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Smart-Meter-Einbau bzw. Wechsel des Stromzählers zu einem intelligenten Messsystem

Freitag, 10. Juli 2026

Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen zu Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH. In dem Schreiben geht es um das Thema Smart-Meter-Einbau bzw. Wechsel des Stromzählers zu einem intelligenten Messsystem. Verbunden wird dies mit Angaben zu gesetzlichen Fördermaßnahmen, kostenloser Installation und der Information zu reduzierten Netzentgelten.

Unternehmen handelt nicht im Auftrag der TEN Thüringer Energienetze

Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein eigenständig bundesweit agierender wettbewerblicher Messstellenbetreiber, der nicht im Auftrag der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG als grundzuständiger Messstellenbetreiber, deren beauftragten Dienstleistern oder einer Behörde handelt.

Achten Sie auf das Kleingedruckte und nutzen Sie unabhängige Informationsangebote

Es besteht keine Pflicht auf dieses Schreiben zu reagieren oder Termine für einen Zählerwechsel zu vereinbaren. Wir empfehlen Ihnen, Angebote zu vergleichen und sich bei einer neutralen Stelle wie der Bundesnetzagentur oder den Verbraucherzentralen zu informieren. Lassen Sie sich nicht zu einem schnellen Abschluss drängen und prüfen Sie, ob ein Wechsel des Messstellenbetreibers für Sie sinnvoll ist.

Werbeaussagen zu einem „kostenlosen“ Einbau sollten Sie kritisch prüfen. Auch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber fallen üblicherweise im Rahmen des Zählerwechsels nach § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und weiteren gesetzlichen Vorgaben keine separaten Einbaukosten an.

Ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber kann je nach Vertrag andere Folgekosten nach sich ziehen. Vergleichen Sie daher insbesondere jährliche Gebühren, Laufzeiten, Kündigungsfristen und eventuelle Zusatzleistungen.

Das Schreiben erwähnt gesetzliche Unterstützung in Höhe von 108 € an reduzierten Netzentgelten auf der Stromrechnung. Die alleinige Installation eines Smart Meters bzw. intelligenten Messsystems führt nicht automatisch zu dieser Vergünstigung. Voraussetzung ist unter anderem, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Stromspeicher, Wallbox, Wärmepumpe, Anlagen zur Raumkühlung) beim Netzbetreiber angemeldet sind.

Auf unserer Homepage finden Sie hier weiterführende Informationen.

Wir setzen den Rollout von Smart Metern schrittweise um

Die TEN Thüringer Energienetze als grundzuständiger Messstellenbetreiber setzt den Rollout von Smart Metern bzw. intelligenten Messsystemen schrittweise um und wird sich rechtzeitig und automatisch bei Ihnen melden, sobald die Installation bei Ihnen vorgesehen ist. Darüber hinaus können Sie den Einbau eines Smart Meters bzw. intelligenten Messsystems bereits dann beantragen, wenn der Einbau gesetzlich noch nicht vorgesehen ist.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fragen und Antworten zum Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH

Aktuell erhalten Kundinnen und Kunden in Thüringen Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber und handelt unabhängig von den TEN Thüringer Energienetze. Die folgenden Fragen und Antworten helfen Ihnen, das Angebot richtig einzuordnen.

  • Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Das Unternehmen bietet bundesweit den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme (Smart Meter) an und wirbt dafür mit Postwurfsendungen.

    Wichtig: Das Schreiben stammt nicht von der TEN Thüringer Energienetze, dem Netzbetreiber oder einer Behörde. Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein privates Unternehmen, handelt eigenständig und nicht in unserem Auftrag.

  • Nein.

    Zwischen der TEN Thüringer Energienetze und der DMG Deutsche Messwesen GmbH besteht keine Zusammenarbeit. Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein unabhängiger Anbieter am Markt für Messstellenbetrieb.

  • Nein.

    Sie sind nicht verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren.

    Wenn bei Ihnen künftig ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, werden Sie vom zuständigen Messstellenbetreiber rechtzeitig informiert.

  • Für das Netzgebiet der TEN Thüringer Energienetze als Netzbetreiber ist die TEN Thüringer Energienetze der gesetzlich zuständige (grundzuständige) Messstellenbetreiber.

    Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Rollout Schritt für Schritt um.

  • Die DMG Deutsche Messwesen GmbH wirbt mit einer kostenlosen Installation.

    Dabei sollten Sie beachten: Auch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber entstehen für den gesetzlich vorgesehenen Einbau in der Regel keine separaten Installationskosten.

    Entscheidend sind daher die laufenden Kosten und Vertragsbedingungen des jeweiligen Angebots. Diese sollten Sie sorgfältig prüfen.

  • Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Während grundzuständige Messstellenbetreiber gesetzlichen Preisobergrenzen unterliegen, können wettbewerbliche Messstellenbetreiber ihre Preise grundsätzlich frei gestalten.

    Prüfen Sie daher insbesondere:

    • die jährlichen Kosten,
    • die Vertragslaufzeit,
    • Kündigungsfristen,
    • mögliche Zusatzleistungen.

    Ein Angebotsvergleich lohnt sich.

  • Nein.

    Die im Schreiben genannte Entlastung nach § 14a EnWG gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen.

    Dazu gehören unter anderem:

    • eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox),
    • die ordnungsgemäße Anmeldung dieser Anlage,
    • die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.

    Allein der Einbau eines Smart Meters führt nicht automatisch zu dieser Entlastung.

  • Der Gesetzgeber sieht intelligente Messsysteme insbesondere für folgende Kundengruppen vor:

    • Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr,
    • Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kW installierter Leistung,
    • Kunden mit Wärmepumpe oder Wallbox.

    Darüber hinaus können Smart Meter auch freiwillig eingebaut werden.

  • Informieren Sie sich in Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.

    Prüfen Sie Angebote sorgfältig und vergleichen Sie insbesondere Kosten, Vertragslaufzeiten und Leistungen. Ein Vertragsabschluss mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig.