Bild: Monteurin lächelt in die Kamera
Guido Werner/TEN

Anschluss

Sie möchten an unser Strom- oder Erdgasnetz angeschlossen werden bzw. sind es bereits und haben Fragen oder Änderungswünsche? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie für Ihren neuen oder bereits bestehenden Anschluss benötigen.

Häufige Fragen

Sie haben Fragen zum Netzanschluss? Wir haben für Sie die häufigsten Fragen & Antworten zusammengestellt.

  • Wie bekomme ich Baustrom?

    Vor oder spätestens mit Beginn einer Baumaßnahme ist meist ein Stromanschluss für den Betrieb der Baumaschinen erforderlich. Dieser zeitlich befristete Netzanschluss (Regelfall maximal 1 Jahr) wird durch den von Ihnen, als Anschlussnehmer, beauftragten Elektroinstallateur angemeldet.

    Die Anmeldung enthält mindestens noch folgende Angaben:

    • vorgesehene Leistungsinanspruchnahme
    • Zeitraum der Baumaßnahme
    • Information über späteren dauerhaften Netzanschluss an gleicher Stelle

    Die Anmeldung sollte möglichst zwei Wochen vor der gewünschten Stromlieferung bei unserem zuständigen regionalen Netzbetrieb erfolgen. Der Baustromanschluss bleibt solange bestehen bis das Gebäude bezugsfertig ist, das heißt die Installationsanlage des Gebäudes ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann.

    Tariflich wird die bezogene elektrische Arbeit nach der Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden zum Allgemeinbedarf abgerechnet.

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  • Ich plane einen Hausneu-/-umbau. Was muss ich tun?

    Hierfür kontaktieren Sie bitte den zuständigen Regionalen Netzbetrieb.

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  • Sie möchten, dass wir Ihren Zähler ausbauen?

    Hierbei hilft Ihnen unser Netzservice unter der Telefonnummer 03641 63-1888 oder per E-Mail netzservice@thueringer-energienetze.com gern weiter.

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  • Anschlussnehmer und Anschlussnutzer - was ist der Unterschied?

    Anschlussnehmer ist in der Regel der Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes.

    Anschlussnutzer ist in der Regel der Mieter.

    Als Eigentümer eines selbst genutzten Hauses sind Sie gleichzeitig Anschlussnehmer und Anschlussnutzer.

    Die Niederspannungsanschlussverordnung/Niederdruckanschlussverordnung (NAV/NDAV) regelt allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung.

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  • Wie viel kostet mein Hausanschluss? Anschlusskosten und Baukostenzuschuss

    Anschlusskosten

    Für die Herstellung des Netzanschlusses und bei Änderungen des Netzanschlusses (z. B. durch eine Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage durch den Anschlussnehmer) kann der Netzbetreiber vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen, die tatsächlich anfallen.

    Gesetzliche Grundlage: § 9 NAV bzw. § 9 NDAV

    Bis zu einer Anschlusslänge von einschließlich 30 m werden Netzanschlusskosten für Standardhausanschlüsse in Niederspannung/Niederdruck dem Kunden grundsätzlich als Netzanschlusspauschale (30 m) in Rechnung gestellt.

    Standardhausanschlüsse in

    • Niederspannung, Anschlusslänge größer 30 m und kleiner gleich 50 m
    • Niederdruck, Anschlusslänge größer 30 m und kleiner gleich 60 m

    werden dem Kunden grundsätzlich als Netzanschlusspauschale (50 m) bzw. Netzanschlusspauschale (60 m) in Rechnung gestellt.

    Der Netzanschlusspauschale (30 m/50 m/ 60 m) liegt die durchschnittliche Anschlusslänge zugrunde.

    Hausanschlüsse, die keine Standardhausanschlüsse sind, werden individuell kalkuliert und dem Kunden in Rechnung gestellt.

    Baukostenzuschuss

    Der Netzbetreiber kann darüber hinaus einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen Deckung der notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen des Niederspannungs-/Niederdrucknetzes vom Anschlussnehmer verlangen.

    WICHTIG: Ein Baukostenzuschuss darf bei Strom-Hausanschlüssen in Niederspannung erst ab bei einer Leistungsanforderung von über 30 Kilowatt erhoben werden. Somit ist der gewöhnliche Strom-Hausanschluss von Baukostenzuschüssen befreit.

    Eine solche Befreiung (30-kW-Grenze) gibt es für Erdgas-Hausanschlüsse nicht, so dass ab dem ersten Kilowatt ein Baukostenzuschuss erhoben wird.

    Weiterführende Informationen zum Baukostenzuschuss finden Sie für Strom hier und für Erdgas hier.

    Gesetzliche Grundlage: § 11 NAV bzw. § 11 NDAV

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  • Was ist ein Netzanschlussvertrag?

    Der Netzanschlussvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber.

    Der Anschlussnehmer ist in der Regel der Eigentümer, z. B. eines Hauses oder Grundstücks, das an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen wird oder ist.

    Der Netzanschlussvertrag enthält unter anderem folgende Angaben:

        • Anschrift der Anschlussstelle
        • Eigentumsgrenze/Übergabestelle
        • Nennspannung bzw. Nenndruck nach dem Regler
        • Netzanschlusskapazität
        • Grundstücksbenutzung (Zutrittsrecht)
        • Anschlusskosten und Baukostenzuschuss

    Der Netzanschlussvertrag beinhaltet nicht die Belieferung des Anschlussnehmers mit Strom oder Erdgas. Dafür ist ein gesonderter Liefervertrag notwendig.

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  • Was bedeutet Netzanschlusskapazität?

    Die Netzanschlusskapazität ist die elektrische Leistung bzw. gastechnische Leistung, die der Netzbetreiber am Haus-/Netzanschluss vorhält.

    Sie bestimmt:

    • bei Stromanschlüssen unter anderem die Größe der Hausanschluss-Sicherung und
    • bei Erdgasanschlüssen unter anderem die Größe des Hausanschluss-Reglers.

    Für die Netzanschlusskapazität muss der Anschlussnehmer in der Regel einen Baukostenzuschuss an den Netzbetreiber bezahlen.

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  • Wo finde ich einen Installateur?

    Nachstehend finden Sie eine Auswahl von Installateurunternehmen, die in das Installateurverzeichnis von TEN Thüringer Energienetze eingetragen sind.

    Um Ihnen die Installateure in Ihrer Region zeigen zu können, benötigen wir die Eingabe Ihres Ortes oder der entsprechenden Postleitzahl.

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  • Wie bekomme ich einen Hausanschluss?

    TEN Thüringer Energienetze setzt auf Zusammenarbeit mit den Partnern aus dem SHK – Installateur und Elektrotechnikerhandwerk. Deshalb haben wir für Sie auf den nachstehenden Seiten umfangreiche Informationen/Unterlagen für Sie zusammengestellt.

    Wir legen Wert auf Qualität und Sicherheit. Daher arbeiten wir mit Installateuren aus unserem Installateurverzeichnis zusammen.

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  • Kann ich auf meinem eigenen Grundstück den Graben selbst herstellen?

    Der Tiefbau für den zu verlegenden Strom-Hausanschluss bzw. Erdgas-Hausanschluss auf Ihrem eigenen Grundstück kann durch den Anschlussnehmer bzw. in dessen Auftrag erfolgen (Eigenleistung). Dabei übernimmt der Anschlussnehmer - in enger Abstimmung mit dem Netzbetreiber - die Ausführung des Tiefbaus:

    • Erstellung des Kabel- bzw. Rohrgraben
    • Verfüllen und schichtweise Verdichtung (mit Rüttelplatte) des Kabel- bzw. Rohrgrabens, inklusive Wiederherstellung der vorherigen Oberflächen,
    • nach 2 Jahren Kontrolle und Durchführung notwendiger Bodenregulierungen
    • Im Netzanschlussvertrag wird die Eigenleistung kostenmindernd aufgeführt.

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  • Welche Möglichkeiten gibt es für meinen Hausanschluss?

    Strom

    Zähleranschlusssäule (ZAS)

    • industriell gefertigtes Kunststoffgehäuse zur Aufnahme von Hausanschlusskasten und Zählerplatte mit Zähle
    • die Zähleranschlusssäule wäre bereits ihr Eigentum
    • die Kosten für die Zähleranschlusssäule tragen Sie gegenüber ihrem beauftragten Installateur
    • Gutschrift in den Netzanschlusskosten für Mauerdurchbruch/Kabeleinführung und Hausanschlusskasten (HAK) in ZAS enthalten

    Hausanschlusssäule (HAS)

      • industriell gefertigtes Kunststoffgehäuse zur Aufnahme des Hausanschlusskasten
      • die Hausanschlusssäule wäre Eigentum der TEN Thüringer Energienetz
      • Ihr Eigentum beginnt außerhalb des Gebäudes am Hausanschlusskasten in der Hausanschlusssäul
      • die Kosten für die Hausanschlusssäule sind in den Netzanschlusskosten enthalten
      • Gutschrift in den Netzanschlusskosten für Mauerdurchbruch/Kabeleinführung

    Sowohl Zähleranschlusssäule (ZAS) als auch Hausanschlusssäule (HAS) können direkt an der Grundstücksgrenze im Erdreich aufgestellt werden. Die Kabelverbindung in das Gebäude gehört bereits zu Ihrer Installationsanlage. Ihr beauftragter Installateur kennt die zuvor beschriebene Verfahrensweise genau.

    Anschluss im Gebäude

    • Hausanschlusskasten, Mauerdurchbruch (in Keller) und Kabeleinführung sind Bestandteil der Hausanschlusskoste
    • Hausanschlusskasten wird im Gebäude nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) montiert
    • Häuser ohne Keller sollten durch den Anschlussnehmer (Bauherren) vor dem Betonieren der Bodenplatte mit einer Einsparten- besser einer Mehrspartenhauseinführung ausgerüstet werden.
    • Gutschrift in den Netzanschlusskosten für Mauerdurchbruch

    Erdgas

    Hausanschlusskasten (Wandmontage, bis max. 4 bar)

    • industriell gefertigtes Gehäuse zur Aufnahme der Hauptabsperreinrichtung und Gasdruckregler,
    • der Hausanschlusskasten wäre Eigentum der TEN Thüringer Energienetze
    • die Kosten für den Hausanschlusskasten sind in den Netzanschlusskosten enthalten

    Anschluss im Gebäude (bis max. 1 bar)

    • Hauptabsperreinrichtung, Gasdruckregler, Mauerdurchbruch (in Keller) und Rohreinführung sind Bestandteil der Hausanschlusskosten
    • Häuser ohne Keller sollten durch den Anschlussnehmer (Bauherren) vor dem Betonieren der Bodenplatte mit einer Einsparten- besser einer Mehrspartenhauseinführung versehen werden.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Hausanschluss und Netzanschluss?

    Hausanschluss Strom

    • Netzanschlusskapazität 0 bis 30 kW
    • grundsätzlich Pauschalangebot Anschlusslänge bis 30 m oder größer 30 m bis 50 m

    Netzanschluss Strom

    • Netzanschlusskapazität größer 30 kW
    • alle Anschlusslängen

    Hausanschluss Erdgas

    • Netzanschlusskapazität 0 bis 300 kW
    • grundsätzlich Pauschalangebot Anschlusslänge bis 30 m oder größer 30 m bis 60 m
    • Messdruck nach dem Regelgerät 22 mbar

    Netzanschluss Erdgas

    • Netzanschlusskapazität größer 300 kW
    • alle Anschlusslängen
    • alle Messdrücke bis Netzdruck

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