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Einspeisung aus Erzeugungsanlagen/ Energiespeicher bis 800 VA

So werden Sie Einspeiser

Sie möchten ein Steckersolargerät, eine Kleinsterzeugungsanlage oder einen Kleinstspeicher anmelden? Unter bestimmten Voraussetzungen stehen Ihnen dafür vereinfachte Anmeldeverfahren zur Verfügung. Die damit verbundenen Prüfschritte sowie die weitere Vorgehenswese haben wir für Sie nachfolgend zusammengefasst.

Grundsätzlich empfehlen wir, vor dem Kauf und der Installation einen Elektrofachbetrieb einzubeziehen. Dieser kann prüfen, ob Ihre vorhandene elektrische Installationsanlage für den Anschluss geeignet ist und ob gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.

Steckersolargerät: privilegierte Anmeldung nach § 8 Abs. 5a EEG 2023

  • Für Steckersolargeräte sieht § 8 Abs. 5a EEG 2023 unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachtes / privilegiertes Anmeldeverfahren vor. Dadurch wird der Anmeldeprozess gegenüber größeren Erzeugungsanlagen deutlich verschlankt und ist mit weniger technischem und bürokratischem Aufwand verbunden. Zudem erfolgt in diesem Fall keine Anmeldung beim Netzbetreiber:

    • Sie müssen Ihre Anlage ausschließlich über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden.
    • Wir erhalten die erforderlichen Daten anschließend direkt aus dem Marktstammdatenregister. Sie müssen Ihre Anlage daher nicht zusätzlich bei uns anmelden.
    • Wir prüfen anhand der übermittelten Daten, ob Ihr vorhandener Zähler für den Betrieb der Anlage geeignet ist. Ist ein Zählerwechsel erforderlich, erhalten Sie eine entsprechende Information.
      Bitte vereinbaren Sie anschließend einen Termin für den Zählerwechsel mit uns. Für den Austausch entstehen Ihnen keine Kosten.
  • Ob Sie das privilegierte Verfahren nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 nutzen können, hängt zunächst von den technischen Eigenschaften Ihrer Solaranlage ab.

    Maßgeblich ist, ob Ihre Anlage die Voraussetzungen eines sogenannten „Steckersolargerätes“ erfüllt, da das privilegierte Verfahren ausschließlich für solche Solargeräte gilt.

    • Unter einem Steckersolargerät wird eine kleine Solaranlage verstanden, die an die kundeneigene Elektroanlage angeschlossen wird. Entscheidend sind dabei folgende technische Leistungsdaten:

              - Ihre Solaranlage besitzt eine maximale Wechselrichterleistung (Scheinleistung Σ SAmax)
                ≤ 800 VA (0,8 kVA)* je Anschlussnutzeranlage**
              - Die installierte Solarmodulleistung darf insgesamt maximal 2.000 Wp betragen.

    * maximale Wechselrichterleistung (Scheinleistung) (Σ SAmax) ≤ 800 VA (0,8 kVA):
    Hierbei handelt es sich um die Gesamtscheinleistung der verbauten Komponenten/ der Summe aller verbauten Komponenten. Betrachtet wird der Wert aus dem Einheitenzertifikat nach VDE. Eine einfache eigenständige Drosslung leistungshöherer Anlagen auf 800VA ohne zertifizierte Überwachung (PAV,E- Überwachung) ist unzulässig. Zudem wird die installierte Leistung bewertet, nicht die mögliche Einspeiseleistung o.ä.

    ** Anschlussnutzeranlage: 
    Die elektrische Anlage, die über einen Hauptzähler abgerechnet wird (z. B. eine Wohnungszähler oder ein Einfamilienhaus). Unterzähler, wie bspw. in einzelnen Gartenparzellen einer Gartenanlage gelten nicht als Anschlussnutzeranlage, sondern in diesem Beispiel lediglich der Hauptzähler der Gartenanlage als solche.

  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie das privilegierte Verfahren nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 in Anspruch nehmen und Ihr Gerät über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden.

    Wir erhalten im Anschluss die erforderlichen Anmeldedaten vom Marktstammdatenregister und setzen uns unter Umständen bzgl. einem notwendigen Zählerwechsel mit Ihnen in Verbindung.

    Beachten Sie, dass ein Zählerwechsel in einen geeigneten Zwei-Energierichtungszähler* durch Sie aktiv zu unterstützen und gesetzlich verpflichtend ist.

    * Zwei-Energierichtungszähler sind Stromzähler, die Einspeisung und Verbrauch am gleichen Zählpunkt separat erfassen. Unsere Stromzähler sind zudem ausschließlich saldierende Messeinrichtungen.

    Ein saldierender Zähler ist ein Stromzähler, der den Stromverbrauch und die Einspeisung über alle drei Außenleiter (L1, L2, L3) oder einen Außenleiter (Lx) hinweg übergreifend miteinander verrechnet (saldiert). Bei uns werden ausschließlich saldierende Zähler verbaut.

  • Wenn Sie das Verfahren nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 nutzen, benötigen wir keine zusätzliche Anmeldung von Ihnen. Die erforderlichen Anmeldedaten werden uns vom Marktstammdatenregister übermittelt.

  • Wenn Sie das privilegierte Verfahren nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 nutzen möchten, können Sie keine Vergütung nach dem EEG für den eingespeisten Strom in Anspruch nehmen.

  • Wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Anschluss dennoch möglich, erfolgt jedoch im Rahmen eines umfassenderen Anmeldeverfahrens*.

