Bild: Ein Geschäftsmann sitzt an einem Tisch mit Unterlagen und arbeitet mit seinem Smartphone
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Netzentgelte im Erdgasverteilnetz

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Netzentgelte im Erdgasverteilnetz

Zusätzliche Entgelte

Konzessionsabgabe

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der Konzessionsabgabeverordnung (KAV) in Verbindung mit dem Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde, in der sich die Entnahmestelle befindet, und der TEAG Thüringer Energie AG.

Hier finden Sie die Konzessionsabgabesätze der im Netz der TEN Thüringer Energienetze versorgten Kommunen:

Historische Netzentgelte

Hier finden Sie die Netzentgelte der TEN Thüringer Energienetze, welche vor dem 01.01.2023 abrechnungsrelevant waren:

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Sonderentgelte (§ 20 GasNEV)

Für die nachfolgenden Letztverbraucher im Netzgebiet der TEN Thüringer Energienetze wurden folgende Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV vereinbart:

Messlokation / Marktlokation Standort Individuelles Netzentgelt*

DE70027907607RG504231430000865356

Eisenberg

95.578,90 €

DE70027999974RG502565640000871721

Mühlhausen

6.172,00 €

DE70027999947RG502569810000871910

Bad Langensalza

81.498,84 €

DE70027999427RG502569690000864867

Weimar

130.503,00 €

DE70027907407RG503302970000864843

Rudolstadt

124.655,25 €

DE70027999310RG504231450000865359

Arnstadt

72.443,18 €

DE70027907381RG502565920000864862

Jena-Pößneck

19.865,98 €

DE70027999510RG502576200000871888

Apolda

94.158,01 €

DE70027999734RG502572490000871879

Nordhausen

443.226,48 €

DE70027999087RG50256944000094938

Erfurt

128.359,68 €

10167885427

Lauscha-Ernstthal

189.352,47 €

* nach § 20 Abs. 2 GasNEV [in €/a] 

Das gesonderte Netzentgelt wird auf Basis des Leitfadens der Regulierungsbehörde zur Ermittlung von Sonderentgelten nach § 20 Abs. 2 GasNEV (Entgelte zur Vermeidung von Direktleitungsbau) errechnet.

Die Abrechnung der Netznutzung erfolgt auf Basis der vertraglichen Vereinbarung zum gesonderten Entgelt zuzüglich der veröffentlichten Preisstellung für Netzentgelte der vorgelagerten Netzbereiche.

Die Preise verstehen sich zuzüglich Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung, gegebenenfalls Konzessionsabgaben und gesetzlicher Umsatzsteuer.