Bild: Energiespeicher
Ekkehard Winkler/trurnit GmbH

Energie-Speichersysteme ab 30 kW

So werden Sie Einspeiser

Die Errichtung eines Energiespeichers und seine Inbetriebsetzung erfordert einige Arbeitsschritte – sowohl seitens des Anlagenbetreibers und des Anlagenerrichters als auch der TEN Thüringer Energienetze. Um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich und ggf. Ihren Installateur mit dem Prozess zum Netzanschluss vertraut zu machen. Den damit verbundenen Prüfungsaufwand und die dazu benötigten Unterlagen werden wir gemeinsam in den Griff bekommen – Schritt für Schritt.

  • Aktuelle Information

    Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen und Anmeldungen zum Netzanschluss und Errichtung von Solaranlagen und Energiespeichersystemen.

    Aufgrund der starken telefonischen Nachfrage zum Bearbeitungsstand der Anmeldungen kommt es derzeit leider zu langen Wartezeiten in unserer Service-Hotline (0361 652 – 3626) sowie zu einer verzögerten Bearbeitung. Wir bitten dies zu entschuldigen. Unsere Mitarbeiter in der Kundenbetreuung kümmern sich schnellstmöglich um jede Anfrage.

    Sie können uns dabei unterstützen, die Bearbeitungszeit zu verkürzen:

    • Melden Sie als Anlagenbetreiber oder Ihr Installateur bitte Ihre geplante Anlage bereits bei Baubeauftragung zur Errichtung der Solaranlage und / oder des Energiespeichersystems an.
    • Nutzen Sie zur Anmeldung unser EinspeiserPortal

    Damit wir alle Anfragen bearbeiten können, erreichen Sie uns telefonisch Montag und Freitag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 12:00 bis 16 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine Rückrufbitte hinterlassen.

    Wir bitten Sie möglichst von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen, da diese die weitere Bearbeitung deutlich verzögern würden.

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Planen Sie die Errichtung einer Erzeugungsanlage und/oder Speichersystems bis 30 kW? Dann informieren Sie sich hier über den im August 2022 geänderten Prozess.

Bild: Ein junger Mann mit einem Tablet
Aaron Amat/Fotolia.com

Schritt 1: Anmeldung & Netzverträglichkeitsprüfung

Durch die Anmeldung teilen Sie uns mit, dass Sie die Errichtung eines Energie-Speichersystems planen. Wir werden nun alle benötigten Unterlagen und Daten zu Ihrem geplanten Energie-Speichersystem abfragen.

Mehr zu Schritt 1

Durch die Anmeldung teilen Sie uns mit, dass Sie die Errichtung eines Energie-Speichersystems planen. Wir werden nun alle benötigten Unterlagen und Daten zu Ihrem geplanten Energie-Speichersystem abfragen. Damit die Netzverträglichkeitsprüfung und die damit verbundene Ermittlung des technischen und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes gemäß § 8 EEG durchgeführt werden kann, sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen dem Netzbetreiber zu übergeben:

Von Ihnen einzureichen:

  • Maßstabsgerechter Lageplan aus dem Aufstellungsort(e) der Erzeugungsanlage(n) hervorgehen
  • Vollständig ausgefülltes Datenerfassungsblatt der Erzeugungsanlage(n) und/oder des Energie-Speichersystems (bitte Vordruck des Netzbetreibers entsprechend des Energieträgers verwenden)

DC-Speichersystem: Die Batterie wird parallel mit der Erzeugungsanlage über einen im Energie-Speichersystem verbauten oder externen Wechselrichter an die Anschlussnehmeranlage angeschlossen.

AC-Speichersystem: Die Batterie wird separat über einen im Energie-Speichersystem verbauten Wechselrichter an die Anschlussnehmeranlage angeschlossen.

Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur erforderlich. Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt Ihres Energie-Speichersystems getroffen werden.

Wenn Sie alle Unterlagen vorbereitet haben, können Sie oder Ihr Installateur das geplante Energie-Speichersystem in unserem EinspeiserPortal auch online anmelden.

Wie geht es weiter?

Nach Übergabe der benötigten Anmeldeunterlagen erhalten Sie von uns ein zeitnahes Registrierungsschreiben zu Ihrem geplanten Energie-Speichersystem, inklusive Netzauskunft mit Benennung des Verknüpfungspunktes, einem Ortsnetzplan zur Lokalisierung des genannten Verknüpfungspunktes sowie gegebenenfalls weitere technische Vorgaben bezüglich des Anschlusses Ihres Energie-Speichersystems. Zusätzlich erhalten Sie eine überschlägige Kostenermittlung zur Herstellung des Netzanschlusses.

