Lieferanten in Anspruch genommenen Netznutzung für die jeweilige Abnahmestelle.

    Damit bei Vertragsbeginn und Vertragsende der korrekte Zählerstand erfasst wird, teilen Sie diesen dem Lieferanten bzw. dem zuständigen Netzbetreiber mit.

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