Bild: Elektrofahrzeug der Thüringer Energienetze beim Laden in einer Garage.
Klafke/TEN

Ladeinfrastruktur

Das Anmeldeverfahren

Bei der Installation von Ladetechnik für Ihre Elektromobilität ist zu beachten, dass sämtliche Ladetechnik generell beim zuständigen Netzbetreiber meldepflichtig ist und angezeigt werden muss. Bei Ladetechnik ab einer Ladeleistung von 11 kW bedarf es zusätzlich einer Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber, um eventuelle Auswirkungen auf den vorhandenen Netzanschluss oder das vorgelagerte Niederspannungsnetz abschätzen zu können.

Aus diesem Grund haben wir Ihnen hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Anmeldung aufgeführt, um Ihnen das Anmeldeverfahren bei uns zu erleichtern.

  • Damit wir als Netzbetreiber Ihren Netzanschluss mit den Messeinrichtungen und das Netz leistungsgerecht auslegen können, ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig die erforderlichen Angaben der geplanten Ladetechnik mitteilen.

    Diese Informationen beruhen auf der aktuellen technischen VDE|FNN Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 sowie den Technischen Anschlussbedingungen.

    Für Ihre Anzeige nutzen Sie bitte unser Anzeigeformular.

    Mehr zu den Technischen Anschlussbedingungen finden Sie hier.

  • Damit wir als Netzbetreiber Ihren Netzanschluss mit den Messeinrichtungen und das Netz leistungsgerecht auslegen können, ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig die erforderlichen Angaben der geplanten Ladetechnik mitteilen.

    Diese Informationen beruhen auf der aktuellen technischen VDE|FNN Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 sowie den Technischen Anschlussbedingungen.

    Hierbei ist zu beachten, dass sämtlichen Ladetechnik ab einer Leistung von P > 11 kW beim zuständigen Netzbetreiber genehmigungspflichtig ist und zuvor einer Prüfung des Netzbetreibers bedarf. Hierzu werden folgende Unterlagen Ihrerseits benötigt:

    Benötigte Anmeldeunterlagen:

    Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an lis@thueringer-energienetze.com.

    Mehr zu den Technischen Anschlussbedingungen finden Sie hier.

  • Damit wir als Netzbetreiber Ihren Netzanschluss mit den Messeinrichtungen und das Netz leistungsgerecht auslegen können, ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig die erforderlichen Angaben der geplanten Ladetechnik mitteilen.

    Anlagen mit dieser Leistung werden üblicherweise an das Mittelspannungsnetz angeschlossen. Bitte beachten Sie außerdem, dass öffentlich zugängliche Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur an- und abzumelden sind.

    Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier.

  • Planen Sie Ihre Ladetechnik mit Strom aus regenerativen Energien (Solar, Wind, Wasser…) zu versorgen und zusätzlich eine oder mehrere Erzeugungsanlagen zu errichten?

    Dann melden Sie diese bitte bei uns an. Nähere Informationen sind unter Einspeisung aufgeführt.

  • Ladepunkte für Elektromobile ohne öffentlichen Zugang (z. B. Wallboxen) werden nach § 14a EnWG unter dem Begriff steuerbare Verbrauchseinrichtungen geführt. Weiterführende Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie in unseren FAQ.

    So müssen auch diese Ladepunkte mit einer technischen Inbetriebnahme nach dem 31.12.2023 die netzorientierte Steuerung verpflichtend umsetzen. Das bedeutet, dass diese Ladepunkte nach § 14a EnWG im Bedarfsfall durch den Netzbetreiber in ihrer Bezugsleistung gesteuert bzw. gedimmt werden.

    Allgemeine Hinweise:

    • Der Ladepunkt muss durch eine eingetragene Elektrofachkraft installiert werden. Geeignete Elektriker finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.
    • Der Ladepunkt muss bei TEN Thüringer Energienetze gemeldet werden. Nutzen Sie bitte:
      - für Ladepunkte bis 11 kW unser Anzeigeformular auf dieser Seite.
      - für Ladepunkte zwischen 11 kW und 135 kW reichen Sie bitte die Unterlagen nach Punkt "Anmeldung Ladeleistung zwischen 11 kW und 135 kW" dieser Seite ein.
      - für Ladepunkte größer 135 kW reichen Sie bitte die Unterlagen nach Punkt "Anmeldung Ladeleistung größer 135 kW" dieser Seite ein.
    • Bei mehr als einem Ladepunkt (z. B. Mehrparteienhäusern) wird empfohlen, ein kundeneigenes Lademanagement zur Begrenzung der Netzanschlussleistung einzusetzen. Netzanschlusskosten können so reduziert werden.

Anzeigeformular

Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Anschluss Ihrer Ladetechnik mit einer Gesamtladeleistung kleiner 11 kW, für Ihre Elektromobilität ganz schnell und einfach mitzuteilen.

Hinweis: Zeigen Sie nachfolgend den Anschluss an einem vorhandenen Netz- oder Hausanschluss in der Niederspannung an, dann beachten Sie bitte zusätzlich die Ausführungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz).

Persönliche Daten

Ihre E-Mail-Adresse benötigen wir für die Bestätigung der angemeldeten Ladetechnik, zur Prüfung möglicher Netzrückwirkungen und mögliche Nachfragen der Anschlussbedingungen. Für weitere Zwecke wird Ihre E-Mail-Adresse ohne Ihre Einwilligung nicht genutzt. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr E-Mail-Provider den TLS-Standard in der aktuellen Version unterstützt

Anschluss-Daten

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