Bei der Direktversorgung wird lokal - also auf oder an einem Mehrfamilien- oder Gewerbegebäude - Strom selbst produziert und den Mietparteien oder auch Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft angeboten. Der Strom wird also direkt - ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz - im Gebäude verbraucht. Durch den direkten Bezug des Stroms entfallen Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben und die Stromsteuer.
Je nach Direktversorgungsmodell wird zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung unterschieden. Diese Regelungen sollen den Investitions- und Verwaltungsaufwand reduzieren. So grenzen sich die Modelle voneinander ab, die Anlagenbetreibende und Letztverbrauchende nutzen können: