Bild: Ein Wiese, im Hintergrund Freileitungsmasten
Guido Werner/TEN

Stromnetz

Erfahren Sie hier alle wichtigen Informationen, die Sie für die Errichtung Ihrer Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom oder Ihres Energiespeichersystems benötigen. Von der Anfrage, über die Inbetriebnahme, bis zur Vergütung Ihrer Anlage.

Häufige Fragen

  • Was muss eingereicht werden?

    Die notwendigen Formblätter zur Anmeldung und zur weiterführenden Bearbeitung finden Sie unter Informationen und Formblätter. Diese sind verbindlich anzuwenden.

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  • Wie geht die Bearbeitung des Antrags vor sich?

    Wir verwenden zur Bearbeitung von Einspeiseanfragen nach dem EEG ein strikt diskriminierungsfreies Verfahren. Die Einhaltung dieser Vorgaben durch den Netzbetreiber und durch den/die zukünftige(n) Anlagenbetreiber(in) ist unerlässlich zur ordnungsgemäßen und gesamtwirtschaftlich sinnvollen Aufteilung vorhandener Netzeinspeisungskapazitäten.

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  • Wann wird die Netzauskunft erteilt?

    Damit wir die Netzverträglichkeitsprüfung und die damit verbundene Ermittlung des technischen und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes gemäß § 8EEG beurteilen und prüfen können, ist die Einreichung vollständiger und aussagefähiger Unterlagen (Checkliste) erforderlich.

    Wenn uns die Unterlagen und Informationen vorliegen, führen wir innerhalb von acht Wochen die Netzverträglichkeitsprüfung und die Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes durch. Das Ergebnis teilen wir dem Antragsteller schriftlich mit.

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  • Wann erfolgt die Zuschaltung des Netzanschlusses?

    Der/Die zukünftige Anlagenbetreiber(in) bzw. dessen Beauftragter müssen spätestens vier Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme bzw. Zuschaltung des Netzanschlusses die dafür notwendigen Dokumente zur Verfügung stellen (siehe Checkliste).

    Wir sichten diese möglichst innerhalb von vier Wochen und stimmen den Zeitplan für die Inbetriebnahme bzw. Zuschaltung des Netzanschlusses mit den Beteiligten ab.

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  • Wann erfolgt die Zuschaltung der Erzeugungsanlagen?

    Spätestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage(n) sollte uns der zukünftige Anlagenbetreiber(in) bzw. dessen Beauftragter den ausgefüllten und gegengezeichneten Inbetriebsetzungsauftrag übergeben (siehe Checkliste). Die Inbetriebsetzung ohne unsere schriftliche Zustimmung kann die Sicherheit des Netzbetriebes und die Spannungsqualität im Netz gefährden und ist daher nicht zulässig.

    Nach Eingang des Inbetriebsetzungsauftrages stimmen wir den Zeitplan für die Inbetriebsetzung bzw. Zuschaltung der Erzeugungsanlage(n) mit den Beteiligten innerhalb von zwei Wochen ab.

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  • Stellt der Netzbetreiber einen Zähler zur Verfügung und was kostet dieser?

    Der Netzbetreiber kann einen Zähler zur Verfügung stellen. Die jeweils gültigen Preise für Messstellenbetrieb, Zähler und Abrechnung finden Sie im Downloadbereich:

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  • Kann der Zähler für eine Erzeugungsanlage auch durch den Einspeiser gestellt werden?

    Der Einspeiser hat grundsätzlich die Möglichkeit, den Betrieb der Messeinrichtung einschließlich der Messung selbst durchzuführen. Hierbei sind alle Anforderungen entsprechend dem Messstellenbetriebsgesetz zu erfüllen. Er übernimmt somit alle Rechte und Pflichten eines Messstellenbetreibers. Weitere Informationen finden Sie im Messstellenbetriebsgesetz.

    Im Übrigen verweisen wir weiterhin auf unsere technischen Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb:

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  • Wann erhalte ich meinen Zähler vom Netzbetreiber?

    Der Zähler wird gleichzeitig zur Abnahme der Erzeugungsanlage durch den Mitarbeiter des Netzbetreibers in den Zählerschrank eingebaut.

    Wenn eine Wandlermessung erforderlich ist, werden im Niederspannungsnetz die Wandler ebenfalls zur Abnahme der Erzeugungsanlage bereitgestellt.

    Bei Erzeugungsanlagen im Mittelspannungsnetz ist das Formular „Auftrag zur Bereitstellung von Mess- und Verrechnungswandlern“ zu übergeben. Die Wandler werden dann an die vom Anlagenbetreiber gewünschte Adresse geliefert.

    Auftrag zur Bereitstellung von Mess- und Verrechnungswandlern im Mittelspannungsnetz

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  • Wo wird die Erzeugungsanlage einspeisen?

