Sonderentgelte (§ 20 GasNEV)
Für die nachfolgenden Letztverbraucher im Netzgebiet der TEN Thüringer Energienetze wurden folgende Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV vereinbart:
* nach § 20 Abs. 2 GasNEV [in €/a]
Das gesonderte Netzentgelt wird auf Basis des Leitfadens der Regulierungsbehörde zur Ermittlung von Sonderentgelten nach § 20 Abs. 2 GasNEV (Entgelte zur Vermeidung von Direktleitungsbau) errechnet.
Die Abrechnung der Netznutzung erfolgt auf Basis der vertraglichen Vereinbarung zum gesonderten Entgelt zuzüglich der veröffentlichten Preisstellung für Netzentgelte der vorgelagerten Netzbereiche.
Die Preise verstehen sich zuzüglich Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung, gegebenenfalls Konzessionsabgaben und gesetzlicher Umsatzsteuer.