Bild: Beratung an einer Biogasanlage
Guido Werner/Fotolia

Biogas

Hier finden Sie Informationen zu Netzanschlussanträgen und zum Bearbeitungsablauf für Biogaseinspeisung sowie eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Informationen zu technischen Mindestanforderungen. Weitere gesetzliche Rahmenbedingungen sind in EnWG, EEG, GasNZV und GasNEV aufgeführt.

Netzanschlussantrag

Sollten Sie eine Netzeinspeisung anstreben, so senden Sie uns bitte schriftlich Ihr Netzanschlussbegehren inklusive der im Anschluss aufgeführten Dokumente vollständig und unterschrieben an folgende Adresse:

TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG
Einspeiser
Schwerborner Straße 30
99087 Erfurt

  • Für die Prüfung Ihres Netzanschlussbegehrens sind die notwendigen technischen Informationen im „Datenerfassungsblatt zur Einspeisung von Biogas“ anzugeben
  • Des Weiteren benötigen wir einen maßstabsgerechten Lageplan mit den Grundstücksgrenzen und dem Aufstellungsort der Anlage(n). Für Anlagen außerhalb von geschlossener Bebauung schicken Sie uns bitte zusätzlich eine Flurkarte.
  • Bevor wir eine Entscheidung bezüglich Ihres Netzanschlussbegehrens treffen können, hat vorbereitend eine Prüfung der Netzverträglichkeit Ihrer geplanten Biogasanlage zu erfolgen. Hierfür senden Sie uns den „Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung für die Einspeisung von Biogas“ zu.

Sind Ihre Unterlagen bei uns eingetroffen, überprüfen wir diese zuerst auf Vollständigkeit. Sollten uns noch Informationen bzw. Dokumente fehlen, die wir zwingend zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen, setzen wir Sie darüber in Kenntnis.

Prüfung Ihres Netzanschlussbegehrens

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen für Ihr Netzanschlussbegehren erhalten Sie von uns ein Angebot, welches Sie über die erforderlichen Prüfungen und Kosten informiert. Mit der Durchführung der Prüfung beginnen wir, sobald die Vorauszahlung gemäß § 33 GasNZV bei uns eingegangen ist. Das Prüfergebnis werden wir Ihnen unverzüglich übermitteln, spätestens jedoch drei Monate nach Eingang der Vorschusszahlung.

Reservierung der Einspeisekapazität und Vertragsangebot

Mit Übermittlung eines positiven Prüfergebnisses reservieren wir Ihnen die Kapazität zur Einspeisung von Biogas für die Dauer von drei Monaten. Innerhalb dieser Frist unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Vertragsangebot zum Netzanschluss. Nach Annahme des Vertragsangebotes muss durch Sie gemäß GasNZV innerhalb von 18 Monaten mit dem Bau der Biogasanlage begonnen werden.

Häufige Fragen zur Einspeisung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Biogaseinspeisung in Erdgasnetze.

  • Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Biogas ins Erdgasnetz einspeisen will?

    Der Bereich „Einspeiser“ der TEN Thüringer Energienetze übernimmt die Bearbeitung der Netzanschlussbegehren.

    Kontakt:
    TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG
    Einspeiser
    Schwerborner Straße 30
    99087 Erfurt

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  • Gibt es Infomaterial zu dem Thema?

    Im Internet kann man sich auf der Seite des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft und der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches informieren.

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  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die Biogaseinspeisung?

      • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
      • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
      • Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)
      • Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
      • DVGW Regelwerk Gas

    Diese gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, allgemein anerkannten Regeln der Technik etc. stellen nur einen Auszug der geltenden Regelungen dar und werden von der TEN Thüringer Energienetze nicht zur Verfügung gestellt.

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  • Welche Unterlagen muss ich als Anlagenbetreiber einreichen?

    • Netzanschlussbegehren
    • Datenerfassungsblatt zur Einspeisung von Biogas
    • Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung für die Einspeisung von Biogas
    • Lageplan / Flurkarte

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  • Gibt es eine minimale bzw. maximale Begrenzung für die Biogaseinspeisung?

    Grundsätzlich gibt es eine solche Begrenzung nicht. Allerdings gibt es für jede angefragte Kapazität einen möglichen Anschlusspunkt.

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  • Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Biogas verkaufen will?

    Die TEN Thüringer Energienetze ist Netzbetreiber und verpflichtet Gas aufzunehmen. Der Handel mit Gas entspricht nicht den gesetzlichen Verpflichtungen. Für den Aufkauf von Gas sind Vertriebsgesellschaften zuständig.

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  • Welcher Preis wird für das von mir eingespeiste Biogas gezahlt?

    Die TEN Thüringer Energienetze ist gesetzlich verpflichtet, Biogas zu transportieren und zahlt entsprechend vermiedene Netzentgelte gemäß § 20a GasNEV. Der Preis für das gehandelte Biogas wird zwischen Ihnen und einer Vertriebsgesellschaft oder einem Direktkunden vereinbart.

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  • Welche Verträge muss ich als Einspeiser mit dem Netzbetreiber abschließen?

    Zwischen Anschlussnehmer/in und der TEN Thüringer Energienetze wird ein Netzanschlussvertrag geschlossen.

    Sofern Sie gleichzeitig als Händler am Markt tätig sind, ist grundsätzlich ein Einspeisevertrag mit der TEN Thüringer Energienetze notwendig. Dieser Vertrag regelt den Gas-Transport.

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  • Beteiligt sich die TEN Thüringer Energienetze an meiner Biogasanlage?

    Die TEN Thüringer Energienetze ist Netzbetreiber. Das Netz und der Vertrieb sowie die Erzeugung sind nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) rechtlich getrennt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen ist eine Beteiligung des Netzbetreibers an Erzeugungsanlagen nicht möglich.

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  • Wer trägt die Kosten für den Netzanschluss?

    Die Kostenteilung ist gemäß § 33 GasNZV geregelt. Ergänzend werden die Vorgaben der Bundesnetzagentur berücksichtigt.

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  • Welche Gasqualität muss das eingespeiste Biogas haben?

    Die Gasqualität ist in den technischen Mindestanforderungen zur Einspeisung von Biogas der TEN Thüringer Energienetze dargestellt.

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