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Weniger Bürokratie bei Zusammenarbeit von ThüringenForst und TEAG

Mittwoch, 19. Juli 2023

Neuer Rahmenvertrag zwischen ThüringenForst und TEAG reduziert Bearbeitungszeiten und bürokratischen Aufwand bei Nutzung von Forst-Flächen durch den Energieversorger

Erfurt. (19.7.2023). ThüringenForst (AöR) und die TEAG Thüringer Energie AG haben heute einen Rahmenvertrag unterzeichnet, mit dem die Nutzung von Forstflächen thüringenweit neu geordnet und von unnötigem bürokratischen Aufwand befreit wird. Unterzeichnet wurde der Rahmenvertrag von ThüringenForst-Vorstand Jörn Ripken und TEAG-Vorstand Stefan Reindl und Dr. Andreas Roß.

Der Mustervertrag regelt die Nutzung durch Gas-, Strom- und Telekommunikations-Leitungen sowie Funkmasten auf Forst-Grundstücken durch die Unternehmen der TEAG-Gruppe. Bisher hatte jedes regionale Forstamt in Abstimmung mit der Zentrale von ThüringenForst individuelle Nutzungsverträge verhandeln müssen, um bspw. die Befahrung von Forstwegen durch die TEAG-Netztochter TEN Thüringer Energienetze zum Erreichen von Baustelle o.ä. zu genehmigen.  

 

Mit dem neuen Rahmenvertrag steht jetzt allen Thüringer Forstämtern ein einheitlicher Mustervertrag mit einheitlich geregelten Entgelten für die Gestattung von Nutzungen der Forstflächen durch Unternehmen der TEAG-Gruppe zur Verfügung. Der bürokratische Verhandlungs- und Genehmigungsaufwand reduziert sich mit der einheitlichen Mustervorlage deutlich, die Bearbeitungszeiten werden spürbar verkürzt und die Abstimmung wird insgesamt wesentlich effizienter.

 

Dank der jetzt einheitlich geregelten Nutzungsentgelte sind die Dienstleistungen durch ThüringenForst für die TEAG-Gruppe zudem transparent und sicher planbar. Der jetzt abgeschlossene Rahmenvertrag zwischen ThüringenForst und der TEAG-Gruppe hat eine Laufzeit von 15 Jahren.

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