Sie möchten Ihren eigenen Strom erzeugen und eine steckerfertige PV-Anlage bzw. ein Balkonsystem in Betrieb nehmen?
Ihre steckerfertigen PV-Anlagen/Balkonsysteme haben eine maximale Wechselrichterleistung von 800 W und eine maximale Solarmodulleistung von 2 kWp je Hauptmesseinrichtung?
Mit Inkrafttreten des Solarpaket I am 16.05.2024 ist die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber entfallen. Die Anmeldung erfolgt über das Marktstammdatenregister.
Sie möchten weitere steckerfertige PV-Anlagen/Balkonsysteme installieren?
In der Summe muss die zulässige Wechselrichterleistung von 800 W und maximale Solarmodulleistung von 2 kWp je Hauptmesseinrichtung eingehalten werden.
Werden diese Leistungsgrenzen überschritten, ist die Anzeige der weiteren steckerfertigen PV-Anlagen/Balkonsysteme über unser Netzkundenportal erforderlich.
Technische Informationen / Anschlussbedingungen
Bei der Installation sind die geltenden behördlichen Vorschriften oder Verfügungen zu beachten. Daneben gelten die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die DIN VDE Normen, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB), die FNN-Anwendungsregeln und sonstige besondere Vorschriften des Netzbetreibers.
Viele wichtige Informationen und Hinweise zu steckerfertigen PV-Anlagen / Balkonsystemen sowie häufige Fragen finden Sie auf der Website des VDE.
Zählerumbau
Falls kein Zwei-Energierichtungszähler vorhanden ist, wird ein Wechsel des Zählers notwendig.
- Dieser wird durch TEN Thüringer Energienetze gemäß den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) in eine moderne Messeinrichtung (mit Erfassung beider Energierichtungen) bzw. intelligentes Messsystem gewechselt.
- Sollte TEN Thüringer Energienetze nicht der zuständige Messstellenbetreiber sein, hat der Anlagenbetreiber den Zählerwechsel über seinen beauftragten Messstellenbetreiber zu veranlassen.