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Kontakt

Wir sind für Sie telefonisch Mo. und Fr. von 8:00 - 12:00 Uhr, sowie Die. und Do. von 12:00 - 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine Rückrufbitte hinterlassen.

Tel.: 0361 652-3626

Fax: 0361 652-3486

Schritt 2: Anschlussrelevante Unterlagen

Nach Vorlage und Prüfung der vollständigen und auf den benannten Netzverknüpfungspunkt angepassten aktuellen Projektunterlagen erhalten Sie ein konkretes technisches Netzanschlusskonzept.

Dazu sind in Abhängigkeit des ermittelten Netzverknüpfungspunktes die nachfolgenden Unterlagen zur weiterführenden Projektbearbeitung beim Netzbetreiber einzureichen:

Von Ihnen einzureichen:

  • Vollmacht (Die Vollmacht erteilt die Ermächtigung zum Handeln im fremden Namen)
  • Übersichtsschaltplan des Anschlusses des Energie-Speichersystems an das Netz der allgemeinen Versorgung mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen/Zählervorsicherung
  • Bestellung der Anlage und gültige Baugenehmigung oder eine Anlagengenehmigung nach dem BImschG bzw. ein entsprechender Vorbescheid, aus dem sich die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Anlagenvorhabens ergibt – soweit dies gesetzlich erforderlich ist
  • Technisches Datenblatt des stationären Energie-Speichersystems

Hinweis zum Betrieb des Energie-Speichersystems:
Bitte beachten Sie, dass beim Betrieb Ihres Energiespeichersystems im Niederspannungsnetz die Anwendungsregeln VDE AR-N 4105:2018-11 und die VDE AR-E 2510-2 durch Sie eingehalten werden.

Falls Sie die Anlage im Inselbetrieb betreiben möchten, achten Sie bitte im Besonderen darauf, dass die allpolige Trennung Ihrer Kundenanlage zum Netz der allgemeinen Versorgung durch Sie gewährleistet wird und dass die Sternpunktbildung entsprechend obiger Regeln erfolgt. Ihr ausführender Elektrofachbetrieb kann Sie hierzu jederzeit unterstützen.

  • Anwendung der VDE-AR-N 4105, gültig für Anlagen im Niederspannungsnetz

    Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (Ausgabe November 2018) fallen, benötigen wir zusätzlich:

    • Deckblatt des Einheitenzertifikates und – bei Erzeugungseinheiten mit einen Eingangsstrom 75 A – der Auszug aus den Netzrückwirkungen aus dem Prüfbericht für jede Erzeugungseinheit / Energie-Speichersystem gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4105
    • Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz sowie den dazugehörigen Prüfbericht gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4105
    • Anmeldung zum Netzanschluss (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)

    Bitte beachten Sie, dass bei Erzeugungsanlagen und Energiespeichersystemen mit einer Wirkleistung von jeweils PAmax > 135 kW die Einhaltung der Anforderungen nach VDE-AR-N 4110 einzuhalten sind.

  • Anwendung der VDE-AR-N 4110, gültig für Anlagen im Mittelspannungsnetz

    Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb“ fallen, benötigen wir zusätzlich:

    • Deckblatt des Einheiten- bzw. Komponentenzertifikat und der Auszug aus den Netzrückwirkungen aus dem Prüfbericht gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4110
    • Auftrag zur Bereitstellung von Mess- und Verrechnungswandlern durch den Netzbetreiber für Mittelspannungsmessungen. Anfallende Kosten für eine zusätzliche Wicklung der Spannungswandler für Schutz- und Fernwirktechnik sind dem Preisblatt Z zu entnehmen.
    • Prüfbericht des/der für die Netzeinbindung verwendeten Transformators/en
    • Maßstabsgerechter Plan vom Aufstellungsort der Übergabe-/Transformatorenstation (Anschlussnehmerstation) inklusive Projektunterlagen
    • Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers aus der VDE-AR-N 4110 (Voraussetzung für Übergabe des Datenabfragebogens Netzbetreiber durch den Netzbetreiber)

    Bitte beachten Sie, dass bei Erzeugungsanlagen und Energiespeichersystemen mit einer Wirkleistung von jeweils PAmax > 36 MW weitere Anforderungen nach VDE-AR-N 4120 einzuhalten sind.

