Bild: 4 Glühbirnen, in jeder befindet sich eine erneuerbare Energie: Windkraftanlagen, Wasser, PV-Anlagen und die Sonne
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Netzsicherheitsmanagement

Mit der steigenden Anzahl von Erzeugungsanlagen und Energiespeichersystemen wächst auch die Menge an eingespeister Energie. Bei windstarkem oder sonnenreichem Wetter sowie gewissen technischen Umständen stößt das Elektrizitätsnetz verstärkt an seine Kapazitätsgrenze. Der erzeugte Strom kann somit zu bestimmten Zeiträumen nicht mehr abgenommen und die Anlagen müssen – für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit – geregelt werden, d. h. es werden Maßnahmen des Netzsicherheitsmanagements umgesetzt.

Ab dem 01.10.2021 gelten neue gesetzliche Regelungen. Die bisherigen Regelungen des EEG zum Einspeisemanagement wurden zu den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes zum Netzsicherheitsmanagement zusammengeführt. Für Regelungen der Einspeiseleistung werden i. d. R. Maßnahmen des Redispatch 2.0 umgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Redispatch 2.0.

  • Warum ist Netzsicherheitsmanagement nötig?

    Die am Netzsicherheitsmanagement teilnehmenden Anlagen werden bei einer Netzüberlastung durch ein Reduktionssignal zur Absenkung ihrer Einspeiseleistung aufgefordert. Sobald die kritische Netzsituation beendet ist, zeigt ein Signal den Anlagen an, dass die Einspeisung wieder in vollem Umfang möglich ist.

    Das Netzsicherheitsmanagement schützt Netzbetriebsmittel wie Freileitungen oder Transformatoren. Ohne diesen Eingriff kann es, zum Beispiel bei Starkwind, zu Überlastung von Netzabschnitten und zu Versorgungsausfällen kommen.

    Das Netzsicherheitsmanagement ermöglicht eine optimale Nutzung der Netze für die Aufnahme von Windstrom, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden. Einzige Alternative wäre ein Stopp des Anlagenzubaus bis zum Abschluss der notwendigen Netzverstärkungsmaßnahmen.

  • Wer ist betroffen?

    Gemäß § 9 Abs. 2 EEG sind Anlagenbetreiber von EEG- und KWKG-Anlagen verpflichtet, diese technisch so auszustatten, dass der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und teilweise die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.

    Betroffen sind aktuell folgende Anlagen:

    Ab Ausstattung mit intelligentem Messsystem:

     

     Erzeugungsanlagen (ab Einbau des intelligenten Messsystems)

     Energieträger

    P > 25 kW

    7 kW < P <= 25 kW

    P > 0 kW,
    wenn steuerbare Verbrauchseinrichtungen
    nach § 14a EnWG
    am Anschluss vorhanden

     Neuanlangen

    ja

    ja

    ja

     Bestandsanlagen

    ja

    ja

    ja

     betriebliche Vorgaben

    ferngesteuert reduzieren und
    die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen

    jeweilige Ist-Einspeisung
    abrufen

    ferngesteuert reduzieren und
    die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen

     

     

    Inbetriebnahme ab 15.09.2022 bis zur Ausstattung mit intelligentem Messsystem (§ 9 Abs. 1 und 1a EEG):

     

     Erzeugungsanlagen (Inbetriebnahme ab 15.09.2022)

     Energieträger

     P > 100 kW

     25 kW < P <= 100 kW

     Solaranlagen

     ja

     ja

     alle anderen Anlagen

     ja

     ja

     betriebliche Vorgaben

     ferngesteuert reduzieren und
     die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen

     ferngesteuert reduzieren

     

     

    Inbetriebnahme ab 01.01.2021 bis 14.09.2022 bis zur Ausstattung mit intelligentem Messsystem (§ 9 Abs. 1 und 1a EEG):

     Erzeugungsanlagen (Inbetriebnahme ab 01.01.2021)

     Energieträger

    installierte Leistung am VKP

    P > 100 kW

     25 kW < P <= 100 kW

     7 kW < P <= 25 kW

     P <= 7 kW

     Solaranlagen

    ja

     ja

     ja

     ja/nein

     alle anderen Anlagen

    ja

     ja

     nein

     nein

     betriebliche Vorgaben

    ferngesteuert reduzieren

    und

    die jeweilige Ist-Einspeisung
    abrufen

     ferngesteuert reduzieren

     Wahlrecht des Anlagenbetreibers:

     ferngesteuert reduzieren

     oder

     Wirkleistungseinspeisung dauerhaft
     auf 70 % der installierten Leistung
     am VKP begrenzen

     Ab 01.01.2023 ist der Anlagenbetreiber
     nicht mehr verpflichtet, das Wahlrecht
     zu nutzen:

     ferngesteuert reduzieren

     oder

     Wirkleistungseinspeisung dauerhaft
     auf 70 % der installierten Leistung am
     VKP begrenzen

     Sofern die Begrenzung der Wirkleistungs-
     einspeisung aufgehoben werden soll, ist
     dies dem Netzbetreiber mitzuteilen.

     

    Inbetriebnahme vor dem 01.01.2021 bis zur Ausstattung mit intelligenten Messsystem (§ 9 Abs. 1 und 1a EEG):

    § 9 EEG 2014/2017 Technische Vorgaben

     Erzeugungsanlagen (Inbetriebnahme ab 01.08.2014)

     Energieträger

    installierte Leistung am VKP

     

    P > 100 kW

    30 kW < P <= 100 kW

    7 kW < P <= 30 kW

    P <= 7 kW

     Windkraft

    ja

    nein

    nein

    nein

     Photovoltaik

    ja

    ja

    ja

    ja/nein

     Wasserkraft

    ja

    nein

    nein

    nein

     EEG-BHKW

    ja

    nein

    nein

    nein

     KWKG-BHKW

    ja

    nein

    nein

    nein

     ferngesteuert reduzieren und die
     jeweilige Ist-Einspeisung abrufen

    ferngesteuert reduzieren

    Wahlrecht des Anlagenbetreibers:

    ferngesteuert reduzieren

    oder

    Wirkleistungseinspeisung dauerhaft
    auf 70% der installierten Leistung
    am VKP begrenzen

    Ab 01.01.2023 ist der Anlagenbetreiber
    nicht mehr verpflichtet, das Wahlrecht
    zu nutzen:

    ferngesteuert reduzieren

    oder

    Wirkleistungseinspeisung dauerhaft
    auf 70 % der installierten Leistung am
    VKP begrenzen

    Sofern die Begrenzung der Wirkleistungs-
    einspeisung aufgehoben werden soll, ist
    dies dem Netzbetreiber mitzuteilen.

     

    § 6 EEG 2012 Technische Vorgaben

     Erzeugungsanlagen Photovoltaik (Inbetriebnahme vor 01.08.2014)

     Bedingungen

    installierte Leistung am VKP

    P > 100 kW

    30 kW < P <= 100 kW

    P <= 30 kW

     Inbetriebnahme

    bis 31.12.2011

    bis 31.12.2008

    ab 01.01.2009
    bis 31.12.2011

    bis 31.12.2011

     betriebliche Vorgaben

    ferngesteuert reduzieren und
    die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen

    keine

    ferngesteuert
    reduzieren

    keine

     Pflicht ab

    01.07.2012

    keine

    01.01.2014

    keine