Bild: Zwei Mitarbeiter der TEN beladen ein Einsatzfahrzeug
Carlo Bansini/TEN

Technische Vorgaben

Am 25.02.2025 ist die Novelle des Energiewirtschaftsrechtes 2025 mit Änderungen im EEG, MsBG und EnWG in Kraft getreten. Dabei wurden auch die Regelungen zur Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements aktualisiert.

Je nach Netzebene und Anlagengröße unterscheidet sich die technische Umsetzung des notwendigen Netzsicherheitsmanagements.

Anlagen mit gesetzlichem EEG-Inbetriebnahmedatum ab dem 25.02.2025

Installierte Leistung

Anschluss in

Technische Einrichtung

Steckersolargeräte
> 0,8 kW oder > 2,0 kWp

allen Netzebenen

60%-Begrenzung*

alle Anlagen < 25 kW / kWp

allen Netzebenen

60%-Begrenzung*

alle Anlagen ≥ 25 kW / kWp

allen Netzebenen

60%-Begrenzung und
Funkrundsteuerempfänger*

alle Anlagen ≥ 100 kW / kWp

Niederspannung
(Netzbereich 6 und 7)

Funkrundsteuerempfänger*
(kurzfristige Änderung auf
Fernwirkankopplung geplant)

Mittelspannung
(Netzbereich 4 und 5)
und 
Hochspannung
(Netzbereich 3)

Fernwirkankopplung

* Bis zur Ausstattung mit intelligentem Messsystem inkl. Steuerungseinrichtung und erfolgreicher Testung durch den Netzbetreiber. Der Zeitpunkt der Ausstattung richtet sich nach § 29 MsbG.

Die 60%-Begrenzung bedeutet, dass maximal 60 % der installierten Leistung der Erzeugungsanlage am Netzanschlusspunkt (z. B. Hausanschluss) in das Netz eingespeist werden dürfen. Für die Umsetzung und Einhaltung ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.
Hinweis: Bei Solaranlagen ist die installierte Leistung die Solarmodulleistung in kWp.
Erzeugungsanlagen, die sich in der Direktvermarktung nach § 21a EEG befinden, sind von der 60%-Begrenzung befreit.

Technische Einrichtung: Funkrundsteuerempfänger (FRSTE)

Für die technische Umsetzung beachten Sie bitte die ergänzenden Netzbetreiber-Anforderungen der TEN Thüringer Energienetze.

  • Der Netzbetreiber kann die Beschaffung und Parametrierung eines FRSTE übernehmen. Die einmaligen Kosten hierfür betragen derzeitig 249,45 € (netto). Die notwendigen Umbau- und/oder Anpassungsmaßnahmen sowie die Einbindung in Ihre Anschlussanlage sind nicht Gegenstand des Angebots.

  • Der Anlagenbetreiber kann sich den FRSTE auch am Drittmarkt beschaffen.

    Bei der Bereitstellung eines FRSTE durch den Anlagenbetreiber entstehen einmalige Kosten in Höhe von derzeit 100,05 € (netto) für die Parametrierung sowie den Versand eines FRSTE durch den Netzbetreiber oder dessen beauftragten Dritten. Hierfür erhält der/die Auftraggeber/-in eine Rechnung. Bitte verwenden Sie für den Auftrag ausschließlich dieses Formular:


    Wenn Sie sich für die Variante 2 entscheiden, beachten Sie bitte folgendes:

    Anforderungen an FRSTE
    Empfangsfrequenz 129,1 kHz
    Übertragungsprotokoll SEMAGYR-TOP
    Versorgungsspannung 230V/50Hz
    Relais (Anzahl und Art) 6 Stück mit 25 A Schaltleistung
    Antennenart externe Antenne


    Die jeweilige Geräteadresse wird vom Netzbetreiber vorgegeben und lässt sich nachträglich nicht mehr verändern.

    Senden Sie den FRSTE zur Parametrierung bitte zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Formular "Auftrag Parametrierung von Funkrundsteuerempfängern" an:

    Postanschrift:
    EFR GmbH
    Betriebsstätte Wutha-Farnroda
    Eisenacher Straße 42 B
    99848 Wutha-Farnroda

    Lieferanschrift:
    EFR GmbH
    Röberstraße 2i
    99848 Wutha-Farnroda

    Nach Eingang wird der FRSTE parametriert und Ihnen entsprechend den Angaben auf dem Formular "Auftrag Parametrierung von Funkrundsteuerempfängern" wieder zugesendet.

  • Um den FRSTE erfolgreich in Betrieb zu nehmen, wird die Einhaltung der Bedingungen für den Einsatz von Funkrundsteuerempfängern vorausgesetzt. Der Anlagenbetreiber oder dessen beauftragter Dritter informiert den Netzbetreiber schriftlich über die geplante Inbetriebnahme des FRSTE. Die Inbetriebnahmeprüfung ist durch einen im Installateurverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragenen Elektroinstallationsbetrieb durchzuführen. Die Ergebnisse und der Nachweis über die Funktion des FRSTE sind durch diesen zu protokollieren und dem Netzbetreiber unaufgefordert zu übergeben.
    Hierzu ist nachfolgender Vordruck des Netzbetreibers zu verwenden:

  • Änderungen, die nach der Inbetriebnahme des FRSTE in Verbindung mit der Erzeugungsanlage eintreten und Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Umsetzung der Reduzierung der Leistungsabgabe haben könnten, sind dem Netzbetreiber schriftlich anzuzeigen. Diese dürfen nur im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber erfolgen.

    Für die durchgängige Funktionsfähigkeit ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.

Technische Einrichtung: Fernwirkankopplung in der Mittelspannung

Für Anschlüsse im Mittelspannungsnetz für die in den technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung beschriebenen Anwendungsfällen ist eine Fernwirkankopplung nach IEC 60870‑5‑104 (FWA) vorgesehen. Für die technische Umsetzung beachten Sie bitte die ergänzenden Netzbetreiber‑Anforderungen der TEN Thüringer Energienetze zum BDEW-Musterwortlaut TAB Mittelspannung. 

  • Für die Beschaffung der Fernwirkanlage am Drittmarkt ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.

  • Um den VPN-Router durch den Netzbetreiber bereitzustellen, ist ausschließlich das Formular "Auftrag zur Bereitstellung eines VPN-Routers und die Abnahme der Fernwirkankopplung" spätestens 8 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme der Fernwirkkopplung an den Netzbetreiber zu senden.

     

    Das vollständig ausgefüllte Formular "Auftrag zur Bereitstellung eines VPN-Routers und Abnahme der Fernwirkankopplung" senden Sie bitte an:

    Postalisch:
    TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG
    Netzanschlüsse
    Schwerborner Straße 30
    99087 Erfurt

    Oder
    E-Mail: eisman@thueringer-energienetze.com

     

    Nach Eingang wird Ihnen der VPN-Router inkl. Außenantenne entsprechend der Angaben auf dem Formular zugesendet. Die zur Übertragung an die netzführende Stelle des Netzbetreibers benötigten IP-Verbindungen werden durch den Netzbetreiber bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass sich bei fehlenden Informationen die Bereitstellung verzögert oder nicht möglich ist.

     

  • Vor der Inbetriebnahme des Netzanschlusses ist die Installation der Fernwirktechnik vollständig abzuschließen. Hierzu gehören insbesondere: 

    • Verdrahtung des Fernwirkschranks,   
    • Sicherstellung einer netzunabhängigen Hilfsenergieversorgung mit mindestens 8‑stündiger Pufferung,   
    • Verlegung der Kommunikationskabel,   
    • Herausführung der Außenantenne an der Stationsaußenseite (bei Funkverbindung). 