  • Anwendung der VDE-AR-N 4120, gültig für Anlagen im Hochspannungsnetz

    Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4120 „Technische Bedingungen für den Anschluss von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Hochspannung)“ fallen, benötigen wir zusätzlich:

    • Deckblatt des Einheiten- bzw. Komponentenzertifikates und der Auszug aus den Netzrückwirkungen aus dem Prüfbericht gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4120
    • Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Hochspannung aus der VDE-AR-N 4120 (Voraussetzung für Übergabe des Datenabfragebogens Netzbetreiber durch den Netzbetreiber)
    • Maßstabsgerechter Plan vom Aufstellungsort des Umspannwerks inklusive Projektunterlagen

Unsere Rückmeldung:

Zur klaren Regelung der technischen Bedingungen des Netzanschlusses halten wir es für sinnvoll, einen Netzanschlussvertrag mit Ihnen abzuschließen. Darin werden alle netzanschlussspezifischen Vereinbarungen zur Eigentumsgrenze, zur Versorgungs- und Messspannung sowie zur Vorhalteleistung und zur Einspeiseleistung festgehalten.

Alle Modalitäten im Hinblick auf die Abrechnung des in das Netz der Allgemeinen Versorgung eingespeisten Stromes werden in den Vertragsangeboten zur Abrechnung mit uns vereinbart.

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Weitere Informationen

Kontakt

Wir sind für Sie telefonisch Mo. und Fr. von 8:00 - 12:00 Uhr, sowie Die. und Do. von 12:00 - 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine Rückrufbitte hinterlassen.

Tel.: 0361 652-3626

Fax: 0361 652-3486

Schritt 3: Abnahme und Inbetriebsetzung

Der zukünftige Anlagenbetreiber hat dem Netzbetreiber vor der Inbetriebsetzung seines Energie-Speichersystems zur Stromeinspeisung in das Netz der Allgemeinen Versorgung nachzuweisen, dass die notwendigen technischen Anforderungen eingehalten wurden und werden.

Hierzu findet vor der Inbetriebsetzung des Energie-Speichersystems eine gemeinsame technische Abnahme zwischen dem Errichter, dem zukünftigen Anlagenbetreiber und einem Mitarbeiter der TEN Thüringer Energienetze statt, die der zukünftige Anlagenbetreiber nach Fertigstellung seines Energie-Speichersystems sowie des Netzanschlusses beim Netzbetreiber schriftlich beantragen muss. Der zukünftige Anlagenbetreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass sich das Energie-Speichersystem zum vereinbarten Abnahmetermin in einem technisch einwandfreien, den eingereichten Unterlagen entsprechenden Zustand befindet, damit die Inbetriebsetzung erfolgen kann.

Diese Unterlagen sind vor der Inbetriebnahme bei TEN Thüringer Energienetze einzureichen:

  • Angaben zum technischen Betriebsführer, falls abweichend vom Anlagenbetreiber, für alle angeschlossenen Erzeugungsanlagen (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
  • Anwendung der VDE-AR-N 4105, gültig für Anlagen im Niederspannungsnetz

    Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (Ausgabe November 2018) fallen:

    • Anzeige zur Inbetriebsetzung auf dem Formular „Anmeldung zum Netzanschluss“ mit Datum und Unterschrift durch den aufgeführten Elektrofachbetrieb (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
  • Anwendung der VDE-AR-N 4110, gültig für Anlagen im Mittelspannungsnetz

    Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb“ fallen.

    • Formular „Errichtererklärung und Betriebsbereitschaftserklärung – nach DGUV 3 (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
    • Schutzprüfprotokolle der Schutztechnik der Erzeugungseinheiten
    • Anlagenzertifikat. Bitte die Konformitätserklärung nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage übergeben.
  • Anwendung der VDE-AR-N 4120, gültig für Anlagen im Hochspannungsnetz

    Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4120 „Technische Bedingungen für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz (TAB Hochspannung)“ fallen.

    • Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten
    • Schutzprüfprotokolle der Schutztechnik der Erzeugungseinheiten
    • Anlagenzertifikat. Bitte die Konformitätserklärung nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage übergeben.
  • Übergabe-/Transformatorenstation (Anschlussnehmerstation)

    Diese Unterlagen sind vor Inbetriebnahme der Übergabe-/Transformatorenstation (Anschlussnehmerstation) einzureichen:

    • Formular „Anmeldung zur Abnahme/Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme von anschlussnemereigenen Übergabe-/Transformatorenstationen“ (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
    • Formular „Errichtererklärung und Betriebsbereitschaftserklärung – nach DVGU 3“ (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
    • Schutzprüfprotokolle der Schutztechnik (UMZ, Entkupplungsschutz Übergabestation) Übergabe-/Transformatorenstation (Anschlussnehmerstation)
  • Anschlussnehmereigenes Umspannwerk

    Diese Unterlagen sind vor Inbetriebnahme des anschlussnehmereigenen Umspannwerks einzureichen:

    • Unterlagen entsprechend der VDE-AR-N 4120 und den ergänzenden Bedingungen zur TAB Hochspannung des Netzbetreibers
  • Anlagen ab 100 kW

    Diese Angaben benötigen wir vor Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage zum Beginn des Datenaustausches für den Redispatch:

    • Benennung des Einsatzverantwortlichen (EIV) und Betreibers der technischen Ressource (BTR) zur Umsetzung des Redispatch 2.0. Verwenden Sie bitte das Eingabeformular auf unserer Internetseite zum Redispatch)

    Die auf dem Eingabeformular benötigte TR-ID erhalten Sie von uns vor Inbetriebnahme.

    Weitere Informationen:

Bitte melden Sie die Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister an.

Diese Unterlagen sind gemäß der Anlagenkonfiguration für die Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements einzureichen:

Weitere Informationen:

Nach Erhalt und Prüfung der angeforderten Unterlagen kann ein Termin für die Zählermontage/Inbetriebnahme zwischen den Mitarbeitern der TEN Thüringer Energienetze und Ihrem Installateur vereinbart werden.

Die Aufwandspauschale für die notwendige Abnahmeprüfung eines Energie-Speichersystems hat der zukünftige Anlagenbetreiber zu tragen. Diese werden in folgenden Leistungsstufen erhoben:

Leistungsstufen
Tätigkeit installierte Leistung Aufwandspauschale (netto)*
Abnahme und Inbetriebsetzung von Erzeugungsanlage 30 kW < P ≤ 500 kW 458,23 €
500 kW < P ≤ 20 MW 831,73 €
P > 20 MW Kalkulation nach Aufwand
* Diese Preise sind gültig ab 01.01.2019

 

 Kann die Abnahme des Energie-Speichersystems zum vereinbarten Zeitpunkt wegen Versäumnissen, die der Anschlussnehmer (Errichter und/oder der zukünftige Anlagenbetreiber) zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden bzw. kann die Freigabe zum Netzparallelbetrieb durch den Netzbetreiber aus diesem Grund nicht erfolgen, so hat der Anschlussnehmer die hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen zu tragen. Etwaige Verzögerungen oder sonstige hieraus resultierende Nachteile gehen ausschließlich zu Lasten des Anschlussnehmers.

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Weitere Informationen

Kontakt

Wir sind für Sie telefonisch Mo. und Fr. von 8:00 - 12:00 Uhr, sowie Die. und Do. von 12:00 - 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine Rückrufbitte hinterlassen.

Tel.: 0361 652-3626

Fax: 0361 652-3486

Schritt 4: Angaben zum Speicher

Sie erhalten von uns ein Schreiben, mit welchem die TEN Thüringer Energienetze die relevanten Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen abfragt.

Bitte füllen Sie das Formular zum Speicher aus.

Außerdem wird zusätzlich zu den relevanten Unterlagen die Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur abgefordert. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats ab der Inbetriebnahme erfolgen (die angemeldete und installierte Leistung müssen übereinstimmen).

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Ihr Kontakt

Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Sie können uns auch ein Fax senden.

Fax: 0361 652-787475

Schritt 5: Endgültige Betriebserlaubnis

Für die meisten Erzeugungsanlagen mit Anschluss ans Mittel- und Hochspannungsnetz kann der Nachweis über die Einhaltung der elektrischen Eigenschaften entsprechend der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) und den technischen Anschlussbedingungen erst nach der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage erfolgen.

Hierzu ist die Inbetriebsetzungserklärung der Erzeugungsanlage zusammen mit dem Anlagenzertifikat zur Erstellung der Konformitätserklärung an den Anlagenzertifizierer zu übergeben.

Innerhalb der in der technischen Anschlussregelung (TAR) festgelegten Fristen bitten wir Sie dann uns die Konformitätserklärung zu übergeben. Mit dieser wird der Nachweisprozess abgeschlossen. Erst dann können wir Ihnen die endgültige Betriebserlaubnis für Ihr Energie-Speichersystem erteilen.

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Wir sind für Sie telefonisch Mo. und Fr. von 8:00 - 12:00 Uhr, sowie Die. und Do. von 12:00 - 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine Rückrufbitte hinterlassen.

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Fax: 0361 652-3486

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Technische VDE|FNN Anwendungsregeln

Technische VDE|FNN Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110 und VDE-AR-N 4120

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