TEN - Einspeisung erneuerbare Energien Wind und Solar
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Einspeisung aus Erzeugungsanlagen/ Energiespeichersysteme ab 30 kW

Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe

Nachfolgend finden Sie aufgelistet alle Formulare für die Einspeisung aus Erzeugungsanlagen sowie Einergiespeichersysteme ab 30 kW.

Einspeisung aus PV-Anlagen

Einspeisung aus Windkraft

  • Formulare für Anlagen mit Einspeisung ab 01.07.2022

  • Finanzielle Beteiligung von Kommunen

    Wenn Ihre Windkraftanlage den Zuschlag zur Ausschreibung nach dem 01.02.2021 erhalten hat, können Sie die von der Windkraftanlage eingespeisten Strommengen mit 0,2 Ct/kWh an die angrenzende Gemeinde bzw. Landkreis (Kommune) abgeben und anschließend vom Anschlussnetzbetreiber erstattet bekommen.

    Sollten Sie davon betroffen sein, senden Sie uns bitte bis spätestens zum 28.02. des jeweiligen Folgejahres als Nachweis folgende Unterlagen an eeg.kwk@thueringer-energienetze.com:

    • Vereinbarung zur kommunalen Beteiligung mit der Kommune
    • Zahlungsnachweis in Bezug auf die Vereinbarung mit der Kommune

    Download

    Die abzurechnenden Mengen müssen alle im Kalenderjahr eingespeisten Strommengen der Windkraftanlage enthalten. Darüber hinaus können alle 5 Jahre die entgangenen und vom Netzbetreiber entschädigten Strommengen berücksichtigt werden. Als Grundlage dazu dient das Gutachten zum Standortertrag.

Einspeisung aus KWK-Anlagen

Einspeisung aus Biomasse-, Wasserkraft-, Deponie-, Klär- und Grubengasanlagen

Energie-Speichersysteme