    Für die Inbetriebnahme der Fernwirktechnik wird zwischen drei aufeinander aufbauenden Tests unterschieden: 

    1. Bittest‑Anschlussnehmer (Vorprüfung Anschlussnehmerteil / Kundenteil)   
    2. Bittest‑VNB (Funktionstest von der netzführenden Stelle bis in die Übergabestation)   
    3. Funktionstest‑Gesamtwirkungskette (Funktionstest der gesamten Wirkungskette von der netzführenden Stelle bis in die Anschlussnehmeranlage) 

     

    Bei Erzeugungsanlagen, die in mehreren Bauabschnitten in Betrieb genommen werden, ist der Funktionstest‑Gesamtwirkungskette für jeden Bauabschnitt durchzuführen. Bei nachträglicher Installation von Fernwirktechnik in bestehenden Übergabestationen kann in Abstimmung mit dem Netzbetreiber von der beschriebenen Reihenfolge abgewichen werden. 

  • Nach Umsetzung der Anforderungen an die fernwirktechnische Anbindung und vor Inbetriebnahme der Fernwirkankopplung sind sämtliche laut Datenpunktliste relevanten Informationen durch den Anlagenbetreiber bzw. dessen beauftragten Dritten zu testen.   

    Voraussetzungen und Ablauf: 

    • Fernwirkanlage sowie der vom Netzbetreiber bereitgestellte VPN‑Router sind installiert, in Betrieb und vom Netzbetreiber aus erreichbar.   
    • Alle auszutauschenden Informationen (Mess‑, Steuer‑ und Statussignale) wurden kundenseitig vorgeprüft.   

    Hierzu ist das Formular „Anmeldung zum Bittest‑VNB Fernwirkankopplung“ des Netzbetreibers zu nutzen. 

     
    Das Formular senden Sie bitte an: 

    Postalisch:   
    TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG 
    Netzanschlüsse   
    Schwerborner Straße 30   
    99087 Erfurt   

    Oder  
    E‑Mail: eisman@thueringer-energienetze.com 

  • Nach Anmeldung des Kunden zum Bittest‑VNB führt der Netzbetreiber den Funktionstest zu einem mit dem Kunden abgestimmten Termin durch. 

    Rahmenbedingungen und Ablauf: 

    • Der Test wird gemeinsam mit dem Netzbetreiber durchgeführt.   
    • Es werden insbesondere alle fernwirktechnisch angebundenen Betriebsmittel der Übergabestation geprüft.   
    • Für einen ordnungsgemäßen Test sollen die netzseitigen Eingangsschaltfelder der Kundenanlage noch vom öffentlichen Netz getrennt sein.   
    • Wird der Test bei bereits unter Spannung stehender Übergabestation durchgeführt, muss eine schaltberechtigte Person des Anschlussnehmers vor Ort sein.   
    • Von Anschlussnehmerseite sind (je nach Umfang des Tests) Schutzprüfer und Fernwirktechniker der Anschlussnehmer‑Fernwirktechnik vor Ort erforderlich. 
    • Das Testergebnis ist vollständig zu dokumentieren und dem Netzbetreiber unaufgefordert zu übergeben.   

    Der zu übertragende Prozessdatenumfang an die netzführende Stelle wird über das Netzanschlussdatenblatt Teil 2 (Anhang G) der TAB Mittelspannung beziehungsweise bei Erzeugungsanlagen und Speichern über den Netzbetreiber‑Abfragebogen nach TAR Mittelspannung (VDE‑AR‑N 4110) mitgeteilt und kann als Prüfprotokoll genutzt werden. Für nach NELEV/EAAV privilegierte Anlagen wird der umzusetzende Prozessdatenumfang vom Netzbetreiber gesondert mitgeteilt und kann ebenfalls als Protokollvorlage dienen. 

     

    Nach erfolgreichem Bittest-VNB ist das Formular „Betriebsbereitschaftserklärung Fernwirkankopplung nach VDE‑AR‑N 4110“ des Netzbetreibers zu nutzen. 
     

    Dieses Formular ist vor Terminvereinbarung auszufüllen und an den Netzbetreiber zu übermitteln. Es dient zugleich der Dokumentation der Testergebnisse. 

