TEN - Einspeisung erneuerbare Energien Wind und Solar
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Einspeisung aus Erzeugungsanlagen/ Energiespeichersysteme ab 30 kW

Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe

Nachfolgend finden Sie aufgelistet alle Formulare für die Einspeisung aus Erzeugungsanlagen sowie Einergiespeichersysteme ab 30 kW.

Einspeisung aus PV-Anlagen

Einspeisung aus Windkraft

  • Formulare für Anlagen mit Einspeisung ab 01.07.2022

  • Finanzielle Beteiligung von Kommunen

    Anlagenbetreiber von Freiflächenanlagen können Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen und die im Vorjahr an die Gemeinden oder Landkreise geleisteten Beträge vom Netzbetreiber erstattet bekommen. Dabei ist die Höhe der Erstattung auf 0,2 Ct/kWh beschränkt.

    Anlagen mit Inbetriebnahme 2021 und 2022 dürfen hiervon bereits ab einer installierten Leistung von mehr als 750 kW gebrauch machen. Für Anlagen mit einer Inbetriebnahme vor 2021 und ab 2023 gilt eine Größenbegrenzung von mehr als 1.000 kW.

    Sollten Sie davon betroffen sein, senden Sie uns bitte bis spätestens zum 28.02. des jeweiligen Folgejahres als Nachweis folgende Unterlagen an eeg.kwk@thueringer-energienetze.com:

    • Vereinbarung zur kommunalen Beteiligung mit der Kommune
    • Zahlungsnachweis in Bezug auf die Vereinbarung mit der Kommune

    Download

Einspeisung aus KWK-Anlagen

Einspeisung aus Biomasse-, Wasserkraft-, Deponie-, Klär- und Grubengasanlagen

Energie-Speichersysteme