Am 25.02.2025 ist die Novelle des Energiewirtschaftsrechtes 2025 mit Änderungen im EEG, MsBG und EnWG in Kraft getreten. Auch die Regelungen zur Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements wurden aktualisiert.
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Gemäß § 9 Abs. 2 EEG sind Anlagenbetreiber von EEG- und KWKG-Anlagen verpflichtet, diese technisch so auszustatten, dass der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und teilweise die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
Betroffen sind aktuell folgende Anlagen:
Ab Ausstattung mit intelligentem Messsystem:
Erzeugungsanlagen (ab Einbau des intelligenten Messsystems)
Inbetriebnahme ab 15.09.2022 bis zur Ausstattung mit intelligentem Messsystem (§ 9 Abs. 1 und 1a EEG):
Erzeugungsanlagen (Inbetriebnahme ab 15.09.2022)
Inbetriebnahme ab 01.01.2021 bis 14.09.2022 bis zur Ausstattung mit intelligentem Messsystem (§ 9 Abs. 1 und 1a EEG):
Erzeugungsanlagen (Inbetriebnahme ab 01.01.2021)
Inbetriebnahme vor dem 01.01.2021 bis zur Ausstattung mit intelligenten Messsystem (§ 9 Abs. 1 und 1a EEG):
§ 9 EEG 2014/2017 Technische Vorgaben
Erzeugungsanlagen (Inbetriebnahme ab 01.08.2014)
§ 6 EEG 2012 Technische Vorgaben
Erzeugungsanlagen Photovoltaik (Inbetriebnahme vor 01.08.2014)