FAQ zu den neuen Messstellenverträgen Strom
In den vergangenen Tagen hat die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG, als grundzuständiger Messstellenbetreiber, Ihre betroffenen Kunden über die Anpassung des Messstellenvertrages Strom informiert.
Grundlage dazu ist der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 20.11.2025, Az. BK6-24-125. Hier finden Sie den Link zur entsprechenden Website der BNetzA.
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten im FAQ zusammengetragen: