Fragen zur Einspeisung Wer ist mein erster Ansprechpartner, wenn ich Biogas ins Erdgasnetz einspeisen will? Der Bereich "Einspeiser" von TEN Thüringer Energienetze übernimmt die Bearbeitung der Netzanschlussbegehren. TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Einspeiser Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt Gibt es Infomaterial zu dem Thema? Im Internet kann man sich auf der Seite des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (www.bdew.de) und der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (www.dvgw.de) informieren. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft - BDEW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches - DVGW Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die Biogaseinspeisung? Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) DVGW Regelwerk Gas Diese gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, allgemein anerkannten Regeln der Technik etc. stellen nur einen Auszug der geltenden Regelungen dar und werden von TEN Thüringer Energienetze nicht zur Verfügung gestellt. Welche Unterlagen muss ich als Anlagenbetreiber einreichen? Netzanschlussbegehren Datenerfassungsblatt zur Einspeisung von Biogas Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung für die Einspeisung von Biogas Lageplan / Flurkarte Gibt es eine minimale bzw. maximale Begrenzung für die Biogaseinspeisung? Grundsätzlich gibt es eine solche Begrenzung nicht. Allerdings gibt es für jede angefragte Kapazität einen möglichen Anschlusspunkt. Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Biogas verkaufen will? TEN Thüringer Energienetze ist Netzbetreiber und verpflichtet Gas aufzunehmen. Jedoch der Handel mit Gas entspricht nicht den gesetzlichen Verpflichtungen. Für den Aufkauf von Gas sind Vertriebsgesellschaften zuständig. Welcher Preis wird für das von mir eingespeiste Biogas gezahlt? TEN Thüringer Energienetze ist gesetzlich verpflichtet, Biogas zu transportieren und zahlt entsprechend vermiedene Netzentgelte gemäß §20a GasNEV. Der Preis für das gehandelte Biogas wird zwischen Ihnen und einer Vertriebsgesellschaft oder einem Direktkunden vereinbart. Welche Verträge muss ich als Einspeiser mit dem Netzbetreiber abschließen? Zwischen Anschlussnehmer/in und TEN Thüringer Energienetze wird ein Netzanschlussvertrag geschlossen. Sofern Sie gleichzeitig als Händler am Markt tätig sind, ist grundsätzlich ein Einspeisevertrag mit TEN Thüringer Energienetze notwendig. Dieser Vertrag regelt den Transport des Gases. Beteiligt sich TEN Thüringer Energienetze an meiner Biogasanlage? TEN Thüringer Energienetze ist Netzbetreiber. Das Netz und der Vertrieb sowie Erzeugung sind nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) rechtlich getrennt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen ist eine Beteiligung des Netzbetreibers an Erzeugungsanlagen nicht möglich. Wer trägt die Kosten für den Netzanschluss? Die Kostenteilung ist gemäß § 41c GasNZV geregelt. Ergänzend werden die Vorgaben der Bundesnetzagentur berücksichtigt. Welche Gasqualität muss das eingespeiste Biogas haben? Die Gasqualität ist in den Technischen Mindestanforderungen zur Einspeisung von Biogas von TEN Thüringer Energienetze dargestellt. Zu den Formularen und Datenblättern