Ein Smart Meter Gateway
Guido Werner/TEN

Messwesen

Wir übernehmen für das Elektrizitäts- und Erdgasverteilnetz die Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Zu den Aufgaben des Messstellenbetriebs zählen dabei unter anderem der Einbau, der Betrieb, die Überwachung und Wartung der Messeinrichtung. Für die TEN Thüringer Energienetze übernimmt TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen Service GmbH die Erbringung der Dienstleistungen im Bereich Metering.

Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stellt mit den stark schwankenden Erträgen besondere Anforderungen an das Stromversorgungssystem. Für eine verträgliche Netz- und Marktintegration der Erneuerbaren muss dieses stets ausreichend Kapazitäten und Flexibilität zum Ausgleich oder zur Abnahme des erneuerbaren Stroms bereithalten. Ermöglicht wird ein solches System durch intelligente Netze, die nicht nur Strom transportieren und verteilen, sondern stets auch das notwendige Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch sicherstellen.

  • Herkömmlicher Zähler

    Bild: Zähler Ferraris
    TEN
    • Elektromechanisches Messgerät (Ferraris-Zähler genannt)
    • Mit mechanischem Zählwerk
    • Zählerstand wird durch mechanisches Rollenzählwerk angezeigt
    • Nur Zählerstand ablesbar
  • Moderne Messeinrichtung (mME)

    Die moderne Messeinrichtung (mME) ist eine Messeinrichtung, welche den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und über ein Smart-Meter-Gateway (Kommunikationseinheit) sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann.

    mME auf einen Blick:

    • Digitaler Zähler
    • Anbindung an Kommunikationsnetz optional über Smart-Meter-Gateway möglich
    • Datenschutz durch eine Geräteidentifikationsnummer (GIN)
    • Die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate sind ablesbar.
  • Intelligentes Messsystem (iMsys)

    Das intelligente Messsystem (iMsys) ist eine moderne Messeinrichtung, welche über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist, und den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt.

    iMsys auf einen Blick:

    • Digitaler Zähler
    • Moderne Messeinrichtung & Smart Meter Gateway
    • Anbindung an Kommunikationsnetz
    • Kombinierbar mit zusätzlichen Anwendungen z.B. Smart Home
    • Variable Tarifoptionen möglich

Weitere Informationen

Metering-Dienstleister

Die TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen Service GmbH übernimmt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Metering für die TEN Thüringer Energienetze.

Häufige Fragen

  • Wie lange ist die Eichdauer?

    Die Eichgültigkeit beträgt 8 Jahre. Nach der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID, MI-003) werden Elektrizitätszähler für den Wirkverbrauch mit einer Konformitätserklärung hergestellt und mit CE-Kennzeichnung auf dem Markt bereitgestellt. Mit dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) wird das Inverkehrbringen, ihre Verwendung und Eichung von Messgeräten gesetzlich geregelt. Im Abschnitt 3, Unterabschnitt 2, § 37 wird diese Eindeutigkeit definiert.

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  • Wie steht es um die Gewährleistung des Datenschutzes bzw. der Datensicherheit bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen?

    Um ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, erklärt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität für verbindlich. Diese wurden im Auftrag des BMWi vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen- Bundesanstalt erarbeitet. Die mehrere hundert Seiten umfassenden Dokumente sind auf der Homepage des BSI veröffentlicht.

    Mit einem Siegel des BSI werden nur solche Systeme ausgezeichnet, welche die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen.

    Teil 3 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) regelt abschließend, welcher Akteur welche Daten zu welchem Zweck erhalten darf und wann erhaltene Daten zu löschen sind. Eine Datenübermittlung wird ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Ein höherer Datenverkehr bedarf stets der Zustimmung des Verbrauchers.

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  • Ist der Einbau eines intelligenten Messsystems bzw. einer modernen Messeinrichtung verpflichtend bzw. bindend oder habe ich die Möglichkeit zu widersprechen?

    Wenn es sich bei der Messstelle um einen sogenannten Pflichteinbaufall handelt, d. h. der Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 29 i. V. m. § 31 MsbG gesetzlich vorgeschrieben ist, muss der Anschlussnutzer/-nehmer den Einbau dulden. Gleiches gilt im Übrigen für den Einbau einer modernen Messeinrichtung. Ein Widerspruch hiergegen ist im Messstellenbetriebsgesetz nicht vorgesehen.

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  • Muss der grundzuständige Messstellenbetreiber den Anschlussnutzer über den Einbau einer neuen Messeinrichtung informieren?

    Ja. Spätestens drei Monate vor der Ausstattung der Messstelle muss der grundzuständige Messstellenbetreiber den Anschlussnutzer über den anstehenden Zählerwechsel informieren. Zudem muss der grundzuständige Messstellenbetreiber den Anschlussnutzer auch auf die Möglichkeit der Wahl eines anderen Messstellenbetreibers hinweisen, da dies ein Recht des Verbrauchers nach § 5 MsbG ist.

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  • Wer bekommt vorrangig ein intelligentes Messsystem und wer erhält nur eine moderne Messeinrichtung?

    Das Messstellenbetriebsgesetz regelt, wer zukünftig ein intelligentes Messsystem erhält. Hierfür werden sogenannte Pflichteinbaufälle in Abhängigkeit vom Jahresverbrauch oder der installierten Leistung bei Erzeugungsanlagen (EEG- und KWKG-Anlagen) definiert. Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh und Anlagenbetreiber einer EEG- oder KWKG-Anlage mit einer installierten Leistung über 7 kW werden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.

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  • Warum werden moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme verpflichtend eingeführt?

    Mit intelligenten Messsystemen soll die sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft ermöglicht werden. Ein Energieversorgungssystem, bei dem in erster Linie wetterabhängig erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien verbraucht wird, muss flexibel reagieren können. Daher benötigt es Informationen über Erzeugungs- und Verbrauchssituationen. Eine Energieversorgung, die noch stärker über den Markt organisiert ist, muss entsprechende Informationen an Verbraucher und Erzeuger transportieren können. Beides zu tun, ist Aufgabe intelligenter Energienetze mit intelligenten Messsystemen als Kommunikationseinheiten.

    Im Zuge dieser gesetzlich festgelegten Digitalisierung der Energiewende besteht die gesetzliche Verpflichtung, im Laufe der kommenden Jahre konventionelle Energieverbrauchszähler gegen modernere Lösungen auszutauschen. Detaillierte Ausführungen finden Sie hier:

    Konventionelle elektronische Zähler und die bekannten schwarzen Ferraris-Zähler mit Drehscheibe werden gegen moderne Messeinrichtungen getauscht. Nur diese modernen Messeinrichtungen genügen den Anforderungen an Speicher und Sicherheit des Messstellenbetriebsgesetzes und sind somit für den kommenden, modernen Energiemarkt geeignet. Sofern es auf Ihre Anlage zutrifft, erhält die moderne Messeinrichtung noch ein Kommunikationsmodul, das Smart-Meter-Gateway. Zusammen bildet dies ein intelligentes Messsystem, welches Ihren Verbrauch erfasst und sicher an ausschließlich berechtigte Marktpartner, d. h. Ihren Stromlieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber übermittelt.

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  • Welche Vorteile bietet mir die neue Messeinrichtung?

    Mit dem Einbau der neuen Messeinrichtung erhalten Sie einen Zähler der neuesten Generation. Dieser ermöglicht Ihnen, Ihr Verbrauchsverhalten zu visualisieren und daraus z. B. Maßnahmen für eine Verbrauchsoptimierung abzuleiten.

    Erfolgt die Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway (Kommunikationseinheit), können zusätzlich Daten (Zählerstände, Umschaltung zwischen verschiedenen Tarifen) zwischen Ihrer Messeinrichtung und Ihrem Lieferanten, Verteilnetzbetreiber oder Messstellenbetreiber ausgetauscht werden.

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  • Wer ist mein Messstellenbetreiber?

    Der zurzeit für Sie zuständige Messstellenbetreiber ist die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt. Selbstverständlich haben Sie nach §§ 5 und 6 des Messstellenbetriebsgesetzes die Möglichkeit Ihren Messstellenbetreiber frei zu wählen.

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  • Auf welcher Grundlage basiert der Austausch meiner Messeinrichtung?

    Am 24. Juni 2016 wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ verabschiedet. Ein zentrales Element darin ist das „Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG)“, welches den Wechsel einer Messeinrichtung fordert.

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  • Was versteht man unter einem intelligenten Messsystem (iMSys)?

    Das intelligente Messsystem ist eine moderne Messeinrichtung, welche über ein Smart-Meter-Gateway in ein Datennetz eingebunden ist, das den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Die besonderen Anforderungen, die zur Gewährleistung von Datenschutz, und technischen Richtlinien festgelegt werden können, sind dabei sichergestellt.

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  • Was versteht man unter einer modernen Messeinrichtung (mME)?

    Die moderne Messeinrichtung ist eine Messeinrichtung, welche den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und über ein Smart-Meter-Gateway (Kommunikationseinheit) sicher in ein Datennetz eingebunden werden kann.

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