Sie möchten Ihren eigenen Strom erzeugen und eine steckerfertige PV-Anlage bzw. ein Balkonsystem in Betrieb nehmen? Ihre steckerfertigen PV-Anlagen/Balkonsysteme sind kleiner 800 W?
Steckerfertige PV-Anlagen/Balkonsysteme unterliegen vor Inbetriebnahme einer Anmeldepflicht beim Netzbetreiber. Nutzen Sie dafür bitte das nachfolgende Anmeldeformular.
Bei der Installation sind die geltenden behördlichen Vorschriften oder Verfügungen zu beachten. Daneben gelten die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die DIN VDE Normen, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB), die FNN-Anwendungsregeln und sonstige besondere Vorschriften des Netzbetreibers.
Steckerfertige PV-Anlagen/Balkonsysteme können nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 entweder fest oder über spezielle Energiesteckvorrichtungen angeschlossen werden.
Werden steckerfertige PV-Anlagen/Balkonsysteme über spezielle Energiesteckvorrichtungen (z. B. nach Vornorm VDE V 0628‐1) angeschlossen, so sind speziell zum Anschluss an vorhandene Endstromkreise die Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 zu berücksichtigen.
Viele wichtige Informationen und Hinweise zu steckerfertigen PV-Anlagen / Balkonsystemen finden Sie auf der Website des VDE.
Falls keine zwei Energierichtungszählungen vorhanden sind, wird ein Wechsel des Zählers notwendig. Dieser wird durch TEN Thüringer Energienetze gemäß den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) auf eine moderne Messeinrichtung (mit Erfassung beider Energierichtungen) bzw. Intelligentes Messsystem gewechselt. Sollte TEN Thüringer Energienetze nicht der zuständige Messstellenbetreiber sein, hat der Anlagenbetreiber den Zählerwechsel zu veranlassen.
Hinweise zur Anmeldung:
- Das vereinfachte Anmeldeverfahren ist nur möglich bis zu 800 W in Summe für alle steckerfertigen Erzeugungsanlagen je Anschlussnutzeranlage und keinen weiteren Erzeugungsanlagen am Anschluss. Bei weiteren Erzeugungsanlagen am Anschluss ist insbesondere das Messkonzept abzustimmen.
- Falls der Anlagenbetreiber nicht der Grundstückseigentümer ist, ist eine gemeinsame Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer/der Wohnungsverwaltung empfehlenswert.
- Weitere Meldepflichten ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. der Marktstammdatenregisterverordnung (MaSt-RV). Weitere Informationen hierzu stellt die Bundesnetzagentur zur Verfügung.
- Der VDE/FNN hat eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen unter www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose veröffentlicht