    Bei Änderungen der Fernwirkanlage oder der Übertragungsart nach Inbetriebnahme ist der Netzbetreiber ebenfalls mit diesem Formular zu informieren.

    Das Formular senden Sie bitte an:

    E-Mail: eisman@thueringer-energienetze.com

    Die Integration der Fernwirkanlage in das Leitsystem des Netzbetreibers erfolgt in Zusammenarbeit mit der Netzleitstelle (NLS). Nach Eingang der "Betriebsbereitschaftserklärung Fernwirkankopplung" wird sich ein Mitarbeiter des Netzbetreibers unaufgefordert mit dem hierauf vermerkten Ansprechpartner für die Fernwirkanlage in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen der gemeinsamen Ab- und Inbetriebnahme der Fernwirkankopplung abstimmen. Kann die Abnahme aufgrund von Versäumnissen, welche nicht durch den Netzbetreiber zu vertreten sind, nicht realisiert werden, so sind die dem Netzbetreiber dadurch entstehenden Mehrkosten vom Auftraggeber bzw. Rechnungsempfänger nach Aufwand zu tragen. Dies gilt entsprechend, sofern die Abnahme der Fernwirkankopplung nicht an einem Tag realisiert werden kann. Die entstehenden Mehrkosten werden nach Aufwand zum Nachabnahmetermin vor Ort mit einem Leistungsauftrag abgerechnet. Der Auftraggeber bzw. Rechnungsempfänger erhält eine Rechnung. 

  • Funktionstest der gesamten Wirkungskette von der netzführenden Stelle bis in die Anschlussnehmeranlage 

    Nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft – erstmalig oder nach Anpassung der Fernwirkankopplung – führt die TEN Thüringer Energienetze den Funktionstest der Gesamtwirkungskette (Quelle‑Senke‑Test) durch. 

    Inhalte des Tests: 

    • Überprüfung der gesamten Fernwirktechnik inklusive der vollständigen Wirkungskette von der netzführenden Stelle bis in die Anschlussnehmeranlage,   
    • Nachweis der ordnungsgemäßen Umsetzung der Vorgaben für Wirk‑ und Blindleistungsregelung,   
    • Bestätigung der erfolgreichen Durchführung des Funktionstests‑Gesamtwirkungskette durch den Netzbetreiber. 

    Sofern Bittest‑VNB und Funktionstest‑Gesamtwirkungskette in einem Schritt durchgeführt werden, müssen zur Funktionsprüfung von Anschlussnehmerseite Schutzprüfer, Fernwirktechniker für die Anschlussnehmer‑Fernwirktechnik und eine schaltberechtigte Person anwesend sein. 

  • Der Netzbetreiber greift nicht in die Steuerung der Kundenanlage, Erzeugungsanlage oder eines Speichers ein, sondern ist ausschließlich für die Signalgebung verantwortlich. Die Umsetzung der Vorgaben zur Wirk‑ und Blindleistung erfolgt in alleiniger Verantwortung des Anlagenbetreibers.

    Änderungen nach der gemeinsamen Ab- und Inbetriebnahme der Fernwirkanlage in Verbindung mit der Erzeugungsanlage oder eines Speichers, welche Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Umsetzung der Reduzierung der Leistungsabgabe bzw. auf die Wirkl-/Blindleistungsregelung haben könnten, sind dem Netzbetreiber schriftlich anzuzeigen und dürfen nur im Einvernehmen mit diesem erfolgen.

    Für die durchgängige Funktionsfähigkeit der Fernwirkankopplung ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.

  • Sie haben technische Detailfragen zur Umsetzung der Fernwirkankopplung im Netzgebiet der TEN Thüringer Energienetze? Nutzen Sie dazu bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:

    Telefon: 0361 652-3526
    fwt@thueringer-energienetze.com

    Bitte halten Sie Ihre Registriernummer der Erzeugungsanlage, Stations-ID oder Netzanschlussvertragsnummer bereit bzw. geben diese bei sämtlichem Schriftverkehr zur eindeutigen Zuordnung Ihrer Erzeugungsanlage an.

