pixelkorn/Fotolia.com Gleichbehandlung & Grundversorgung Startseite Über uns Veröffentlichungspflichten Gleichbehandlung & Grundversorgung Seite teilen: Externe LinksSeiten öffnen sich in einem neuen Fenster. teilentweetteilenmail § 8 Abs. 5 EnWG – Gleichbehandlung Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde zum 4. August 2011 inhaltlich und innerhalb der Textgliederung geändert. Die im Gleichbehandlungsprogramm erwähnten Bestimmungen (§ 6, §7, § 8, § 9) sind im neuen Gesetzestext angeführt als § 6, § 7, § 7a, § 6a. Download Bericht über die Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms im Berichtsjahr 2021 (8,7 MB) Download Grundversorgungspflicht nach § 36 Abs. 2 EnWG Feststellung für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Der Grundversorger im Stromnetzgebiet der TEN Thüringer Energienetze ist die TEAG Thüringer Energie AG. Eine Ausnahme hierzu ergibt sich für die Gemeinde Leinefelde-Worbis bzgl. der Ortsteile Birkungen, Breitenholz und Leinefelde. Hier ist die Stadtwerke Leinefelde GmbH der zuständige Grundversorger. Der Grundversorger für das Erdgasnetzgebiet der TEN Thüringer Energienetze ist die TEAG Thüringer Energie AG. Ausnahmen ergeben sich für die Gemeinden Sülzfeld und Utendorf. Hier ist die Stadtwerke Meiningen GmbH der zuständige Grundversorger. Download Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 (100 KB) Download § 25 Abs. 2 Satz 2 NAV bzw. NDAV Information zum Wechsel des Netzbetreibers Sicherheitsdatenblatt Download Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH, § 5 GefStoffV) (117 KB) Download