Schritt 2: Anschlussrelevante Unterlagen
Nach Vorlage und Prüfung der vollständigen und auf den benannten Netzverknüpfungspunkt angepassten aktuellen Projektunterlagen erhalten Sie ein konkretes technisches Netzanschlusskonzept.
Dazu sind in Abhängigkeit des ermittelten Netzverknüpfungspunktes die nachfolgenden Unterlagen zur weiterführenden Projektbearbeitung beim Netzbetreiber einzureichen:
Von Ihnen einzureichen:
- Vollmacht (Die Vollmacht erteilt die Ermächtigung zum Handeln im fremden Namen)
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses des Energie-Speichersystems an das Netz der allgemeinen Versorgung mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen/Zählervorsicherung
- Bestellung der Anlage und gültige Baugenehmigung oder eine Anlagengenehmigung nach dem BImschG bzw. ein entsprechender Vorbescheid, aus dem sich die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Anlagenvorhabens ergibt – soweit dies gesetzlich erforderlich ist
- Technisches Datenblatt des stationären Energie-Speichersystems
Hinweis zum Betrieb des Energie-Speichersystems:
Bitte beachten Sie, dass beim Betrieb Ihres Energiespeichersystems im Niederspannungsnetz die Anwendungsregeln VDE AR-N 4105:2018-11 und die VDE AR-E 2510-2 durch Sie eingehalten werden.
Falls Sie die Anlage im Inselbetrieb betreiben möchten, achten Sie bitte im Besonderen darauf, dass die allpolige Trennung Ihrer Kundenanlage zum Netz der allgemeinen Versorgung durch Sie gewährleistet wird und dass die Sternpunktbildung entsprechend obiger Regeln erfolgt. Ihr ausführender Elektrofachbetrieb kann Sie hierzu jederzeit unterstützen.
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Anwendung der VDE-AR-N 4105, gültig für Anlagen im Niederspannungsnetz
Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (Ausgabe November 2018) fallen, benötigen wir zusätzlich:
- Deckblatt des Einheitenzertifikates und – bei Erzeugungseinheiten mit einen Eingangsstrom 75 A – der Auszug aus den Netzrückwirkungen aus dem Prüfbericht für jede Erzeugungseinheit / Energie-Speichersystem gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4105
- Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz sowie den dazugehörigen Prüfbericht gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4105
- Anmeldung zum Netzanschluss (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
Bitte beachten Sie, dass bei Erzeugungsanlagen und Energiespeichersystemen mit einer Wirkleistung von jeweils PAmax > 135 kW die Einhaltung der Anforderungen nach VDE-AR-N 4110 einzuhalten sind.
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Anwendung der VDE-AR-N 4110, gültig für Anlagen im Mittelspannungsnetz
Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb“ fallen, benötigen wir zusätzlich:
- Deckblatt des Einheiten- bzw. Komponentenzertifikat und der Auszug aus den Netzrückwirkungen aus dem Prüfbericht gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4110
- Auftrag zur Bereitstellung von Mess- und Verrechnungswandlern durch den Netzbetreiber für Mittelspannungsmessungen. Anfallende Kosten für eine zusätzliche Wicklung der Spannungswandler für Schutz- und Fernwirktechnik sind dem Preisblatt Z zu entnehmen.
- Prüfbericht des/der für die Netzeinbindung verwendeten Transformators/en
- Maßstabsgerechter Plan vom Aufstellungsort der Übergabe-/Transformatorenstation (Anschlussnehmerstation) inklusive Projektunterlagen
- Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers aus der VDE-AR-N 4110 (Voraussetzung für Übergabe des Datenabfragebogens Netzbetreiber durch den Netzbetreiber)
Bitte beachten Sie, dass bei Erzeugungsanlagen und Energiespeichersystemen mit einer Wirkleistung von jeweils PAmax > 36 MW weitere Anforderungen nach VDE-AR-N 4120 einzuhalten sind.
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Anwendung der VDE-AR-N 4120, gültig für Anlagen im Hochspannungsnetz
Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4120 „Technische Bedingungen für den Anschluss von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Hochspannung)“ fallen, benötigen wir zusätzlich:
- Deckblatt des Einheiten- bzw. Komponentenzertifikates und der Auszug aus den Netzrückwirkungen aus dem Prüfbericht gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4120
- Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Hochspannung aus der VDE-AR-N 4120 (Voraussetzung für Übergabe des Datenabfragebogens Netzbetreiber durch den Netzbetreiber)
- Maßstabsgerechter Plan vom Aufstellungsort des Umspannwerks inklusive Projektunterlagen
Unsere Rückmeldung:
Zur klaren Regelung der technischen Bedingungen des Netzanschlusses halten wir es für sinnvoll, einen Netzanschlussvertrag mit Ihnen abzuschließen. Darin werden alle netzanschlussspezifischen Vereinbarungen zur Eigentumsgrenze, zur Versorgungs- und Messspannung sowie zur Vorhalteleistung und zur Einspeiseleistung festgehalten.
Alle Modalitäten im Hinblick auf die Abrechnung des in das Netz der Allgemeinen Versorgung eingespeisten Stromes werden in den Vertragsangeboten zur Abrechnung mit uns vereinbart.