Vor Inbetriebnahme der FWA sind alle auszutauschenden Informationen durch den Anlagenbetreiber bzw. dessen beauftragten Dritten zu testen (Vorprüfung durch Kunden). Für den Test sind der anlagenspezifisch parametrierte VPN-Router sowie die Fernwirkanlage installiert und in Betrieb. Das heißt, dass sowohl der anlagenspezifisch parametrierte VPN-Router als auch die Fernwirkanlage für den Netzbetreiber bereits zu erreichen sind und Daten übermitteln. Das Testergebnis ist zu dokumentieren und dem Netzbetreiber unaufgefordert zu übergeben. Hierzu ist das nachfolgende Formular "Betriebsbereitschaftserklärung Fernwirkankopplung nach VDE-AR-N 4110" des Netzbetreibers zu verwenden.
Bitte beachten Sie, dass mit Ausgabe November 2018 die VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) in Kraft getreten ist. Erzeugungsanlagen, die nach dieser technischen Anwendungsregel errichten werden, nutzen bitte informativ die Anhänge C.4A bis C.4C der "Netzrichtlinie TEN zur VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung)". Der projektspezifische Prozessdatenumfang der Fernwirkankopplung wird mit dem Netzbetreiber-Abfragebogen an den Anlagenbetreiber übergeben.