    * In diesem Fall prüfen wir in detaillierterer Form die Netzverträglichkeit Ihrer Anlage; dafür können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein und es kann notwendig werden, Leitungen, Sicherungen, Messkonzepte oder Schutzeinrichtungen anzupassen. Auch die Planung und Dokumentation durch den Elektrofachbetrieb fallen dann umfangreicher aus, da die konkreten Gegebenheiten Ihrer Anlage und des Netzes geprüft werden.

    Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Kleinsterzeugungsanlage oder Kleinstspeicher: Anmeldung Ihrer Anlage nach der technischen Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2026-03

  • Die technische Anwendungsregel VDE‑AR‑N 4105:2026‑03 schafft unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Möglichkeiten für den vereinfachten Anschluss und die Anmeldung von Kleinsterzeugungsanlagen oder Kleinstspeichern, die derzeit nicht in das vereinfachte Verfahren nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 einbezogen sind.

    Das bedeutet für Sie:

    • einen reduzierten technischen Prüf- und Planungsaufwand für Kleinsterzeugungsanlagen oder Kleinstspeicher, die bislang wie größere Anlagen zu behandeln waren.
    • mit der neuen Anwendungsregel kann der Anschluss unter bestimmten Voraussetzungen einfacher und standardisiert erfolgen.
    • Sie können Ihre Anlage einfach und digital in unserem Netzkundenportal anmelden.
  • Um diese Vereinfachung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Bei Ihrem Gerät handelt es sich um eine Kleinsterzeugungsanlage mit einer maximalen Wechselrichterleistung (Scheinleistung) (Σ SAmax) ≤ 800 VA (0,8 kVA)* je Anschlussnutzeranlage**.
    • Der Anschluss erfolgt nach der Installationsnorm DIN VDE V 0100-551-1 und
    • Bei steckerfertigen Erzeugungsanlagen zusätzlich nach der Produktnorm DIN VDE V 0126-95
          
             - bis 2.000 Wp bei Anschluss über spezielle „Energiesteckvorrichtungen“
             - bis 960 Wp bei Anschluss mittels handelsüblichem „Stecker“
       
    • Es werden keine weiteren Kleinsterzeugungsanlagen je Anschlussnutzeranlage zusätzlich betrieben.
    • Sie haben die Privilegierung nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 nicht in Anspruch genommen oder diese trifft auf Ihr Gerät nicht zu. Bitte beachten Sie, dass dies sonst zu einer Doppelanmeldung und folglich zum Ausschluss des vereinfachten Verfahrens führt.

    * maximale Wechselrichterleistung (Scheinleistung) (Σ SAmax) ≤ 800 VA (0,8 kVA): 
    Hierbei handelt es sich um die Gesamtscheinleistung der verbauten Komponente/ der Summe aller verbauten Komponenten. Betrachtet wird der Wert aus dem Einheitenzertifikat nach VDE. Eine einfache eigenständige Drosslung leistungshöherer Anlagen auf 800VA ohne zertifizierte Überwachung (PAV,E- Überwachung) ist unzulässig. Zudem wird die installierte Leistung bewertet, nicht die mögliche Einspeiseleistung o.ä.

    ** Anschlussnutzeranlage: 
    Die elektrische Anlage, die über einen Hauptzähler abgerechnet wird (z. B. eine Wohnungszähler oder ein Einfamilienhaus). Unterzähler, wie bspw. in einzelnen Gartenparzellen einer Gartenanlage gelten nicht als Anschlussnutzeranlage, sondern in diesem Beispiel lediglich der Hauptzähler der Gartenanlage als solche.

  • Für den sicheren und regelkonformen Betrieb muss die Stromerzeugungsanlage die geltenden technischen Anforderungen erfüllen. Das bedeutet:

    • Die Stromerzeugungsanlage entspricht den Bedingungen der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“.
    • Ein entsprechendes Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat mit ZEREZ-ID als Konformitätsnachweis ist vorhanden und kann auf Nachfrage vorgelegt werden.
  • Eine Einspeisevergütung nach EEG oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist in diesem Verfahren grundsätzlich möglich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Bitte nutzen Sie dazu unsere Formulare (siehe Schritt 5: Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe).

  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Ihre Anlage über unser Netzkundenportal anmelden

    Jetzt im Netzkundenportal anmelden!

  • Wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen nicht erfüllt, wenden Sie sich bitte an einen Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl und lassen die Anmeldung durch ihn durchführen.

Weiterhin wichtig für Sie: Ein möglicher Zählerwechsel

Unabhängig von der gewählten Variante kann ein Austausch Ihres Stromzählers erforderlich sein. Dies betrifft insbesondere ältere Zähler, die nicht für die Einspeisung von Strom ausgelegt sind, da keine zweite Energierichtung erfasst wird.

Falls ein Zählerwechsel notwendig wird, entstehen Ihnen hierfür keine Kosten.

Wir empfehlen außerdem, die Eignung des Zählerplatzes und Ihrer Elektroanlage durch einen Elektrofachbetrieb prüfen zu lassen.

Zudem verbauen wir ausschließlich „saldierende Messeinrichtungen“:

Ein saldierender Zähler ist ein Stromzähler, der den Stromverbrauch und die Einspeisung über alle drei Außenleiter (L1, L2, L3) oder einen Außenleiter (Lx) hinweg verrechnet (saldiert). Bei uns werden ausschließlich saldierende Zähler verbaut.

Wenn Ihr Zähler durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber betrieben wird, so informieren Sie bitte diesen und vereinbaren Sie ggf. den Austausch des Zählers.