    Zunächst benötigen wir die vollständigen und aktuellen Projektunterlagen für die Netzverträglichkeitsprüfung. Im Anschluss lassen wir Ihnen die Ermittlung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes zukommen. Berücksichtigt werden hierbei die gültigen VDE-Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB), die gültigen „BDEW-Richtlinien und den FNN-Anwendungsregeln" sowie die vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen (EnWG, EEG und KWKG).

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  • Ist eine erneute Netzverträglichkeitsprüfung nötig, wenn sich technische Parameter ändern?

    Eine erneute Netzverträglichkeitsprüfung ist durchzuführen, wenn der Antragssteller(in) Änderung der technischen Parameter veranlasst, die die Netzverträglichkeit relevant beeinflussen (z. B. der Leistung seiner geplanten Erzeugungsanlagen).

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  • Gibt es einen alternativen Netzverknüpfungspunkt?

    Anlagenbetreiber sind nach § 8 Abs. 2 EEG berechtigt, einen anderen Verknüpfungspunkt dieses oder eines anderen geeigneten Netzes zu wählen (im Hinblick auf die Spannungsebene). Ausnahme: Die daraus resultierenden Mehrkosten des Netzbetreibers sind nicht unerheblich. Der Netzbetreiber ist nach § 8 Abs. 3 EEG berechtigt, der Erzeugungsanlage einen anderen Verknüpfungspunkt zuzuweisen, wenn die Abnahme des Stromes nach § 11 Abs. 1 EEG sichergestellt wird.

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  • Nach welcher technischen Richtlinie ist meine Erzeugungsanlage zu errichten?

    Die an das Netz der Allgemeinen Versorgung des Netzbetreibers anzuschließende Anschlussnehmeranlage einschließlich der Erzeugungsanlage ist unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften oder Verfügungen und nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den FNN-Anwendungsregeln und sonstigen besonderen Vorschriften des Netzbetreibers zu errichten und zu betreiben.

    Die Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger regelt allgemeine Anforderungen an Erzeugungsanlagen sowie den Nachweis dieser Anforderungen. Diese Anforderungen werden in den „Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen“ (kurz: TAR) je Spannungsebene umgesetzt.

    Weitere Informationen zu den TAR finden Sie unter Technische Anschlussbedingungen.

    Bitte beachten Sie die FNN-Regel VDE AR-E-2510-2 für stationäre elektrische Energiespeichersysteme zum Anschluss an das Niederspannungsnetz.

    Umsetzung der neuen TAR für Erzeugungsanlagen:

     Zeitpunkt der
     Inbetriebsetzung

     Bedingungen

     Anwendung der gültigen
     VDE-AR-N 4105
     (Ausgabe August 2011),
     BDEW-Richtlinien bzw.
     VDE-AR-N 4120
     (Ausgabe Januar 2015)

     Anwendung der gültigen
     VDE-AR-N 4105,
     VDE-AR-N 4110,
     VDE-AR-N 4120
     (alle Ausgaben November 2018)

     Vor dem 01.11.2018

     -

    x

     

     Vor dem 27.04.2019

     -

    x

    x1

     Ab 27.04.2019 und
     vor dem 01.01.2021

     Baugenehmigung oder
     Genehmigung nach dem Bundes-
     Immissionsschutzgesetz vor dem
     27.04.2019 erteilt

    x

    x1

     Anschluss ans Netz begehrt
     vor dem 27.04.2019
     und Baugenehmigung oder 
     Genehmigung nach dem Bundes-
     Immissionsschutzgesetz nicht
     erforderlich

    x

    x1

     Nachweis über den Erwerb der
     Hauptkomponente bis 17.05.2018
     und Vorlage des Nachweises beim
     Netzbetreiber bis 17.11.2018

    x

    x1

     Sonstige

     

    x

     Ab 01.01.2021

     Nachweis über den Erwerb der
     Hauptkomponente bis 17.05.2018
     und Vorlage des Nachweises beim
     Netzbetreiber bis 17.11.2018

    x

    x1

     Sonstige

     

    x

    1 Falls der Anlagenbetreiber auf die Einstufung als Bestandsanlage verzichtet.

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  • Was muss beim Einsatz eines Funkrundsteuerempfängers beachtet werden?

    Weitere Informationen dazu finden Sie unter Netzsicherheitsmanagement.

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  • Was muss beim Einsatz einer Fernwirkanlage beachtet werden?

    Weitere Informationen dazu finden Sie unter Netzsicherheitsmanagement.

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  • Wer kann mir bei der Planung und Umsetzung der Anlage helfen?

    Wir legen Wert auf Qualität und Sicherheit. Deshalb arbeiten wir mit Installateuren zusammen, die in unser Installateurverzeichnis aufgenommen wurden.

    Um Installateure Ihrer Region zu finden, schauen Sie bitte ins Installateurverzeichnis.

    Für die Lösung der technischen und wirtschaftlichen Aspekte Ihres Vorhabens stellen wir Ihnen gern ein maßgeschneidertes Angebot zusammen. Einen Überblick über unser Portfolio finden Sie unter:

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