Anschluss von EEG- u. KWKG-Anlagen in Hochspannung (Netzbereich 3)

Für Anschlüsse von Erzeugungsanlagen im Hochspannungsnetz ist eine Fernwirkankopplung nach IEC 60870-5-104 (FWA) vorgesehen. Für die technische Umsetzung beachten Sie bitte die ergänzenden Netzbetreiber-Anforderungen der TEN Thüringer Energienetze.

  • Für die Beschaffung der FWA am Drittmarkt ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.

  • Der kommunikationstechnische Anschluss erfolgt aus Sicherheitsgründen direkt an das Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers. Sollten Sie einen separaten Kommunikationsanschluss benötigen, wenden Sie sich bitte hierfür an den zuständigen Ansprechpartner:

    Thüringer Netkom GmbH
    Sven Wiedenhöft
    Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt
    Tel.: 0361 652-3045
    Fax: 0361 652-3334
    vertrieb@netkom.de

  • Die Kommunikationsparameter inklusive der Datenpunktliste werden projektspezifisch mit dem Kunden abgestimmt. Bei Neuanschlüssen erfolgt die Vorgabe in der Regel über den Datenabfragebogen E.7 gem. VDE-AR-N 4120.

  • Bittest Kunden-Umspannwerk

    Vor Inbetriebnahme des Kunden-Umspannwerks sind sämtliche Datenpunkte zu validieren. Es wird ein gemeinsamer Test mit dem Netzbetreiber durchgeführt.

    Inbetriebnahme des Kunden-Umspannwerks und angeschlossener Erzeugungsanlagen/Speicher

    Bei der Inbetriebnahme des Kunden-Umspannwerks sowie der angeschlossenen Erzeugungsanlagen und Speicher müssen alle auszutauschenden Informationen vom Anlagenbetreiber oder dessen beauftragtem Dritten getestet werden (Vorprüfung durch den Kunden). Dies betrifft insbesondere die Datenpunkte für das Netzsicherheitsmanagement/Redispatch 2.0 und die Teilnahme an der statischen Spannungshaltung (Bereitstellung von Blindleistung).

    Das Testergebnis ist zu dokumentieren und dem Netzbetreiber unaufgefordert zu übermitteln. Hierfür ist das Formular "Betriebsbereitschaftserklärung Fernwirkankopplung nach VDE-AR-N 4120" des Netzbetreibers zu verwenden.

    Bei Änderungen der Kunden-Fernwirkanlage nach der Inbetriebnahme ist der Netzbetreiber ebenfalls mit diesem Formular zu informieren.

    Das Formular senden Sie bitte an:

    Postalisch:
    TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG
    Netzanschlüsse
    Schwerborner Straße 30
    99087 Erfurt

    Oder

    E-Mail: eisman@thueringer-energienetze.com

  • Änderungen nach der gemeinsamen Ab- und Inbetriebnahme der Fernwirkankopplung in Verbindung mit der Erzeugungsanlage, welche Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Umsetzung der Reduzierung der Leistungsabgabe oder der Blindleistungsvorgaben haben könnten, sind dem Netzbetreiber schriftlich anzuzeigen und dürfen nur im Einvernehmen mit diesem erfolgen.

    Für die durchgängige Funktionsfähigkeit ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.

  • Sie haben technische Detailfragen zur Umsetzung der Fernwirkankopplung im Netzgebiet der TEN Thüringer Energienetze? Nutzen Sie dazu bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:

    Telefon: 0361 652–3526

    E-Mail: fwt@thueringer-energienetze.com

    Bitte halten Sie Ihre Registriernummer der Erzeugungsanlage, Stations-ID oder oder Netzanschlussvertragsnummer bereit bzw. geben diese bei sämtlichem Schriftverkehr zur eindeutigen Zuordnung Ihrer Erzeugungsanlage an.