Donnerstag, 12. Juni 2025
Die Energiewirtschafts-Novelle des Bundestages von 2021 soll die Energieversorgung verbraucherfreundlicher gestalten. Mit Inkrafttreten am 06. Juni 2025 ist jetzt der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ eingeführt worden. Damit muss der Wechsel des Stromlieferanten für eine Marktlokation (MaLo) innerhalb von 24 Stunden ablaufen.
Wichtig zu wissen ist, dass das Gesetz die technischen Rahmenbedingungen verändert: An- und Abmeldungen beim Lieferanten sind nicht mehr rückwirkend möglich. Teilen Sie deshalb bei einem Umzug Ihrem Stromlieferanten den Ein- oder Auszugstermin frühzeitig mit. Sie zahlen sonst z. B. die Stromkosten für Ihre alte Wohnung weiter.
Die Regelung und die damit verbundenen neuen Standards betreffen vor allem die technischen Abläufe und IT-Systeme im Hintergrund: Bei einem Versorgerwechsel tauschen die beteiligten Marktpartner (Lieferant, Netzbetreiber wie die TEN, Messstellenbetreiber) ihre elektronischen Marktmeldungen jetzt innerhalb eines Werktages aus. Vorher waren es drei Tage. Die Beschleunigung des Prozesses soll die Flexibilität beim Anbieterwechsel erhöhen.