Nach Anmeldung des Kunden zum Bittest‑VNB führt der Netzbetreiber den Funktionstest zu einem mit dem Kunden abgestimmten Termin durch.
Rahmenbedingungen und Ablauf:
- Der Test wird gemeinsam mit dem Netzbetreiber durchgeführt.
- Es werden insbesondere alle fernwirktechnisch angebundenen Betriebsmittel der Übergabestation geprüft.
- Für einen ordnungsgemäßen Test sollen die netzseitigen Eingangsschaltfelder der Kundenanlage noch vom öffentlichen Netz getrennt sein.
- Wird der Test bei bereits unter Spannung stehender Übergabestation durchgeführt, muss eine schaltberechtigte Person des Anschlussnehmers vor Ort sein.
- Von Anschlussnehmerseite sind (je nach Umfang des Tests) Schutzprüfer und Fernwirktechniker der Anschlussnehmer‑Fernwirktechnik vor Ort erforderlich.
- Das Testergebnis ist vollständig zu dokumentieren und dem Netzbetreiber unaufgefordert zu übergeben.
Der zu übertragende Prozessdatenumfang an die netzführende Stelle wird über das Netzanschlussdatenblatt Teil 2 (Anhang G) der TAB Mittelspannung beziehungsweise bei Erzeugungsanlagen und Speichern über den Netzbetreiber‑Abfragebogen nach TAR Mittelspannung (VDE‑AR‑N 4110) mitgeteilt und kann als Prüfprotokoll genutzt werden. Für nach NELEV/EAAV privilegierte Anlagen wird der umzusetzende Prozessdatenumfang vom Netzbetreiber gesondert mitgeteilt und kann ebenfalls als Protokollvorlage dienen.
Nach erfolgreichem Bittest-VNB ist das Formular „Betriebsbereitschaftserklärung Fernwirkankopplung nach VDE‑AR‑N 4110“ des Netzbetreibers zu nutzen.